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Beschlussvorlage

1. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2007

2006/0221

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007.

Die Grundlage der Vorlage bildet eine Gebührenbedarfsberechnung. Während die Beitragssätze von vier der sechs beteiligten Wasser- und Bodenverbände unverändert bleiben, ist beim Wasser- und Bodenverband „Mengering-Rümping-Honselbach“ eine Erhöhung des Beitragssatzes von 17,90 €/ha auf 20,00 €/ha vorgesehen. Für den Raesfelder Isselverband wurde aufgrund noch ausstehender Mitteilungen der Aufwand des Jahres 2006 zugrunde gelegt. Bei den übrigen Verbänden – Obere Issel, Mittlere Issel, Untere Issel Nord und Untere Issel Süd – ergeben sich geringfügige Senkungen der Gebührensätze. Diese Anpassungen resultieren aus Korrekturen der anzusetzenden Flächen für bebaute und unbebaute Grundstücke, die sich aus den Veranlagungsverfahren Ende 2005 ergeben haben.

Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2005 in Höhe von 10.755 € ausgewiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die im Entwurf beigefügte Fassung der ersten Änderung der Gebührensatzung zu beschließen.

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