3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Elleringdeich'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Elleringdeich“ in Ringenberg befasst sich mit der Abwägung von Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes eingegangen sind. Die Änderung sieht die Erweiterung einer überbaubaren Grundstücksfläche sowie den Entfall eines Fußweges vor.
Bezüglich der Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Duisburg, das auf die Freihaltung von Uferstreifen hinwies, empfiehlt der Ausschuss, diesem Hinweis nicht zu folgen. Die Verwaltung stellt fest, dass das nächstgelegene Gewässer durch ein separates Flurstück vom Plangebiet getrennt ist und die Einhaltung der Landeswassergesetzgebung gewährleistet bleibt.
Hinsichtlich der RWE Net AG empfiehlt der Ausschuss, ein Leitungsrecht für ein am östlichen Rand verlaufendes Datenfernübertragungskabel in einer Breite von einem Meter festzusetzen. Die Hinweise der Deutschen Telekom AG sowie der NGW zur Erschließung und zur Betriebssicherheit von Gasleitungen sollen lediglich zur Kenntnis genommen werden, da die Änderungen primär private Grundstücksflächen betreffen.
Zudem wird empfohlen, die Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Kenntnis zu nehmen. Da die Luftbildauswertung keine eindeutigen Funde ergab, aber eine Restgefahr bestehen kann, ist ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan bereits enthalten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Bebauungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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