Festsetzung der Gebührensätze für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2006/0239 des Bürgermeisters befasst sich mit der Neukalkulation der Gebührensätze für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2007. Die Verwaltung legt dar, dass die Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 29,25 €/m³ auf 31,58 €/m³ und für abflusslose Gruben von 9,55 €/m³ auf 10,78 €/m³ angepasst wurden. Als Ursache für diese Steigerung wird ein Rückgang der entsorgten Mengen angeführt.
In der Vorlage wird auf die rechtliche Relevanz des Äquivalenzprinzips hingewiesen, welches ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung fordert. Zwar zeigt die Kalkulation eine Erhöhung der Kosten für die Nutzer, jedoch wird nach Maßgabe der Rechtsprechung keine Verletzung der Zumutbarkeitsgrenze festgestellt, da die Gebühren an den Kosten der Leistungserbringung orientiert sind.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die genaue Menge des zu entsorgenden Schlamms bei neu errichteten Kleinkläranlagen aufgrund der bedarfsorientierten Entsorgung schwer abschätzbar ist. Aufgrund dieser Unsicherheit empfiehlt die Verwaltung, die Mengenentwicklung im kommenden Jahr abzuwarten und vorerst keine neuen Gebührensätze zu beschließen. Ein daraus resultierender voraussichtlicher Fehlbetrag von etwa 20.000 € müsste in diesem Fall aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2006kein Ergebnis hinterlegt
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