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Beschlussvorlage

Schulbezirksgrenzen der Grundschulen und Schuleinzugsbereiche der Hauptschulen

2006/0220

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0220 befasst sich mit der Fortführung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen sowie der Schuleinzugsbereiche der Hauptschulen in der Stadt Hamminkeln. Die bisherige Zuordnung und Einschulung der schulpflichtigen Kinder basiert auf der Verordnung über die Bildung von Schulbezirksgrenzen vom 18. Februar 1975.

Aufgrund des neuen Schulgesetzes vom 27. Juni 2006 besteht die rechtliche Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche für Förderschulen, Berufsfachklassen und bezirksübergreifende Fachklassen der Berufsschulen zu bilden. Die Übergangsvorschriften des neuen Gesetzes sehen vor, dass die bestehenden Regelungen bis zum 31. Juli 2008 fortgelten. Während Schulträger die Befugnis besitzen, die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen bereits zum 1. August 2007 aufzuheben, sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit für eine vorzeitige Änderung vor.

Nach Abfragen in den Nachbarkommunen ist zudem nicht mit einer frühzeitigen Aufhebung der Grenzen in angrenzenden Gebieten zu rechnen. Ziel ist es, dass die Schulbezirksgrenzen und Schuleinzugsbereiche kreiseinheitlich zum 1. August 2008 wegfallen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wird daher angefragt, die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen und Schuleinzugsbereiche nicht vor dem 1. August 2008 zu beschließen.

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