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Beschlussvorlage

Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH

2007/0077

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH endet im Herbst des laufenden Jahres. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages steht den Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht zu, einen Vertreter für die Wahl in das Aufsichtsgremium vorzuschlagen. In der Vergangenheit wurde dieses Recht wechselseitig von den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen Schermbeck und Hamminkeln wahrgenommen. Da die Gemeinde Schermbeck in der aktuellen Amtszeit auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat, wird das Gremium derzeit durch den Bürgermeister von Hamminkeln vertreten.

Für die anstehende Amtszeit beabsichtigt die Gemeinde Schermbeck, ihr Vorschlagsrecht wieder auszuüben und den dortigen Bürgermeister zu entsenden. Da es gemäß der Gemeindeordnung die Aufgabe des Rates ist, die Vertreter der Gemeinde für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen zu bestellen oder vorzuschlagen, liegt die Entscheidung über die personelle Besetzung beim Rat. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und feststellt, dass das Vorschlagsrecht für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH bei der Gemeinde Schermbeck liegt.

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