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Beschlussvorlage

Gewährung von Beihilfen an sporttreibende Vereine und sonstige Vereine, die Jugendarbeit betreiben

2006/0217

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2006/0217 befasst sich mit der Gewährung von Beihilfen an Sportvereine sowie an sonstige Vereine, die Jugendarbeit leisten. Die Grundlage der Förderung bildet die Unterstützung der geleisteten Jugendarbeit, wobei die Höhe der Beihilfe von der Art der Vereinszugehörigkeit und der Nutzung stadteigener Sportanlagen abhängt.

Nach den Vorgaben der Vorlage erhalten Vereine, die stadteigene Sportanlagen nutzen, sowie Vereine ohne Sportanlagen eine Beihilfe in Höhe von 4,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter zwischen 7 und 18 Jahren. Für die übrigen Vereine ist ein Betrag von 8,00 Euro pro jugendlichem Mitglied in derselben Altersgruppe vorgesehen. Eine Beihilfe wird zudem für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren gewährt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 19.716,00 Euro. Für den Haushaltsstelle 1.550.7177 steht ein Betrag von 2.948,00 Euro zur Verfügung, während der restliche Betrag in Höhe von 16.768,00 Euro aus anderen Quellen bereitgestellt wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung der Beihilfen unter der Voraussetzung vor, dass die genannten Drittmittel in Höhe von 16.768,00 Euro zur Verfügung stehen. Die Entscheidung liegt beim Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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