22. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.10.1988 hier: Festsetzung der Gebühren- und Abgabensätze ab dem 01.01.2007 und Einführung einer Mitwirkungspflicht für die Einführung der getrennten Regenwassergebühr
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0223 zur 22. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln sieht eine Neufestsetzung der Gebühren ab dem 1. Januar 2007 sowie die Einführung einer getrennten Regenwassergebühr zum 1. Januar 2008 vor. Im Rahmen der Neufestsetzung erhöhen sich die Kanalbenutzungsgebühren für den Mischwasseranschluss von 3,37 € auf 3,66 € pro Kubikmeter, für den Schmutzwasseranschluss von 2,13 € auf 2,31 € sowie für den Regenwasseranschluss von 1,24 € auf 1,35 €. Die Gesamtkosten steigen dabei von 4.493.663 € auf 4.554.860 €. Zudem erhöht sich die Kleineinleiterabgabe von 26,00 € auf 27,69 € pro Person.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Einführung einer separaten Regenwassergebühr, die sich nach der Quadratmeterzahl bebauter oder befestigter Grundstücksflächen richtet, deren Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage fließt. Für Flächen, bei denen nachweislich weniger als 50 % des Wassers in die Anlage gelangen, etwa durch begrünte Dachflächen oder Kiesbeläge, ist eine Ermäßigung der Gebühr um 50 % vorgesehen. Zur Ermittlung der Gebührenschuld und zur Datenerhebung soll eine Mitwirkungspflicht der Gebührenpflichtigen in die Satzung aufgenommen werden. Hierzu ist ein Selbstauskunftsverfahren für etwa 5.500 Gebührenpflichtige geplant. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einführung der Regenwassergebühr, die Festlegung des Maßstabs sowie die Mitwirkungspflicht zu beschließen. Eine Neufassung der Satzung soll Ende des Folgejahres dem Rat vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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