Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Ringenberger Straße'' in Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem Antrag auf eine Ausnahme von der Veränderungssperre im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung einer städtebaulich verträglichen Nachfolgebebauung auf den Flächen eines ehemaligen Speditionsgeländes. Durch die bestehende Veränderungssperre sollen bauliche Maßnahmen verhindert werden, die den Planungszielen widersprechen.
Ein im Jahr 2002 erteilter Genehmigungsbescheid für den Anbau einer Halle auf dem Grundstück Gemarkung Hamminkeln, Flur 4, Flurstück 1037, ist am 18.11.2005 erloschen. Ein Antrag auf rückwirkende Verlängerung dieser Genehmigung kann aufgrund der verstrichenen Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Da die geplante Lagerhalle mit einer Nutzfläche von etwa 420 Quadratmetern nicht der Zielsetzung der Bebauungsplanänderung entspricht, die Verwaltung jedoch zur Existenzsicherung des bestehenden Speditionsbetriebs eine befristete Genehmigung in Erwägung zieht, steht eine Neubeantragung im Raum.
Nachdem der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zuvor eine Befristung auf fünf Jahre empfohlen hatte, wurden im weiteren Verlauf wirtschaftliche Aspekte sowie die steuerliche Abschreibung der Hallenerweiterung thematisiert. Die Verwaltung schlägt nun vor, im Falle einer Neubeantragung einer Baugenehmigung eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen, wobei die Genehmigung auf eine Dauer von sieben Jahren zu befristen ist.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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