Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 143. Änderung des Flächennutzungsplanes (''Am Beltingshof'' in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0200 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0200 behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Beltingshof“ im Ortsteil Dingden. Die Änderung sieht die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Grünfläche am östlichen Ortsrand vor und steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 19. September bis 19. Oktober 2006 stattfand, gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Das Staatliche Umweltamt äußerte Bedenken hinsichtlich der Uferstreifen am Mumbecker Bach. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die geplante Wohnbaufläche mehr als fünf Meter vom Teich entfernt liegt und der Bachverlauf unverändert bleibt.
Die Deutsche Telekom AG wies auf die Notwendigkeit der Verlegung von Telekommunikationslinien hin. Die Verwaltung empfiehlt, diese Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, da sie die spätere Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen durch den Eigentümer betreffen.
Die Wehrbereichsverwaltung West forderte eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern aufgrund einer über dem Gebiet verlaufenden Richtfunktrasse. Da die maximale Firsthöhe im Bebauungsplan auf 9 Meter festgelegt ist, wird die Vorgabe eingehalten. Da jedoch die geplante Bepflanzung die Höhe von 16 Metern überschreiten könnte, wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 2Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0201 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0201 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ in Dingden, der die Schaffung von Wohnbauland am Rand des Ortskernes vorsieht. Nach der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 19. September bis 19. Oktober 2006 liegen verschiedene Stellungnahmen der beteiligten Behörden vor, die im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund einer negativen Luftbildauswertung, bei Bedarf Probebohrungen durchzuführen. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Das Staatliche Umweltamt äußerte Bedenken hinsichtlich der Vorfluttechnik am Mumbecker Bach. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die geplante Wohnbaufläche einen ausreichenden Abstand zur Wasserfläche einhält und der Bachverlauf unverändert bleibt.
Von der Deutschen Telekom AG wurde auf die Notwendigkeit der Verlegung neuer Telekommunikationsleitungen hingewiesen. Die Verwaltung sieht diese Hinweise als Teil der späteren Erschließungsmaßnahmen durch den Eigentümer an. Die Wehrbereichsverwaltung West fordert eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern aufgrund einer über dem Gebiet verlaufenden Richtfunktrasse. Da die maximale Firsthöhe im Plan mit 9 Metern festgelegt ist, wird die Vorgabe eingehalten. Ein Hinweis auf die Höhenbeschränkung bezüglich der Bepflanzung wird in den Entwurf aufgenommen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 16 ''Am Schwershof'' in Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2006/0204 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0204 wird die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Schwershof“ in Mehrhoog beantragt. Grund für das Verfahren ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs, weshalb neben dem Aufstellungsbeschluss auch Abwägungsbeschlüsse zur Behördenbeteiligung sowie zur öffentlichen Auslegung anberaumt werden. Die Beteiligung der Behörden fand bereits im Zeitraum vom 18. September bis zum 18. Oktober 2006 statt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für den erweiterten Planbereich zu fassen und den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Dabei sollen verschiedene fachliche Hinweise berücksichtigt werden. Dazu gehören die Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich möglicher Probebohrungen sowie die Meldungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zu Bodenfunden. Zudem sind die Anmerkungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Stellplatzlage, Entwässerung und zum Rückbau einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie die Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung West bei einer Überschreitung der Firsthöhe von 14,50 Metern zu beachten.
Des Weiteren soll die Anregung des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zur Vermeidung von Nachtbetrieb an einer Tankstelle übernommen werden. Die Hinweise der Deutschen Telekom AG sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sind zur Kenntnis zu nehmen. Ein Hinweis der Handwerkskammer Düsseldorf wurde im Verfahren nicht berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0205 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg befasst sich mit der Abwägung von Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes eingegangen sind. Die Änderung sieht die Erweiterung einer überbaubaren Grundstücksfläche sowie den Entfall eines Fußweges vor.
Bezüglich der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg, das auf die Freihaltung von Uferstreifen hinwies, empfiehlt der Ausschuss, diesem Hinweis nicht zu folgen. Die Verwaltung stellt fest, dass das nächstgelegene Gewässer durch ein separates Flurstück vom Plangebiet getrennt ist und die Einhaltung der Landeswassergesetzgebung gewährleistet bleibt.
Hinsichtlich der RWE Net AG empfiehlt der Ausschuss, ein Leitungsrecht für ein am östlichen Rand verlaufendes Datenfernübertragungskabel in einer Breite von einem Meter festzusetzen. Die Hinweise der Deutschen Telekom AG sowie der NGW zur Erschließung und zur Betriebssicherheit von Gasleitungen sollen lediglich zur Kenntnis genommen werden, da die Änderungen primär private Grundstücksflächen betreffen.
Zudem wird empfohlen, die Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Kenntnis zu nehmen. Da die Luftbildauswertung keine eindeutigen Funde ergab, aber eine Restgefahr bestehen kann, ist ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan bereits enthalten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Bebauungsplanänderung zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 52. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2006/0206 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Gegenstand der Beschlussvorlage 2006/0206 ist der Aufstellungsbeschluss für dieses Änderungsverfahren sowie die Entscheidung, das Verfahren gemäß § 13 BauGB in vereinfachter Form durchzuführen.
Hintergrund der Vorlage ist die Erschließung des zweiten Bauabschnitts im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Im Zuge der Herstellung der Erschließungsstraßen wurde festgestellt, dass der Straßenausbau aufgrund der Lage eines bestehenden Lärmschutzwalles nicht exakt nach den ursprünglichen Vorgaben des Bebauungsplanes realisiert werden konnte. Da der Lärmschutzwall in einem größeren Abstand zur B 473 aufgeschüttet wurde als geplant, hätte eine Umsetzung der ursprünglichen Verkehrsflächen einen baulichen Eingriff in den Wall sowie den Bau einer Stützwand erfordert. Um diesen Aufwand zu vermeiden, wurden die vorgesehenen Senkrechtstellplätze in Längsstellplätze umgewandelt.
Diese Abweichung der tatsächlichen Verkehrsflächen von den im Bebauungsplan festgesetzten Flächen ist für die Erschließungskostenabrechnung relevant. Das geplante Änderungsverfahren dient dazu, die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen an den tatsächlich ausgeführten Straßenausbau anzupassen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das vereinfachte Verfahren anzuwenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 64. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0207 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ sieht die Erweiterung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses vor. Während die bisherigen Modifikationen der Verkehrsflächen Bestandteil der Änderung bleiben sollen, werden zwei weitere Bereiche in das Verfahren integriert, die ursprünglich bereits im Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung enthalten waren. Ziel dieser Zusammenführung ist eine zeitnahe Vermarktung der Flächen.
Im Bereich zwischen dem Spielplatz und der Neuhardenbergstraße soll die bisher festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit in eine optionale Festsetzung umgewandelt werden. Dies ermöglicht die Bebauung mit ein- oder zweigeschossigen Gebäuden auf Grundstücken von jeweils über 500 m², wobei die maximale Firsthöhe unverändert bleibt.
Ein weiterer Änderungsbereich betrifft die Fläche im südöstlichen Eckbereich des Bebauungsplanes. Hier soll die Fläche für Versickerungsanlagen ersatzlos entfallen, da die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken gemäß der 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss. Zudem entfällt das geplante Stellflächenpaket am nördlichen Rand zugunsten einer Neuanordnung an der Neuhardenbergstraße. Es ist die Schaffung von zehn Baugrundstücken vorgesehen, die vorwiegend unter 500 m² groß sind. Die Bauweise ist als offene Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 9,5 Metern geplant.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 7Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2006/0209 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag auf eine Ausnahme von der Veränderungssperre im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung einer städtebaulich verträglichen Nachfolgebebauung auf den Flächen eines ehemaligen Speditionsgeländes. Durch die bestehende Veränderungssperre sollen bauliche Maßnahmen verhindert werden, die den Planungszielen widersprechen.
Ein im Jahr 2002 erteilter Genehmigungsbescheid für den Anbau einer Halle auf dem Grundstück Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, Flurstück 1037, ist am 18.11.2005 erloschen. Ein Antrag auf rückwirkende Verlängerung dieser Genehmigung kann aufgrund der verstrichenen Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Da die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern nicht der Zielsetzung der Bebauungsplanänderung entspricht, die Verwaltung jedoch zur Existenzsicherung des bestehenden Speditionsbetriebs eine befristete Genehmigung in Erwägung zieht, steht eine Neubeantragung im Raum.
Nachdem der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zuvor eine Befristung auf fünf Jahre empfohlen hatte, wurden im weiteren Verlauf wirtschaftliche Aspekte sowie die steuerliche Abschreibung der Hallenerweiterung thematisiert. Die Verwaltung schlägt nun vor, im Falle einer Neubeantragung einer Baugenehmigung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen, wobei die Genehmigung auf eine Dauer von sieben Jahren zu befristen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 8Antrag auf Erweiterung des vorhandenen Plus-Marktes in MehrhoogZur Vorlage · 2006/0210 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0210 liegt ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Plus-Marktes in Mehrhoog vor. Das Vorhaben sieht vor, die derzeitige Verkaufsfläche von etwa 550 Quadratmetern auf 749 Quadratmeter zu vergrößern, indem das Gebäude im Bereich der Ampelkreuzung zur B 8 um circa fünf Meter erweitert wird.
Das Projekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 a „Hooge Heide“, der für diesen Standort ein Mischgebiet festlegt. Die aktuellen Baugrenzen lassen die geplante Erweiterung in Richtung der B 8 nicht zu, da die Grenze derzeit an der vorhandenen Gebäudelängsseite verläuft. Zudem besteht eine nach dem Fernstraßengesetz festgelegte Anbauverbotszone von 20 Metern ab dem Fahrbahnrand der B 8. Eine Ausnahmegenehmigung für diese Zone wird nach Rücksprache mit der Straßenbauverwaltung als möglich erachtet. Um die Baugrenze zu überschreiten, müssten entweder eine Befreiung nach § 31 BauGB oder eine Änderung des Bebauungsplanes realisiert werden.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre eine Verkaufsfläche in dieser Größenordnung im ausgewiesenen Mischgebiet grundsätzlich zulässig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erweiterung im Kontext der Planungen im Bereich Schwershof zu bewerten ist, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der geplanten Ortsmitte. Gleichzeitig wird angeführt, dass ohne eine Erweiterung die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gefährdet sein könnte, was zur Entstehung einer Nutzungsbrache führen könnte. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die grundsätzliche Zulässigkeit sowie über das weitere rechtliche Verfahren entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 93. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 16.12.1985Zur Vorlage · 2006/0192 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 2006/0192 sieht die Verabschiedung der 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich an der StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006.
Im Rahmen der Neufassung sollen kombinierte Geh- und Radwege, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hochbord ausgeführt sind, von der Reinigungspflicht der Anlieger ausgenommen werden; die Sommer- und Winterwartung dieser Wege wird der Stadt übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst künftig unabhängig von der Verursachung alle Verunreinigungen, welche die Hygiene, das Straßenbild oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Dies schließt die Beseitigung von Unkraut ein, wobei der Einsatz von Herbiziden aufgrund fehlender Berechtigungen untersagt ist. Laub ist bei Verkehrsgefährdung unverzüglich zu entfernen. Zudem wird eine Mindestbreite von 1,50 Metern für bestimmte Flächen festgelegt. Auf Mischverkehrsflächen, wie Spielstraßen oder verkehrsberuhigten Bereichen, sind Anlieger verpflichtet, einen Fußweg von mindestens 1,50 m Breite vor ihrem Grundstück schneefrei zu halten und mit streuenden Mitteln rutschfest zu machen.
Zudem wird vorgeschlagen, das Straßenverzeichnis zum 01.01.2007 zu ergänzen. Dies betrifft den Teilbereich Schwanenschlatt in Dingden, dessen Reinigung der Stadt obliegt, sowie die Stichwege Hellmannweg in Mehrhoog, für die die Anlieger die Reinigung übernehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzungsänderung in der vorgelegten Form zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 101. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007Zur Vorlage · 2006/0222 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2005 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festsetzung der neuen Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2007.
Nach der Neukalkulation des Gebührensatzes für die Straßenreinigung erhöht sich der Preis von 0,77 Euro pro Meter im Jahr 2006 auf 0,99 Euro pro Meter für das Jahr 2007. Damit wird das Gebührenniveau der Jahre 2004 und 2005 wieder erreicht. Die Verwaltung führt die Anpassung darauf zurück, dass trotz weitgehend stabiler Gesamtkosten ein geringerer Überschuss aus den Vorjahren in die aktuelle Kalkulation einfließen konnte. Die Grundlage für die Berechnung bildet die Betriebsabrechnung für das Jahr 2005.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die erste Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2006 sowie für die Ratssitzung am 18. Dezember 2006 zur Beratung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 112. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007Zur Vorlage · 2006/0225 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage die zweite Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung, um die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2007 neu festzusetzen. Grundlage hierfür ist eine Gebührenbedarfsberechnung, die eine Senkung der Gesamtkosten für die Gebührenpflichtigen von 2.192.733 € auf 2.124.765 € vorsieht. Dies entspricht einer Entlastung von insgesamt 3,1 %.
Die Anpassung der Gebühren resultiert unter anderem aus einer Senkung der Entsorgungsgebühren durch den Kreis Wesel für Restabfall und Sperrgut. Diese Reduzierung wird teilweise durch eine angekündigte Preisanpassung des Entsorgungsunternehmers kompensiert, wobei in der Kalkulation ein Anstieg um 5 % berücksichtigt wurde. Konkret sinken die Gebühren für verschiedene Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm, während die Gebühren für Wertstoffgefäße leicht ansteigen.
In der Kalkulation wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2005 in Höhe von 27.903,33 € berücksichtigt. Dieser entstand aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Vorausleistungssätzen. Die Verwaltung hat zudem die Praxis angepasst, Gebührensätze nicht mehr nachträglich zu ändern, sondern etwaige Differenzen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 1222. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.10.1988 hier: Festsetzung der Gebühren- und Abgabensätze ab dem 01.01.2007 und Einführung einer Mitwirkungspflicht für die Einführung der getrennten RegenwassergebührZur Vorlage · 2006/0223 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0223 zur 22. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln sieht eine Neufestsetzung der Gebühren ab dem 1. Januar 2007 sowie die Einführung einer getrennten Regenwassergebühr zum 1. Januar 2008 vor. Im Rahmen der Neufestsetzung erhöhen sich die Kanalbenutzungsgebühren für den Mischwasseranschluss von 3,37 € auf 3,66 € pro Kubikmeter, für den Schmutzwasseranschluss von 2,13 € auf 2,31 € sowie für den Regenwasseranschluss von 1,24 € auf 1,35 €. Die Gesamtkosten steigen dabei von 4.493.663 € auf 4.554.860 €. Zudem erhöht sich die Kleineinleiterabgabe von 26,00 € auf 27,69 € pro Person.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Einführung einer separaten Regenwassergebühr, die sich nach der Quadratmeterzahl bebauter oder befestigter Grundstücksflächen richtet, deren Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage fließt. Für Flächen, bei denen nachweislich weniger als 50 % des Wassers in die Anlage gelangen, etwa durch begrünte Dachflächen oder Kiesbeläge, ist eine Ermäßigung der Gebühr um 50 % vorgesehen. Zur Ermittlung der Gebührenschuld und zur Datenerhebung soll eine Mitwirkungspflicht der Gebührenpflichtigen in die Satzung aufgenommen werden. Hierzu ist ein Selbstauskunftsverfahren für etwa 5.500 Gebührenpflichtige geplant. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einführung der Regenwassergebühr, die Festlegung des Maßstabs sowie die Mitwirkungspflicht zu beschließen. Eine Neufassung der Satzung soll Ende des Folgejahres dem Rat vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 131. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007Zur Vorlage · 2006/0221 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007.
Die Grundlage der Vorlage bildet eine Gebührenbedarfsberechnung. Während die Beitragssätze von vier der sechs beteiligten Wasser- und Bodenverbände unverändert bleiben, ist beim Wasser- und Bodenverband „Mengering-Rümping-Honselbach“ eine Erhöhung des Beitragssatzes von 17,90 €/ha auf 20,00 €/ha vorgesehen. Für den Raesfelder Isselverband wurde aufgrund noch ausstehender Mitteilungen der Aufwand des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Bei den übrigen Verbänden – Obere Issel, Mittlere Issel, Untere Issel Nord und Untere Issel Süd – ergeben sich geringfügige Senkungen der Gebührensätze. Diese Anpassungen resultieren aus Korrekturen der anzusetzenden Flächen für bebaute und unbebaute Grundstücke, die sich aus den Veranlagungsverfahren Ende 2005 ergeben haben.
Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 in Höhe von 10.755 € ausgewiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Entwurf beigefügte Fassung der ersten Änderung der Gebührensatzung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 14Prüfung der Gewährung einer Familienvergünstigung bei der Veräußerung von WohnbaugrundstückenZur Vorlage · 2006/0240 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0240 befasst sich mit der Prüfung einer Familienvergünstigung beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Hamminkeln. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der einen Nachlass von 15 Prozent für Familien mit mindestens zwei Kindern ohne eigenes Wohnungseigentum vorsieht. Ein Vergleich mit den Nachbarkommunen Wesel und Voerde zeigt unterschiedliche Vergünstigungsmodelle auf.
Die Verwaltung bewertet den vorliegenden Antrag hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit, des Verwaltungsaufwands sowie der Rechtssicherheit kritisch. Als Beschlussvorschlag empfiehlt die Verwaltung, den Antrag nicht umzusetzen und stattdessen allgemeinere Ansätze zur Familienförderung zu prüfen. Eine finanzielle Unterstützung einzelner Bewerber wird abgelehnt, da dies nur einen Teil der Käufer erreiche und rechtliche Komplikationen berge.
Stattdessen wird empfohlen, die bisherige Praxis der Grundstücksvergabe beizubehalten und junge Familien bevorzugt zu behandeln, um eine allgemeine Reduzierung der Verkaufspreise zu erreichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verkaufspreise je nach Lage und Richtwert um 10 bis 15 Prozent des reinen Grundstückspreises zu reduzieren. Ergänzend wird ein Zuschuss von 1.500 Euro pro Kind bis zum Alter von 16 Jahren für verheiratete Paare vorgeschlagen, wobei der Zeitpunkt des Notarvertrages maßgeblich ist. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2006 sowie für den Rat am 18. Dezember 2006 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 15Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 gem. § 101 GO NW a.F.Zur Vorlage · 2006/0243 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0243 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2005. Nachdem der Rat der Stadt das Abschlussergebnis des Haushalts 2005 bereits in seiner Sitzung am 23. März 2006 zur Kenntnis genommen und die Jahresrechnung gemäß der damaligen Fassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen hatte, wurde die Durchführung der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Prüfbericht in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 beraten. Das Ergebnis dieser Beratung wurde in einem beigefügten Schlussbericht zusammengefasst. Auf Grundlage dieser Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat einstimmig, die geprüfte Jahresrechnung zu beschließen. Zudem wird die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung des Bürgermeisters gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung empfohlen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Jahresrechnung förmlich beschließt und dem Bürgermeister die entsprechende Entlastung erteilt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 16Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 sowie Finanzplan mit Investitionsprogramm 2006-2010Zur Vorlage · 2006/0237 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0237 befasst sich mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 sowie dem Finanzplan inklusive des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2006 bis 2010. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 nebst den dazugehörigen Anlagen durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt.
Der weitere Ablauf sieht vor, dass der Haushaltsentwurf nach einer Vorberatung in den Fraktionen den Fachausschüssen zur inhaltlichen Prüfung vorgelegt wird. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung am 22. Februar 2007 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Einzelheiten verwiesen, die dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen sind, welcher im Rahmen der Sitzung verteilt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die zuständigen Fachausschüsse mit der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung beauftragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 17Neufassung der Vergabeordnung für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2006/0196 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt dem Rat eine Neufassung der Vergabeordnung sowie der dazugehörigen Dienstanweisung zur Beschlussfassung vor. Hintergrund der Überarbeitung ist der Runderlass des Innenministeriums vom 22. März 2006, der neue Vergabegrundsätze für Gemeinden auf Basis der Gemeindehaushaltsverordnung festlegt.
Die Neufassung sieht Änderungen bei den Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart vor. Bei Bauleistungen werden die Grenzen für die beschränkte Ausschreibung auf 300.000 Euro im Tiefbau, 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im Hochbau sowie 75.000 Euro für Ausbaugewerke und Straßenausstattung angepasst. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erhöht sich die Grenze für die beschränkte Ausschreibung auf 50.000 Euro. Die Grenzen für die freihändige Vergabe werden ebenfalls neu definiert. Die Verwaltung orientiert sich bei den neuen Bruttowerten an den Vorgaben des Innenministeriums sowie an den Werten benachbarter Kommunen.
Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Begrenzung der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an Vergabeverfahren auf Aufträge ab einem Wert von 2.500 Euro. Zudem werden Lieferungen und Leistungen, die dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen oder Tagespreise beinhalten, von der Anwendung der Vergabeordnung für Lieferleistungen (VOL) ausgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Neufassung zugestimmt, empfiehlt jedoch die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Einrichtung im kommenden Jahr zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Ein Inkrafttreten der Regelungen ist zum 1. Januar 2007 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 14.12.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 18Delegation der Aufgabe ''Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes (PfG NW)'' vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen ab dem 01.04.2007; hier: Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen VeZur Vorlage · 2006/0214 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0214 wird der Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angestrebt, um die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes von der Ebene des Kreises Wesel auf die kreisangehörigen Kommunen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aufgaben der Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen, die bereits seit 2004 durch Satzung auf die Kommunen übertragen wurden, mit der Bearbeitung des Pflegewohngeldes zusammenzuführen. Durch diese Zusammenlegung soll eine einheitliche Bearbeitung aus einer Hand erreicht und der bürokratische Aufwand bei Heimpflegefällen reduziert werden.
Da eine Übertragung der Aufgabe per Satzung rechtlich nicht möglich ist, soll die Umsetzung durch die genannte Vereinbarung erfolgen. Die Kommunen übernehmen die Aufgabe auf freiwilliger Basis, fordern jedoch eine Erstattung der anfallenden Personalkosten durch den Kreis. Basierend auf einer von einer Arbeitsgruppe ermittelten Fallkostenpauschale von jährlich 13,50 Euro pro Fall sieht die Kalkulation für den Kreis eine jährliche Erstattung in Höhe von insgesamt etwa 12.000 Euro vor. Für die Stadt Hamminkeln, in der aktuell 37 Personen Pflegewohngeld beziehen, ergibt sich daraus eine zu erwartende Erstattung von jährlich 499,50 Euro. Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen haben der Aufgabenübertragung zum 01.04.2007 bereits in der Hauptgemeindebeamtenkonferenz zugestimmt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, der Vereinbarung beizutreten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 19Schulbezirksgrenzen der Grundschulen und Schuleinzugsbereiche der HauptschulenZur Vorlage · 2006/0220 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0220 befasst sich mit der Fortführung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen sowie der Schuleinzugsbereiche der Hauptschulen in der Stadt Hamminkeln. Die bisherige Zuordnung und Einschulung der schulpflichtigen Kinder basiert auf der Verordnung über die Bildung von Schulbezirksgrenzen vom 18. Februar 1975.
Aufgrund des neuen Schulgesetzes vom 27. Juni 2006 besteht die rechtliche Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche für Förderschulen, Berufsfachklassen und bezirksübergreifende Fachklassen der Berufsschulen zu bilden. Die Übergangsvorschriften des neuen Gesetzes sehen vor, dass die bestehenden Regelungen bis zum 31. Juli 2008 fortgelten. Während Schulträger die Befugnis besitzen, die Schulbezirksgrenzen für Grundschulen bereits zum 1. August 2007 aufzuheben, sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit für eine vorzeitige Änderung vor.
Nach Abfragen in den Nachbarkommunen ist zudem nicht mit einer frühzeitigen Aufhebung der Grenzen in angrenzenden Gebieten zu rechnen. Ziel ist es, dass die Schulbezirksgrenzen und Schuleinzugsbereiche kreiseinheitlich zum 1. August 2008 wegfallen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport wird daher angefragt, die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen und Schuleinzugsbereiche nicht vor dem 1. August 2008 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 20Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß § 61 Schulgesetz NRW a) Wahl von Vertretern des Schulträgers in die Schulkonferenz b) Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2006/0161 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0161 befasst sich mit der Neuregelung der Schulleiterbestellung gemäß § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Anpassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln. Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt das bisherige Vorschlagsrecht des Schulträgers. Stattdessen wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied des Schulträgers erweitert, wobei bis zu drei weitere beratende Mitglieder hinzugezogen werden können. Dem Schulträger wird ein Vetorecht eingeräumt, welches innerhalb einer Frist von acht Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit ausgeübt werden muss.
Die vorliegenden Beschlussvorschläge umfassen die Entscheidung über die einheitliche oder schulspezifische Entsendung von Vertretern sowie die Wahl der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder. Zudem ist eine Änderung der Zuständigkeitsordnung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport vorgesehen, um die Beratung der Zustimmung zur Schulleiterwahl im Rat zu verankern. Für den Fall künftiger Vetorechte bei Konrektorenstellen wird eine Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Ausschuss vorgeschlagen.
Darüber hinaus behandelt die Vorlage die Ausübung des Vorschlagsrechts des Schulträgers gemäß § 21a des Schulverwaltungsgesetzes. Es wird ein Szenario für den Fall betrachtet, dass dem Schulträger durch eine künftige Änderung des Schulgesetzes ein Vetorecht für Konrektorenstellen eingeräumt wird. In diesem Fall soll die Zustimmung des Schulträgers zu der von der Schulkonferenz gewählten Person für die entsprechende Stelle erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 21Entsendung von Vertretern in den Wasser- und Bodenverband ''Mengering-Rümping-Honselbach'' für die neue Amtszeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2011 und Nachbesetzung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes ''Obere Issel''Zur Vorlage · 2006/0194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0194 befasst sich mit der personellen Besetzung von Vertretungen in zwei Wasser- und Bodenverbänden für die Stadt Hamminkeln.
Zum ersten Punkt der Vorlage gehört die Neubesetzung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes „Mengering-Rümping-Honselbach“. Da die aktuelle Amtszeit des Ausschusses am 31. Dezember 2006 endet, steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 eine Neuwahl an. Die Stadt Hamminkeln ist in der Gruppe der Gemeinden mit einem Mitglied sowie einer stellvertretenden Vertretung im Verbandsausschuss vertreten. Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitswahl. Ein bisheriges Mitglied der Vertretung hat seine Bereitschaft zur Wiederwahl signalisiert.
Der zweite Punkt der Vorlage betrifft die Nachbesetzung im Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Issel“. Aufgrund des Ausfalls eines stellvertretenden Sitzes ist eine Neubesetzung erforderlich. Da die Stadt Hamminkeln drei Vertreter in diesem Gremium entsendet und die Besetzung bei mehreren Vertretern durch den Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person erfolgt, liegt das Vorschlagsrecht hier bei der Verwaltung. Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Steueramtes als stellvertretendes Mitglied zu entsenden. Die Nachfolgefeststellung soll ebenfalls im Wege der Mehrheitswahl erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 22Nachbesetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport; hier: Vertreter der ev. KircheZur Vorlage · 2006/0193 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die Nachbesetzung eines Sitzplatzes im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport entscheiden. Hintergrund der Beschlussvorlage ist die Neubesetzung der Vertretung der evangelischen Kirche als ständiges Mitglied mit beratender Stimme. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sind Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche in diesem Ausschuss zu berufen, wobei sich die Mitwirkung auf Schulangelegenheiten beschränkt.
Nach der Kommunalwahl 2004 wurde ein Vertreter der evangelischen Kirche als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss entsandt. Da dieser Vertreter zum 1. September 2006 in den Ruhestand eingetreten ist, ist eine Nachbesetzung erforderlich. Die evangelische Kirche hat der Verwaltung per E-Mail einen Vorschlag für eine Nachfolge übermittelt.
Der Rat wird nun gebeten, über diesen Vorschlag der evangelischen Kirche zu entscheiden. Die Entscheidung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Bürgermeister nimmt an dieser Abstimmung über die Nachbesetzung gemäß den geltenden Bestimmungen ohne Stimmrecht teil. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die vorgeschlagene Person der evangelischen Kirche als stellvertretendes beratendes Mitglied für Schulangelegenheiten in den Ausschuss zu entsenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 23Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24Mitteilungen und Anfragen