Antrag auf Erweiterung des vorhandenen Plus-Marktes in Mehrhoog
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0210 liegt ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Plus-Marktes in Mehrhoog vor. Das Vorhaben sieht vor, die derzeitige Verkaufsfläche von etwa 550 Quadratmetern auf 749 Quadratmeter zu vergrößern, indem das Gebäude im Bereich der Ampelkreuzung zur B 8 um circa fünf Meter erweitert wird.
Das Projekt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 a „Hooge Heide“, der für diesen Standort ein Mischgebiet festlegt. Die aktuellen Baugrenzen lassen die geplante Erweiterung in Richtung der B 8 nicht zu, da die Grenze derzeit an der vorhandenen Gebäudelängsseite verläuft. Zudem besteht eine nach dem Fernstraßengesetz festgelegte Anbauverbotszone von 20 Metern ab dem Fahrbahnrand der B 8. Eine Ausnahmegenehmigung für diese Zone wird nach Rücksprache mit der Straßenbauverwaltung als möglich erachtet. Um die Baugrenze zu überschreiten, müssten entweder eine Befreiung nach § 31 BauGB oder eine Änderung des Bebauungsplanes realisiert werden.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wäre eine Verkaufsfläche in dieser Größenordnung im ausgewiesenen Mischgebiet grundsätzlich zulässig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erweiterung im Kontext der Planungen im Bereich Schwershof zu bewerten ist, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der geplanten Ortsmitte. Gleichzeitig wird angeführt, dass ohne eine Erweiterung die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gefährdet sein könnte, was zur Entstehung einer Nutzungsbrache führen könnte. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über die grundsätzliche Zulässigkeit sowie über das weitere rechtliche Verfahren entscheiden.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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