43. Änderung des Flächennutzungsplanes (''Am Beltingshof'' in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0200 behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Beltingshof“ im Ortsteil Dingden. Die Änderung sieht die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Grünfläche am östlichen Ortsrand vor und steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 19. September bis 19. Oktober 2006 stattfand, gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Das Staatliche Umweltamt äußerte Bedenken hinsichtlich der Uferstreifen am Mumbecker Bach. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die geplante Wohnbaufläche mehr als fünf Meter vom Teich entfernt liegt und der Bachverlauf unverändert bleibt.
Die Deutsche Telekom AG wies auf die Notwendigkeit der Verlegung von Telekommunikationslinien hin. Die Verwaltung empfiehlt, diese Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, da sie die spätere Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen durch den Eigentümer betreffen.
Die Wehrbereichsverwaltung West forderte eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern aufgrund einer über dem Gebiet verlaufenden Richtfunktrasse. Da die maximale Firsthöhe im Bebauungsplan auf 9 Meter festgelegt ist, wird die Vorgabe eingehalten. Da jedoch die geplante Bepflanzung die Höhe von 16 Metern überschreiten könnte, wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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