Bebauungsplan Nr. 24 ''Am Beltingshof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2006/0201 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 24 „Am Beltingshof“ in Dingden, der die Schaffung von Wohnbauland am Rand des Ortskernes vorsieht. Nach der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 19. September bis 19. Oktober 2006 liegen verschiedene Stellungnahmen der beteiligten Behörden vor, die im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund einer negativen Luftbildauswertung, bei Bedarf Probebohrungen durchzuführen. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Das Staatliche Umweltamt äußerte Bedenken hinsichtlich der Vorfluttechnik am Mumbecker Bach. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die geplante Wohnbaufläche einen ausreichenden Abstand zur Wasserfläche einhält und der Bachverlauf unverändert bleibt.
Von der Deutschen Telekom AG wurde auf die Notwendigkeit der Verlegung neuer Telekommunikationsleitungen hingewiesen. Die Verwaltung sieht diese Hinweise als Teil der späteren Erschließungsmaßnahmen durch den Eigentümer an. Die Wehrbereichsverwaltung West fordert eine Bauhöhenbeschränkung von 16 Metern aufgrund einer über dem Gebiet verlaufenden Richtfunktrasse. Da die maximale Firsthöhe im Plan mit 9 Metern festgelegt ist, wird die Vorgabe eingehalten. Ein Hinweis auf die Höhenbeschränkung bezüglich der Bepflanzung wird in den Entwurf aufgenommen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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