Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2006/0188 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2006/0188 wird die Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport thematisiert. Der Vorgang ist für die Sitzung des zuständigen Ausschusses am 22. November 2006 vorgesehen.
Dem Inhalt der Vorlage zufolge ist der sachkundige Bürger durch den Ausschussvorsitzenden einzuführen. Zudem soll die Person in feierlicher Form dazu verpflichtet werden, die Aufgaben gesetzmäßig und gewissenhaft wahrzunehmen. Als Grundlage für das Verfahren dient die Verwaltungsvorschrift zu § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der damaligen Fassung.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verpflichtung durch das Erheben vom Platz erfolgen kann. Dabei bekundet der sachkundige Bürger sein Einverständnis mit einer festgelegten Formel. Diese umfasst das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die Vorlage wurde von der zuständigen Amtsleitung und der zuständigen Dezernentin erstellt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 2Zuschuss zur Förderung der Arbeit des Vereins Information und Hilfe in Drogenfragen e.V., WeselZur Vorlage · 2006/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Arbeit des Vereins Information und Hilfe in Drogenfragen e.V. aus Wesel vor. Gemäß der Drogenkonzeption des Kreises Wesel ist diese Drogenberatungsstelle für die Zuständigkeiten in der Stadt Wesel, der Gemeinde Schermbeck sowie für die Stadt Hamminkeln verantwortlich.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer Bezuschussung mit den anhaltenden Drogen- und Suchtfragen sowie den damit verbundenen Aufgaben der Beratungsstelle. Die finanzielle Auswirkung der Maßnahme beläuft sich auf Gesamtkosten in Höhe von 1.800,00 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsstelle 1.470.7181 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport die Förderung der Drogenberatungsstelle mit dem genannten Betrag von 1.800,00 Euro für das Jahr 2006 beschließt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport für die Sitzung am 22. November 2006 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 3Zuschuss zur Diakoniestation der Evangelischen Kirchengemeinde in HamminkelnZur Vorlage · 2006/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Fortführung eines Zuschusses für die Diakoniestation der Evangelischen Kirchengemeinde in Hamminkeln. Laut den Ausführungen des Bürgermeisteramtes wurden in den Jahren 1993 bis 1997 jährliche Zuwendungen in Höhe von 31.000,00 DM geleistet. Seit dem Jahr 1998 erfolgte eine schrittweise Reduzierung dieser Zahlungen. So belief sich der Zuschuss im Jahr 2002 auf 6.900,00 € und wurde ab dem Jahr 2003 auf einen Betrag von 5.200,00 € angepasst.
Für das Jahr 2006 sind erneut Mittel in Höhe von 5.200,00 € vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf die genannten Gesamtkosten, wobei die Mittel aus dem Haushaltsstelle 1.470.7181 bereitgestellt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport die Bereitstellung des Zuschusses in Höhe von 5.200,00 € an die Diakoniestation der Evangelischen Kirchengemeinde in Hamminkeln beschließt. Die Vorlage war für die Sitzung des zuständigen Ausschusses am 22. November 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 4Antrag auf einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zivildienststelle für das Jahr 2006 bei Spix e.V. in WeselZur Vorlage · 2006/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Spix e.V. hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2006 einen Antrag auf einen Zuschuss gestellt, um eine Zivildienststelle für das Jahr 2006 zu finanzieren. Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung des Betreuungsangebotes des Vereins. Die Kosten für dieses Vorhaben werden nach Abschluss der Maßnahme nach dem Prinzip der Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die Gesamtkosten für die Finanzierung der Zivildienststelle belaufen sich auf 2.700,00 Euro. Die entsprechende Beschlussvorlage liegt dem Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zur Beratung vor. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss der Spix e.V. den beantragten Betrag in Höhe von 2.700,00 Euro zur Verfügung stellt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 22. November 2006 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 5Delegation der Aufgabe ''Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes (PfG NW)'' vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen ab dem 01.04.2007; hier: Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen VeZur Vorlage · 2006/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0214 wird der Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angestrebt, um die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes von der Ebene des Kreises Wesel auf die kreisangehörigen Kommunen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aufgaben der Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen, die bereits seit 2004 durch Satzung auf die Kommunen übertragen wurden, mit der Bearbeitung des Pflegewohngeldes zusammenzuführen. Durch diese Zusammenlegung soll eine einheitliche Bearbeitung aus einer Hand erreicht und der bürokratische Aufwand bei Heimpflegefällen reduziert werden.
Da eine Übertragung der Aufgabe per Satzung rechtlich nicht möglich ist, soll die Umsetzung durch die genannte Vereinbarung erfolgen. Die Kommunen übernehmen die Aufgabe auf freiwilliger Basis, fordern jedoch eine Erstattung der anfallenden Personalkosten durch den Kreis. Basierend auf einer von einer Arbeitsgruppe ermittelten Fallkostenpauschale von jährlich 13,50 Euro pro Fall sieht die Kalkulation für den Kreis eine jährliche Erstattung in Höhe von insgesamt etwa 12.000 Euro vor. Für die Stadt Hamminkeln, in der aktuell 37 Personen Pflegewohngeld beziehen, ergibt sich daraus eine zu erwartende Erstattung von jährlich 499,50 Euro. Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen haben der Aufgabenübertragung zum 01.04.2007 bereits in der Hauptgemeindebeamtenkonferenz zugestimmt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, der Vereinbarung beizutreten.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 6Finanzielle Auswirkungen des Arbeitslostengeldes II auf den städtischen HaushaltZur Vorlage · 2006/0215 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2006/0215 befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Arbeitslosengeldes II auf den städtischen Haushalt von Hamminkeln, basierend auf einem Antrag der SPD-Fraktion. Seit der Einführung des Sozialgesetzbuch II am 1. Januar 2005 sind die Gruppen der ehemaligen Sozialhilfeempfänger und der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger in einem neuen Leistungsbereich zusammengeführt worden.
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt durch eine zwischen dem Kreis Wesel und der Agentur für Arbeit gegründete Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die Stadt Hamminkeln ist nicht Teil dieser Arbeitsgemeinschaft, stellt jedoch Personal zur Verfügung und fungiert als Vermieterin von Räumlichkeiten. Die Kosten der Unterkunft, die von dem Kreis Wesel an die ARGE erstattet werden, werden kreisweit bewirtschaftet. Eine spezifische Trennung der Mittel nach den einzelnen Kommunen findet dabei nicht statt.
Nach Auskünften des Kreises Wesel sowie der Agentur für Arbeit wird keine kommunalspezifische Statistik geführt. Im Gegensatz zur früheren Regelung unter dem BSHG, bei der die Kommunen einen genau berechneten Anteil der Aufwendungen tragen mussten, ist die kommunale Beteiligung an den Kosten der Unterkunft heute über die allgemeine Kreisumlage abgedeckt. Zwar ist ein Anstieg der allgemeinen Kreisumlage festzustellen, jedoch lassen sich aufgrund der fehlenden detaillierten Datenerhebung und Veränderungen in der Umlagegrundlage keine direkten Rückschlüsse auf die Entwicklung der Fallzahlen ziehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 7Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 27.01.2006Zur Vorlage · 2006/0236 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2006/0236 befasst sich mit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für ausländische Flüchtlinge auf Grundlage von § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 27. Januar 2006.
Nach den vorliegenden Informationen wird der städtische Bauhof im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten zu Beginn der Wachstumsperiode im kommenden Jahr entsprechende Arbeitsgelegenheiten anbieten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bauhof bereits über fünf öffentliche Arbeitsgelegenheiten verfügt, die ganzjährig besetzt sind. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport für die Sitzung am 22. November 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 8Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten des kath. Kindergartens in MehrhoogZur Vorlage · 2006/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Mehrhoog hat die Übernahme der Betriebskosten für eine Kindergartengruppe beantragt. Der Kindergarten in Mehrhoog wird von der Kirchengemeinde mit vier Gruppen betrieben. Grundlage des Antrags ist die Anpassung der pastoralen Grundversorgung durch das Bistum Münster, wonach die Kapazität pro Gruppe von 1.200 auf 1.500 Katholiken erhöht wurde.
Basierend auf der Einwohnerstatistik zum Jahresende 2005 leben im Stadtgebiet Hamminkeln 14.210 Katholiken, was einer Grundversorgung von etwa 9,5 Gruppen entspricht. Da sich im Stadtgebiet insgesamt 12 Gruppen in katholischer Trägerschaft befinden und die Stadt bereits die Trägeranteile für zwei Gruppen übernimmt, verbleibt eine halbe nicht gegenfinanzierte Überhanggruppe. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Finanzierung dieses Anteils notwendig ist, um den Anspruch auf Kindergartenplätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu gewährleisten.
Die bischöfliche Behörde hat die durchschnittliche Bezuschussung auf 18.700,00 Euro ermittelt, woraus sich für eine halbe Gruppe ein Betrag von 9.350,00 Euro ergibt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Finanzierung der halben Überhanggruppe in Höhe von 9.350,00 Euro für das Kindergartenjahr 2006/2007 zu beschließen. Die Kosten sind im Haushaltsstelle 1.464.7180 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 9Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten HamminkelnZur Vorlage · 2006/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsamt im Kirchenkreis Wesel hat einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten Hamminkeln gestellt. Begründet wird das Ersuchen mit der finanziellen Lage der Kirchengemeinde Hamminkeln.
Die Berechnung der Zuschusshöhe basiert auf der pastoralen Grundversorgung. Laut Einwohnerstatistik zum 31. Dezember 2005 leben im Stadtgebiet 9.513 evangelische Gemeindemitglieder. Die evangelische Kirche unterhält in den Ortsteilen Brünen und Hamminkeln insgesamt sieben Kindergartengruppen. Aus der Mitgliederzahl ergibt sich eine rechnerische Gruppenstärke von etwa 6,4 Gruppen, was einen Überhang von 0,6 Gruppen für das Stadtgebiet bedeutet.
Die Stadt Hamminkeln leistet aufgrund vertraglicher Verpflichtungen bereits jährlich 7.976,15 Euro an die evangelische Kirchengemeinde Brünen. Bei einer durchschnittlichen Zuschusshöhe von 18.700,00 Euro pro Gruppe verbleibt für den rechnerischen Überhang von 0,6 Gruppen ein Betrag von 11.220,00 Euro. Nach Abzug der bestehenden Zahlungen an die Kirchengemeinde Brünen ergibt sich eine verbleibende Zuschusshöhe von gerundet 3.250,00 Euro.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln für das Kindergartenjahr 2006/2007 einen Zuschuss in Höhe von 3.250,00 Euro zu gewähren. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf diesen Betrag, wobei die jährlichen Folgekosten durch den Haushaltsstelle 1.464.7180 gedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 10Antrag des SV Blau-Weiß Dingden auf Weitergewährung des Zuschusses zu den Bewirtschaftungskosten des VereinsheimesZur Vorlage · 2006/0224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sportverein Blau-Weiß Dingden hat die Weitergewährung eines Zuschusses zu den Bewirtschaftungskosten des Vereinsheimes am Höingsweg beantragt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2006 wurden hierfür bereits Mittel in Höhe von 4.800,00 Euro unter der Haushaltsstelle 1.550.7170 bereitgestellt. Eine erste Kostenbeteiligung für den Verein wurde im Jahr 2005 gewährt.
Nach vorangegangenen Gesprächen zwischen dem Verein und der Verwaltung wurde dargelegt, dass zweckgebundene Spenden aus steuerrechtlichen Gründen ausschließlich für den Bau eines Spielplatzes und nicht zur Deckung der Bewirtschaftungskosten des Vereinsheimes verwendet werden können. Die vorliegende Kostenrechnung für das Jahr 2005 weist einen Ist-Verlust von 16.183,10 Euro aus. Für das Jahr 2006 wird ein Verlust von 17.239,49 Euro erwartet, welcher nach Angaben des Vereins nur durch den beantragten Zuschuss sowie weitere Deckungsmittel ausgeglichen werden kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 4.800,00 Euro für das Jahr 2006 beschließt. Die Maßnahme verursacht Gesamtkosten von 4.800,00 Euro, wobei die jährlichen Folgekosten auf diesem Betrag liegen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 22. November 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 11Gewährung von Zuschüssen an Kindergärten 2006Zur Vorlage · 2006/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Haushaltsjahr 2006 befasst sich mit der Gewährung von Zuschüssen an verschiedene Kindergärten in Hamminkeln. Im Rahmen vertraglicher Verpflichtungen sowie durch Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sieht die Stadt für das Jahr 2006 Zahlungen in einer Gesamthöhe von 172.804,96 Euro an ausgewählte Einrichtungen vor.
Zusätzlich zur bereits bestehenden Verpflichtung schlägt die Verwaltung die Gewährung von Beihilfen in Höhe von insgesamt 10.580,00 Euro vor. Diese Zuwendungen sind als Unterstützung für die Kosten der Geschäftsführung vorgesehen, da diese nach der Betriebskostenverordnung nicht abrechnungsfähig sind. Die beantragten Beträge verteilen sich auf den Kindergarten „Mühlenbergkinder“ Brünen (1.840,00 Euro), den DRK-Kindergarten Dingden (2.760,00 Euro), den Kindergarten „An der Windmühle“ Hamminkeln (1.840,00 Euro), den Kindergarten „Regenbogen“ Hamminkeln (2.300,00 Euro) sowie den Kindergarten Ringenberg (1.840,00 Euro).
Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahme werden dadurch abgedeckt, dass die Summe von 10.580,00 Euro von anderer Stelle bereitgestellt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport die Gewährung dieser Beihilfen unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit der entsprechenden Drittmittel beschließt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 12Zuschüsse an Sportvereine 2006Zur Vorlage · 2006/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0186 einen Antrag auf die Gewährung von Zuschüssen an verschiedene Sportorganisationen für das Haushaltsjahr 2006 vorgelegt. Die Vorlage, die zur Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 22. November 2006 bestimmt war, bezieht sich auf die Fortführung der bisherigen Förderpraxis.
Nach Angaben der Verwaltung wurden in den vergangenen Jahren neben Beihilfen für sporttreibende Vereine und Vereine mit Fokus auf Jugendarbeit auch spezifische Zuschüsse zur Förderung des Sports an bestimmte Institutionen gezahlt. Der Vorschlag sieht vor, diese Zahlungen in der Höhe der Vorjahre beizubehalten. Konkret umfasst der Antrag eine Zahlung in Höhe von 1.766,00 Euro an den Sportverein Schwarz-Weiß-Ringenberg, 2.945,00 Euro an den Sportverein HSC-Dingden Berg e.V. sowie 1.104,00 Euro an den Stadtsportverband.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 5.815,00 Euro. Die Finanzierung der beantragten Mittel ist über die Haushaltsstelle 1.550.7177 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser drei Einzelbeträge durch den zuständigen Ausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 13Gewährung von Beihilfen an sporttreibende Vereine und sonstige Vereine, die Jugendarbeit betreibenZur Vorlage · 2006/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0217 befasst sich mit der Gewährung von Beihilfen an Sportvereine sowie an sonstige Vereine, die Jugendarbeit leisten. Die Grundlage der Förderung bildet die Unterstützung der geleisteten Jugendarbeit, wobei die Höhe der Beihilfe von der Art der Vereinszugehörigkeit und der Nutzung stadteigener Sportanlagen abhängt.
Nach den Vorgaben der Vorlage erhalten Vereine, die stadteigene Sportanlagen nutzen, sowie Vereine ohne Sportanlagen eine Beihilfe in Höhe von 4,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter zwischen 7 und 18 Jahren. Für die übrigen Vereine ist ein Betrag von 8,00 Euro pro jugendlichem Mitglied in derselben Altersgruppe vorgesehen. Eine Beihilfe wird zudem für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren gewährt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 19.716,00 Euro. Für den Haushaltsstelle 1.550.7177 steht ein Betrag von 2.948,00 Euro zur Verfügung, während der restliche Betrag in Höhe von 16.768,00 Euro aus anderen Quellen bereitgestellt wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung der Beihilfen unter der Voraussetzung vor, dass die genannten Drittmittel in Höhe von 16.768,00 Euro zur Verfügung stehen. Die Entscheidung liegt beim Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 14Finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Betreuung asylbegehrender Ausländer; hier: Antrag des Caritasverbandes für die Dekanate Dinslaken und Wesel vom 08.11.2006Zur Vorlage · 2006/0245 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport berät über einen Antrag des Caritasverbandes für die Dekanate Dinslaken und Wesel zur finanziellen Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Betreuung asylbegehrender Ausländer. Der Antrag ging nach der Versendung der Einladung zur Sitzung am 22. November 2006 ein.
Die Stadt Hamminkeln leistet bereits seit längerer Zeit Zuschüsse an den Caritasverband für diese Zwecke. Die Zuständigkeit des Verbandes umfasst dabei die Flüchtlingshilfen in den Ortsteilen Dingden und Mehrhoog. Der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 337,50 Euro. Dieser setzt sich aus 195,00 Euro für die Flüchtlingshilfe in Dingden und 142,50 Euro für die Flüchtlingshilfe in Mehrhoog zusammen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden mit Gesamtkosten in Höhe von 337,50 Euro angegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Caritasverband für die Dekanate Dinslaken und Wesel diesen Betrag zur Förderung der genannten ehrenamtlichen Arbeit zu gewähren. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle 1.437.6770 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 15Schulbezirksgrenzen der Grundschulen und Schuleinzugsbereiche der HauptschulenZur Vorlage · 2006/0220 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0220 befasst sich mit der Fortführung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen sowie der Schuleinzugsbereiche der Hauptschulen in der Stadt Hamminkeln. Die bisherige Zuordnung und Einschulung der schulpflichtigen Kinder basiert auf der Verordnung über die Bildung von Schulbezirksgrenzen vom 18. Februar 1975.
Aufgrund des neuen Schulgesetzes vom 27. Juni 2006 besteht die rechtliche Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche für Förderschulen, Berufsfachklassen und bezirksübergreifende Fachklassen der Berufsschulen zu bilden. Die Übergangsvorschriften des neuen Gesetzes sehen vor, dass die bestehenden Regelungen bis zum 31. Juli 2008 fortgelten. Während Schulträger die Befugnis besitzen, die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen bereits zum 1. August 2007 aufzuheben, sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit für eine vorzeitige Änderung vor.
Nach Abfragen in den Nachbarkommunen ist zudem nicht mit einer frühzeitigen Aufhebung der Grenzen in angrenzenden Gebieten zu rechnen. Ziel ist es, dass die Schulbezirksgrenzen und Schuleinzugsbereiche kreiseinheitlich zum 1. August 2008 wegfallen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wird daher angefragt, die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen und Schuleinzugsbereiche nicht vor dem 1. August 2008 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 16Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2006 auf Hilfestellung für die Schulen bei der Beantragung von EU-Fördermitteln für Schüleraustausche zur Reduzierung der städtischen ZuschüsseZur Vorlage · 2006/0227 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2006/0227 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf Unterstützung der Schulen bei der Beantragung von EU-Fördermitteln für Schüleraustausche. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung der städtischen Zuschüsse.
Nach Angaben der Verwaltung wurden in Zusammenarbeit mit den Schulen bereits alle verfügbaren Fördermöglichkeiten ausgeschöpft. Es konnten keine Fördermittel von der Europäischen Union oder dem Auswärtigen Amt für die Schulpartnerschaften aus dem Bereich der Städtepartnerschaften akquiriert werden. Für die Schulpartnerschaft mit Polen standen zwar Mittel aus dem deutsch-polnischen Jugendwerk zur Verfügung, diese reichten jedoch nicht für die vollständige Finanzierung der Maßnahme aus. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 1.026,40 Euro wurden über den Haushaltsstelle 1.215.6250 gedeckt. Für den Besuch der Schüler aus Sedgefield wurden zudem 2.300,00 Euro aus demselben Haushaltsansatz bereitgestellt.
Die Verwaltung gibt an, dass auch in Zukunft geprüft wird, ob weitere Fördermittel beantragt werden können. Bei der Beantragung entsprechender Finanzmittel soll den Schulen Hilfestellung geleistet werden. Die Vorlage wurde für die Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 22. November 2006 vorgesehen.
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- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 17Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2005 auf Erstellung einer Prioritätenliste für notwendige Investitionen an SchulenZur Vorlage · 2006/0228 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2006/0228 befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 31. Januar 2005, eine Prioritätenliste für notwendige Investitionen an Schulen zu erstellen.
Der Sachverhalt beschreibt, dass im Gebäudebestand der Schulen ein stetiger Bedarf an Instandsetzung und Unterhaltung besteht. Weitere erforderliche Maßnahmen sind im Entwurf des Haushaltsplanes sowie im Investitionsprogramm für das Jahr 2007 enthalten. Über diese Maßnahmen wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen entschieden.
Die Vorlage legt dar, dass Entscheidungen über größere bauliche Investitionen unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung getroffen werden sollen. Die Mitteilung dient der Information des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport für dessen Sitzung am 22. November 2006.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 18Antrag auf Erweiterung der Hauptschule Hamminkeln vom 15.03.2004Zur Vorlage · 2006/0229 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2006/0229 befasst sich mit dem Antrag auf Erweiterung der Hauptschule Hamminkeln, welcher ursprünglich am 15. März 2004 gestellt wurde. Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 9. Februar 2005 wurde die Verwaltung zuvor damit beauftragt, die Bereitstellung alternativer Räumlichkeiten für die Unterbringung naturwissenschaftlicher Räume zu prüfen.
Mit einem Schreiben vom 20. Oktober 2006 wurde ein erneuter Antrag der Hauptschule Hamminkeln eingereicht. Dieser neue Antrag sieht eine kostengünstigere Lösung vor, welche ohne eine bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes auskommen soll. Die vorliegende Mitteilung dient dazu, diesen Sachverhalt im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2007 vorzulegen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport für die Sitzung am 22. November 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen