Delegation der Aufgabe ''Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes (PfG NW)'' vom Kreis auf die kreisangehörigen Kommunen ab dem 01.04.2007; hier: Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Ve
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2006/0214 wird der Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angestrebt, um die Bearbeitung von Anträgen auf Pflegewohngeld nach § 12 des Landespflegegesetzes von der Ebene des Kreises Wesel auf die kreisangehörigen Kommunen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Aufgaben der Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen, die bereits seit 2004 durch Satzung auf die Kommunen übertragen wurden, mit der Bearbeitung des Pflegewohngeldes zusammenzuführen. Durch diese Zusammenlegung soll eine einheitliche Bearbeitung aus einer Hand erreicht und der bürokratische Aufwand bei Heimpflegefällen reduziert werden.
Da eine Übertragung der Aufgabe per Satzung rechtlich nicht möglich ist, soll die Umsetzung durch die genannte Vereinbarung erfolgen. Die Kommunen übernehmen die Aufgabe auf freiwilliger Basis, fordern jedoch eine Erstattung der anfallenden Personalkosten durch den Kreis. Basierend auf einer von einer Arbeitsgruppe ermittelten Fallkostenpauschale von jährlich 13,50 Euro pro Fall sieht die Kalkulation für den Kreis eine jährliche Erstattung in Höhe von insgesamt etwa 12.000 Euro vor. Für die Stadt Hamminkeln, in der aktuell 37 Personen Pflegewohngeld beziehen, ergibt sich daraus eine zu erwartende Erstattung von jährlich 499,50 Euro. Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen haben der Aufgabenübertragung zum 01.04.2007 bereits in der Hauptgemeindebeamtenkonferenz zugestimmt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat, der Vereinbarung beizutreten.
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Beratungsfolge
- 18.12.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
- 22.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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