Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 13. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 16.12.1985Zur Vorlage · 2006/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 2006/0192 sieht die Verabschiedung der 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich an der StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006.
Im Rahmen der Neufassung sollen kombinierte Geh- und Radwege, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hochbord ausgeführt sind, von der Reinigungspflicht der Anlieger ausgenommen werden; die Sommer- und Winterwartung dieser Wege wird der Stadt übertragen. Die Reinigungspflicht umfasst künftig unabhängig von der Verursachung alle Verunreinigungen, welche die Hygiene, das Straßenbild oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Dies schließt die Beseitigung von Unkraut ein, wobei der Einsatz von Herbiziden aufgrund fehlender Berechtigungen untersagt ist. Laub ist bei Verkehrsgefährdung unverzüglich zu entfernen. Zudem wird eine Mindestbreite von 1,50 Metern für bestimmte Flächen festgelegt. Auf Mischverkehrsflächen, wie Spielstraßen oder verkehrsberuhigten Bereichen, sind Anlieger verpflichtet, einen Fußweg von mindestens 1,50 m Breite vor ihrem Grundstück schneefrei zu halten und mit streuenden Mitteln rutschfest zu machen.
Zudem wird vorgeschlagen, das Straßenverzeichnis zum 01.01.2007 zu ergänzen. Dies betrifft den Teilbereich Schwanenschlatt in Dingden, dessen Reinigung der Stadt obliegt, sowie die Stichwege Hellmannweg in Mehrhoog, für die die Anlieger die Reinigung übernehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzungsänderung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 21. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007Zur Vorlage · 2006/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2005 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festsetzung der neuen Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2007.
Nach der Neukalkulation des Gebührensatzes für die Straßenreinigung erhöht sich der Preis von 0,77 Euro pro Meter im Jahr 2006 auf 0,99 Euro pro Meter für das Jahr 2007. Damit wird das Gebührenniveau der Jahre 2004 und 2005 wieder erreicht. Die Verwaltung führt die Anpassung darauf zurück, dass trotz weitgehend stabiler Gesamtkosten ein geringerer Überschuss aus den Vorjahren in die aktuelle Kalkulation einfließen konnte. Die Grundlage für die Berechnung bildet die Betriebsabrechnung für das Jahr 2005.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die erste Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November 2006 sowie für die Ratssitzung am 18. Dezember 2006 zur Beratung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 32. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007Zur Vorlage · 2006/0225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der vorliegenden Beschlussvorlage die zweite Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung, um die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2007 neu festzusetzen. Grundlage hierfür ist eine Gebührenbedarfsberechnung, die eine Senkung der Gesamtkosten für die Gebührenpflichtigen von 2.192.733 € auf 2.124.765 € vorsieht. Dies entspricht einer Entlastung von insgesamt 3,1 %.
Die Anpassung der Gebühren resultiert unter anderem aus einer Senkung der Entsorgungsgebühren durch den Kreis Wesel für Restabfall und Sperrgut. Diese Reduzierung wird teilweise durch eine angekündigte Preisanpassung des Entsorgungsunternehmers kompensiert, wobei in der Kalkulation ein Anstieg um 5 % berücksichtigt wurde. Konkret sinken die Gebühren für verschiedene Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm, während die Gebühren für Wertstoffgefäße leicht ansteigen.
In der Kalkulation wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2005 in Höhe von 27.903,33 € berücksichtigt. Dieser entstand aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Vorausleistungssätzen. Die Verwaltung hat zudem die Praxis angepasst, Gebührensätze nicht mehr nachträglich zu ändern, sondern etwaige Differenzen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 422. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 10.10.1988 hier: Festsetzung der Gebühren- und Abgabensätze ab dem 01.01.2007 und Einführung einer Mitwirkungspflicht für die Einführung der getrennten RegenwassergebührZur Vorlage · 2006/0223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2006/0223 zur 22. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln sieht eine Neufestsetzung der Gebühren ab dem 1. Januar 2007 sowie die Einführung einer getrennten Regenwassergebühr zum 1. Januar 2008 vor. Im Rahmen der Neufestsetzung erhöhen sich die Kanalbenutzungsgebühren für den Mischwasseranschluss von 3,37 € auf 3,66 € pro Kubikmeter, für den Schmutzwasseranschluss von 2,13 € auf 2,31 € sowie für den Regenwasseranschluss von 1,24 € auf 1,35 €. Die Gesamtkosten steigen dabei von 4.493.663 € auf 4.554.860 €. Zudem erhöht sich die Kleineinleiterabgabe von 26,00 € auf 27,69 € pro Person.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die geplante Einführung einer separaten Regenwassergebühr, die sich nach der Quadratmeterzahl bebauter oder befestigter Grundstücksflächen richtet, deren Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage fließt. Für Flächen, bei denen nachweislich weniger als 50 % des Wassers in die Anlage gelangen, etwa durch begrünte Dachflächen oder Kiesbeläge, ist eine Ermäßigung der Gebühr um 50 % vorgesehen. Zur Ermittlung der Gebührenschuld und zur Datenerhebung soll eine Mitwirkungspflicht der Gebührenpflichtigen in die Satzung aufgenommen werden. Hierzu ist ein Selbstauskunftsverfahren für etwa 5.500 Gebührenpflichtige geplant. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einführung der Regenwassergebühr, die Festlegung des Maßstabs sowie die Mitwirkungspflicht zu beschließen. Eine Neufassung der Satzung soll Ende des Folgejahres dem Rat vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 5Festsetzung der Gebührensätze für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2006/0239 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2006/0239 des Bürgermeisters befasst sich mit der Neukalkulation der Gebührensätze für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2007. Die Verwaltung legt dar, dass die Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 29,25 €/m³ auf 31,58 €/m³ und für abflusslose Gruben von 9,55 €/m³ auf 10,78 €/m³ angepasst wurden. Als Ursache für diese Steigerung wird ein Rückgang der entsorgten Mengen angeführt.
In der Vorlage wird auf die rechtliche Relevanz des Äquivalenzprinzips hingewiesen, welches ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung fordert. Zwar zeigt die Kalkulation eine Erhöhung der Kosten für die Nutzer, jedoch wird nach Maßgabe der Rechtsprechung keine Verletzung der Zumutbarkeitsgrenze festgestellt, da die Gebühren an den Kosten der Leistungserbringung orientiert sind.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die genaue Menge des zu entsorgenden Schlamms bei neu errichteten Kleinkläranlagen aufgrund der bedarfsorientierten Entsorgung schwer abschätzbar ist. Aufgrund dieser Unsicherheit empfiehlt die Verwaltung, die Mengenentwicklung im kommenden Jahr abzuwarten und vorerst keine neuen Gebührensätze zu beschließen. Ein daraus resultierender voraussichtlicher Fehlbetrag von etwa 20.000 € müsste in diesem Fall aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 61. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007Zur Vorlage · 2006/0221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007.
Die Grundlage der Vorlage bildet eine Gebührenbedarfsberechnung. Während die Beitragssätze von vier der sechs beteiligten Wasser- und Bodenverbände unverändert bleiben, ist beim Wasser- und Bodenverband „Mengering-Rümping-Honselbach“ eine Erhöhung des Beitragssatzes von 17,90 €/ha auf 20,00 €/ha vorgesehen. Für den Raesfelder Isselverband wurde aufgrund noch ausstehender Mitteilungen der Aufwand des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Bei den übrigen Verbänden – Obere Issel, Mittlere Issel, Untere Issel Nord und Untere Issel Süd – ergeben sich geringfügige Senkungen der Gebührensätze. Diese Anpassungen resultieren aus Korrekturen der anzusetzenden Flächen für bebaute und unbebaute Grundstücke, die sich aus den Veranlagungsverfahren Ende 2005 ergeben haben.
Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 in Höhe von 10.755 € ausgewiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Entwurf beigefügte Fassung der ersten Änderung der Gebührensatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 7Delegation der Aufgabe ''Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes (PfG NW)'' vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen ab dem 01.04.2007; hier: Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen VeZur Vorlage · 2006/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0214 wird der Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angestrebt, um die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes von der Ebene des Kreises Wesel auf die kreisangehörigen Kommunen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aufgaben der Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen, die bereits seit 2004 durch Satzung auf die Kommunen übertragen wurden, mit der Bearbeitung des Pflegewohngeldes zusammenzuführen. Durch diese Zusammenlegung soll eine einheitliche Bearbeitung aus einer Hand erreicht und der bürokratische Aufwand bei Heimpflegefällen reduziert werden.
Da eine Übertragung der Aufgabe per Satzung rechtlich nicht möglich ist, soll die Umsetzung durch die genannte Vereinbarung erfolgen. Die Kommunen übernehmen die Aufgabe auf freiwilliger Basis, fordern jedoch eine Erstattung der anfallenden Personalkosten durch den Kreis. Basierend auf einer von einer Arbeitsgruppe ermittelten Fallkostenpauschale von jährlich 13,50 Euro pro Fall sieht die Kalkulation für den Kreis eine jährliche Erstattung in Höhe von insgesamt etwa 12.000 Euro vor. Für die Stadt Hamminkeln, in der aktuell 37 Personen Pflegewohngeld beziehen, ergibt sich daraus eine zu erwartende Erstattung von jährlich 499,50 Euro. Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen haben der Aufgabenübertragung zum 01.04.2007 bereits in der Hauptgemeindebeamtenkonferenz zugestimmt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, der Vereinbarung beizutreten.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 8Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten des kath. Kindergartens in MehrhoogZur Vorlage · 2006/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die katholische Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Mehrhoog hat die Übernahme der Betriebskosten für eine Kindergartengruppe beantragt. Der Kindergarten in Mehrhoog wird von der Kirchengemeinde mit vier Gruppen betrieben. Grundlage des Antrags ist die Anpassung der pastoralen Grundversorgung durch das Bistum Münster, wonach die Kapazität pro Gruppe von 1.200 auf 1.500 Katholiken erhöht wurde.
Basierend auf der Einwohnerstatistik zum Jahresende 2005 leben im Stadtgebiet Hamminkeln 14.210 Katholiken, was einer Grundversorgung von etwa 9,5 Gruppen entspricht. Da sich im Stadtgebiet insgesamt 12 Gruppen in katholischer Trägerschaft befinden und die Stadt bereits die Trägeranteile für zwei Gruppen übernimmt, verbleibt eine halbe nicht gegenfinanzierte Überhanggruppe. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Finanzierung dieses Anteils notwendig ist, um den Anspruch auf Kindergartenplätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu gewährleisten.
Die bischöfliche Behörde hat die durchschnittliche Bezuschussung auf 18.700,00 Euro ermittelt, woraus sich für eine halbe Gruppe ein Betrag von 9.350,00 Euro ergibt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Finanzierung der halben Überhanggruppe in Höhe von 9.350,00 Euro für das Kindergartenjahr 2006/2007 zu beschließen. Die Kosten sind im Haushaltsstelle 1.464.7180 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 9Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten HamminkelnZur Vorlage · 2006/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsamt im Kirchenkreis Wesel hat einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten Hamminkeln gestellt. Begründet wird das Ersuchen mit der finanziellen Lage der Kirchengemeinde Hamminkeln.
Die Berechnung der Zuschusshöhe basiert auf der pastoralen Grundversorgung. Laut Einwohnerstatistik zum 31. Dezember 2005 leben im Stadtgebiet 9.513 evangelische Gemeindemitglieder. Die evangelische Kirche unterhält in den Ortsteilen Brünen und Hamminkeln insgesamt sieben Kindergartengruppen. Aus der Mitgliederzahl ergibt sich eine rechnerische Gruppenstärke von etwa 6,4 Gruppen, was einen Überhang von 0,6 Gruppen für das Stadtgebiet bedeutet.
Die Stadt Hamminkeln leistet aufgrund vertraglicher Verpflichtungen bereits jährlich 7.976,15 Euro an die evangelische Kirchengemeinde Brünen. Bei einer durchschnittlichen Zuschusshöhe von 18.700,00 Euro pro Gruppe verbleibt für den rechnerischen Überhang von 0,6 Gruppen ein Betrag von 11.220,00 Euro. Nach Abzug der bestehenden Zahlungen an die Kirchengemeinde Brünen ergibt sich eine verbleibende Zuschusshöhe von gerundet 3.250,00 Euro.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln für das Kindergartenjahr 2006/2007 einen Zuschuss in Höhe von 3.250,00 Euro zu gewähren. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf diesen Betrag, wobei die jährlichen Folgekosten durch den Haushaltsstelle 1.464.7180 gedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 22.11.2006 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (8. Sitzung)
- 10Vorschlag für die Verteilung des Gewinnanteils der Verbandssparkasse Wesel aus dem Jahr 2005Zur Vorlage · 2006/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2006/0216 befasst sich mit der Verteilung eines Gewinnanteils der Verbandssparkasse Wesel aus dem Geschäftsjahr 2005. Nach Mitteilung der Sparkasse steht der Stadt Hamminkeln ein Betrag in Höhe von 32.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt für die Verwendung dieser Mittel eine Aufteilung auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche vor. Ein Teil der Summe ist bereits durch eine Vorberatung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport festgelegt worden. Dieser umfasst 10.580,00 Euro für Kindergärten sowie 16.768,00 Euro für Sportvereine.
Für die verbleibenden Mittel der Vorlage sieht die Verwaltung eine Zuweisung an musiktreibende Vereine in Höhe von 1.372,00 Euro und an die Musikschule in Höhe von 3.280,00 Euro vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandssparkasse Wesel diese Gesamtaufteilung der Mittel aus dem Jahr 2005 als Vorschlag unterbreitet. Die entsprechende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 30. November 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 11Prüfung der Gewährung einer Familienvergünstigung bei der Veräußerung von WohnbaugrundstückenZur Vorlage · 2006/0240 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0240 befasst sich mit der Prüfung einer Familienvergünstigung beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Hamminkeln. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der einen Nachlass von 15 Prozent für Familien mit mindestens zwei Kindern ohne eigenes Wohnungseigentum vorsieht. Ein Vergleich mit den Nachbarkommunen Wesel und Voerde zeigt unterschiedliche Vergünstigungsmodelle auf.
Die Verwaltung bewertet den vorliegenden Antrag hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit, des Verwaltungsaufwands sowie der Rechtssicherheit kritisch. Als Beschlussvorschlag empfiehlt die Verwaltung, den Antrag nicht umzusetzen und stattdessen allgemeinere Ansätze zur Familienförderung zu prüfen. Eine finanzielle Unterstützung einzelner Bewerber wird abgelehnt, da dies nur einen Teil der Käufer erreiche und rechtliche Komplikationen berge.
Stattdessen wird empfohlen, die bisherige Praxis der Grundstücksvergabe beizubehalten und junge Familien bevorzugt zu behandeln, um eine allgemeine Reduzierung der Verkaufspreise zu erreichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verkaufspreise je nach Lage und Richtwert um 10 bis 15 Prozent des reinen Grundstückspreises zu reduzieren. Ergänzend wird ein Zuschuss von 1.500 Euro pro Kind bis zum Alter von 16 Jahren für verheiratete Paare vorgeschlagen, wobei der Zeitpunkt des Notarvertrages maßgeblich ist. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2006 sowie für den Rat am 18. Dezember 2006 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 30.11.2006 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen