Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 ''Wohnpark Klostermühle'' in Marienthal - Beratung über den PlaninhaltZur Vorlage · 2006/0198 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0198 befasst sich mit der Beratung über den Planinhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal. Zuvor war die öffentliche Auslegung des Planentwurfes ausgesetzt worden, da die Bezirksregierung Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes sowie der Belange Siedlungsraum und Freiraum geäußert hatte.
Hinsichtlich des Hochwasserschutzes liegt nach Informationen aus dem Fachministerium keine Einstufung des Planbereichs als hochwassergefährdet im Sinne der 35. GEP-Änderung mehr vor, wobei die formale Klärung durch eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes im Regionalrat noch aussteht. Nach einem Ortstermin mit Vertretern der Bezirksregierung wurde die geplante Anzahl der Wohneinheiten weitgehend akzeptiert. Zur Berücksichtigung der Freiraumbelange entlang der Issel wurde die Einrichtung eines Freihaltestreifens vereinbart.
Der Vorhabenträger hat den Planentwurf entsprechend angepasst, indem die Bebauung nördlich der Issel von der Böschung abgerückt wurde und entlang des Klosterweges eine einzeilige Struktur vorgesehen ist. Die Flächen zwischen der Baugrenze und der Isselböschung sollen baulich freigehalten werden.
Ein Streitpunkt bleibt die Gestaltung einer Fußwegeverbindung. Während der ursprüngliche Entwurf eine Verbindung zwischen der Pastor-Winkelmann-Straße und der Straße Im Isselgrund vorsah, lehnt der Vorhabenträger eine Wegeführung entlang der Isselböschung ab. Es stehen nun drei Varianten zur Entscheidung: die ursprüngliche Verbindung, eine Verbindung entlang der Issel oder eine Wegführung durch das Baugebiet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 ''Am Friedhof'' in Dingden - Beschluss über den PlaninhaltZur Vorlage · 2006/0199 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0199 befasst sich mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln am 9. November 2006 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurde die ursprüngliche Planung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung aufgrund Bedenken hinsichtlich einer baulichen Verdichtung nicht zustimmungsgemäß behandelt.
Ein modifizierter Entwurf liegt nun vor, der die Bebauungsmöglichkeiten gegenüber der ersten Fassung einschränkt. Die Baugrenzen wurden enger gefasst und die Festsetzung der offenen Bauweise wurde durch die Festsetzung von Einzelhäusern ersetzt. Die zulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude bleibt bei maximal zwei. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Festsetzung von Doppelhäusern aufgrund der bestehenden Wohnstruktur im Quartier nicht als sinnvoll erachtet wird.
Für den Fall, dass weitere planungsrechtliche Einschränkungen zur Vermeidung von Verdichtung notwendig sind, wird die Möglichkeit einer Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten in Verbindung mit einer Mindestgrundstücksgröße pro Wohneinheit in Aussicht gestellt. Bei einer Grundstücksgröße von etwa 1800 m² wäre eine Reduzierung auf eine Wohnung pro 400 m² denkbar, wodurch die Festsetzung von zwei Wohneinheiten entfallen würde. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage der vorliegenden Planung die Durchführung der 7. Änderung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 343. Änderung des Flächennutzungsplanes (''Am Beltingshof'' in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0200 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0200 behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Beltingshof“ im Ortsteil Dingden. Die Änderung sieht die Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie einer Grünfläche am östlichen Ortsrand vor und steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 24.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 19. September bis 19. Oktober 2006 stattfand, gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Das Staatliche Umweltamt äußerte Bedenken hinsichtlich der Uferstreifen am Mumbecker Bach. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die geplante Wohnbaufläche mehr als fünf Meter vom Teich entfernt liegt und der Bachverlauf unverändert bleibt.
Die Deutsche Telekom AG wies auf die Notwendigkeit der Verlegung von Telekommunikationslinien hin. Die Verwaltung empfiehlt, diese Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, da sie die spätere Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen durch den Eigentümer betreffen.
Die Wehrbereichsverwaltung West forderte eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern aufgrund einer über dem Gebiet verlaufenden Richtfunktrasse. Da die maximale Firsthöhe im Bebauungsplan auf 9 Meter festgelegt ist, wird die Vorgabe eingehalten. Da jedoch die geplante Bepflanzung die Höhe von 16 Metern überschreiten könnte, wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0201 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0201 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ in Dingden, der die Schaffung von Wohnbauland am Rand des Ortskernes vorsieht. Nach der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 19. September bis 19. Oktober 2006 liegen verschiedene Stellungnahmen der beteiligten Behörden vor, die im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund einer negativen Luftbildauswertung, bei Bedarf Probebohrungen durchzuführen. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Das Staatliche Umweltamt äußerte Bedenken hinsichtlich der Vorfluttechnik am Mumbecker Bach. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die geplante Wohnbaufläche einen ausreichenden Abstand zur Wasserfläche einhält und der Bachverlauf unverändert bleibt.
Von der Deutschen Telekom AG wurde auf die Notwendigkeit der Verlegung neuer Telekommunikationsleitungen hingewiesen. Die Verwaltung sieht diese Hinweise als Teil der späteren Erschließungsmaßnahmen durch den Eigentümer an. Die Wehrbereichsverwaltung West fordert eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern aufgrund einer über dem Gebiet verlaufenden Richtfunktrasse. Da die maximale Firsthöhe im Plan mit 9 Metern festgelegt ist, wird die Vorgabe eingehalten. Ein Hinweis auf die Höhenbeschränkung bezüglich der Bepflanzung wird in den Entwurf aufgenommen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 16 ''Am Schwershof'' in Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2006/0204 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2006/0204 wird die erneute Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Schwershof“ in Mehrhoog beantragt. Grund für das Verfahren ist eine Erweiterung des Geltungsbereichs, weshalb neben dem Aufstellungsbeschluss auch Abwägungsbeschlüsse zur Behördenbeteiligung sowie zur öffentlichen Auslegung anberaumt werden. Die Beteiligung der Behörden fand bereits im Zeitraum vom 18. September bis zum 18. Oktober 2006 statt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für den erweiterten Planbereich zu fassen und den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Dabei sollen verschiedene fachliche Hinweise berücksichtigt werden. Dazu gehören die Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich möglicher Probebohrungen sowie die Meldungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zu Bodenfunden. Zudem sind die Anmerkungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Stellplatzlage, Entwässerung und zum Rückbau einer landwirtschaftlichen Zufahrt sowie die Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung West bei einer Überschreitung der Firsthöhe von 14,50 Metern zu beachten.
Des Weiteren soll die Anregung des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zur Vermeidung von Nachtbetrieb an einer Tankstelle übernommen werden. Die Hinweise der Deutschen Telekom AG sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke sind zur Kenntnis zu nehmen. Ein Hinweis der Handwerkskammer Düsseldorf wurde im Verfahren nicht berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 63. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2006/0205 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg befasst sich mit der Abwägung von Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes eingegangen sind. Die Änderung sieht die Erweiterung einer überbaubaren Grundstücksfläche sowie den Entfall eines Fußweges vor.
Bezüglich der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg, das auf die Freihaltung von Uferstreifen hinwies, empfiehlt der Ausschuss, diesem Hinweis nicht zu folgen. Die Verwaltung stellt fest, dass das nächstgelegene Gewässer durch ein separates Flurstück vom Plangebiet getrennt ist und die Einhaltung der Landeswassergesetzgebung gewährleistet bleibt.
Hinsichtlich der RWE Net AG empfiehlt der Ausschuss, ein Leitungsrecht für ein am östlichen Rand verlaufendes Datenfernübertragungskabel in einer Breite von einem Meter festzusetzen. Die Hinweise der Deutschen Telekom AG sowie der NGW zur Erschließung und zur Betriebssicherheit von Gasleitungen sollen lediglich zur Kenntnis genommen werden, da die Änderungen primär private Grundstücksflächen betreffen.
Zudem wird empfohlen, die Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Kenntnis zu nehmen. Da die Luftbildauswertung keine eindeutigen Funde ergab, aber eine Restgefahr bestehen kann, ist ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan bereits enthalten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Bebauungsplanänderung zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 72. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGBZur Vorlage · 2006/0206 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“. Gegenstand der Beschlussvorlage 2006/0206 ist der Aufstellungsbeschluss für dieses Änderungsverfahren sowie die Entscheidung, das Verfahren gemäß § 13 BauGB in vereinfachter Form durchzuführen.
Hintergrund der Vorlage ist die Erschließung des zweiten Bauabschnitts im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Im Zuge der Herstellung der Erschließungsstraßen wurde festgestellt, dass der Straßenausbau aufgrund der Lage eines bestehenden Lärmschutzwalles nicht exakt nach den ursprünglichen Vorgaben des Bebauungsplanes realisiert werden konnte. Da der Lärmschutzwall in einem größeren Abstand zur B 473 aufgeschüttet wurde als geplant, hätte eine Umsetzung der ursprünglichen Verkehrsflächen einen baulichen Eingriff in den Wall sowie den Bau einer Stützwand erfordert. Um diesen Aufwand zu vermeiden, wurden die vorgesehenen Senkrechtstellplätze in Längsstellplätze umgewandelt.
Diese Abweichung der tatsächlichen Verkehrsflächen von den im Bebauungsplan festgesetzten Flächen ist für die Erschließungskostenabrechnung relevant. Das geplante Änderungsverfahren dient dazu, die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen an den tatsächlich ausgeführten Straßenausbau anzupassen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das vereinfachte Verfahren anzuwenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2006/0207 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ sieht die Erweiterung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses vor. Während die bisherigen Modifikationen der Verkehrsflächen Bestandteil der Änderung bleiben sollen, werden zwei weitere Bereiche in das Verfahren integriert, die ursprünglich bereits im Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung enthalten waren. Ziel dieser Zusammenführung ist eine zeitnahe Vermarktung der Flächen.
Im Bereich zwischen dem Spielplatz und der Neuhardenbergstraße soll die bisher festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit in eine optionale Festsetzung umgewandelt werden. Dies ermöglicht die Bebauung mit ein- oder zweigeschossigen Gebäuden auf Grundstücken von jeweils über 500 m², wobei die maximale Firsthöhe unverändert bleibt.
Ein weiterer Änderungsbereich betrifft die Fläche im südöstlichen Eckbereich des Bebauungsplanes. Hier soll die Fläche für Versickerungsanlagen ersatzlos entfallen, da die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken gemäß der 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss. Zudem entfällt das geplante Stellflächenpaket am nördlichen Rand zugunsten einer Neuanordnung an der Neuhardenbergstraße. Es ist die Schaffung von zehn Baugrundstücken vorgesehen, die vorwiegend unter 500 m² groß sind. Die Bauweise ist als offene Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 9,5 Metern geplant.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 9Grundsatzberatung zu textlichen Festsetzungen in verschiedenen Bebauungsplänen im StadtgebietZur Vorlage · 2006/0208 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zum Thema Grundsatzberatung zu textlichen Festsetzungen in verschiedenen Bebauungsplänen befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von Nebenanlagen in Wohngebieten. Hintergrund sind Vorgänge beim Bauordnungsamt, bei denen die Errichtung von Nebenanlagen wie Schuppen oder Gartenlauben im rückwärtigen Gartenbereich aufgrund bestehender Bebauungspläne als unzulässig eingestuft wurde.
In insgesamt 20 Bebauungsplänen im Stadtgebiet, mit Ausnahme der Ortsteile Dingden und Wertherbruch, existieren textliche Festsetzungen, die Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausschließen. Während eine Regelung aus dem Jahr 1986 die Errichtung von Garagen und Stellplätzen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, bleibt der Ausschluss für andere Nebenanlagen bestehen.
Die Verwaltung stellt fest, dass diese Festsetzungen in der Praxis häufig nicht eingehalten werden und eine generelle Unzulässigkeit von baulichen Anlagen im rückwärtigen Gartenbereich nach heutiger Sicht nicht mehr angemessen erscheint. Es wird die Überlegung angestellt, die Unzulässigkeit von Nebenanlagen für den rückwärtigen Gartenbereich aufzuheben, um die Planung von Geräteräumen oder Gartenlauben zu ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Verfahrensunterlagen zu erstellen und die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 10Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2006/0209 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag auf eine Ausnahme von der Veränderungssperre im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung einer städtebaulich verträglichen Nachfolgebebauung auf den Flächen eines ehemaligen Speditionsgeländes. Durch die bestehende Veränderungssperre sollen bauliche Maßnahmen verhindert werden, die den Planungszielen widersprechen.
Ein im Jahr 2002 erteilter Genehmigungsbescheid für den Anbau einer Halle auf dem Grundstück Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, Flurstück 1037, ist am 18.11.2005 erloschen. Ein Antrag auf rückwirkende Verlängerung dieser Genehmigung kann aufgrund der verstrichenen Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Da die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern nicht der Zielsetzung der Bebauungsplanänderung entspricht, die Verwaltung jedoch zur Existenzsicherung des bestehenden Speditionsbetriebs eine befristete Genehmigung in Erwägung zieht, steht eine Neubeantragung im Raum.
Nachdem der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zuvor eine Befristung auf fünf Jahre empfohlen hatte, wurden im weiteren Verlauf wirtschaftliche Aspekte sowie die steuerliche Abschreibung der Hallenerweiterung thematisiert. Die Verwaltung schlägt nun vor, im Falle einer Neubeantragung einer Baugenehmigung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen, wobei die Genehmigung auf eine Dauer von sieben Jahren zu befristen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 11Antrag auf Erweiterung des vorhandenen Plus-Marktes in MehrhoogZur Vorlage · 2006/0210 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0210 liegt ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Plus-Marktes in Mehrhoog vor. Das Vorhaben sieht vor, die derzeitige Verkaufsfläche von etwa 550 Quadratmetern auf 749 Quadratmeter zu vergrößern, indem das Gebäude im Bereich der Ampelkreuzung zur B 8 um circa fünf Meter erweitert wird.
Das Projekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 a „Hooge Heide“, der für diesen Standort ein Mischgebiet festlegt. Die aktuellen Baugrenzen lassen die geplante Erweiterung in Richtung der B 8 nicht zu, da die Grenze derzeit an der vorhandenen Gebäudelängsseite verläuft. Zudem besteht eine nach dem Fernstraßengesetz festgelegte Anbauverbotszone von 20 Metern ab dem Fahrbahnrand der B 8. Eine Ausnahmegenehmigung für diese Zone wird nach Rücksprache mit der Straßenbauverwaltung als möglich erachtet. Um die Baugrenze zu überschreiten, müssten entweder eine Befreiung nach § 31 BauGB oder eine Änderung des Bebauungsplanes realisiert werden.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre eine Verkaufsfläche in dieser Größenordnung im ausgewiesenen Mischgebiet grundsätzlich zulässig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erweiterung im Kontext der Planungen im Bereich Schwershof zu bewerten ist, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der geplanten Ortsmitte. Gleichzeitig wird angeführt, dass ohne eine Erweiterung die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gefährdet sein könnte, was zur Entstehung einer Nutzungsbrache führen könnte. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die grundsätzliche Zulässigkeit sowie über das weitere rechtliche Verfahren entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2006 · Rat (18. Sitzung)
- 29.11.2006 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (13. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen