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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 ''Gelände Borgers'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Gelände Borgers“ in Dingden liegt eine Beschlussvorlage zur Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie zum Satzungsbeschluss vor. Die Auslegung des Entwurfs fand im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 20. März 2007 statt.
Der Kreis Wesel wies als untere Abfallwirtschaftsbehörde darauf hin, dass bei Probeschürfungen gefundene Asphaltbestandteile ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Die Abwägung stellt fest, dass die fachgerechte Entsorgung in der Verantwortung des Vorhabenträgers liegt und keine Änderungen am Inhalt des Bebauungsplanes erforderlich sind.
Die Deutsche Telekom AG forderte die schriftliche Anzeige von Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung von Leitungsrechten und einer ungehinderten Nutzung der künftigen Straße. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Baufläche bereits voll erschlossen ist und die Koordination der Versorgungsträger durch den Vorhabenträger zu erfolgen hat.
Die Wehrbereichsverwaltung West regte an, bei Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen. Diese Anregung wurde in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 226. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportplatz Brüner Straße in Hamminkeln) - erneuter Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret im Hinblick auf das Areal des Sportplatzes an der Brüner Straße. Ziel der Vorlage ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden. Ein vorangegangener Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1999 soll durch diesen neuen Beschluss ersetzt werden, um die Flächen im Flächennutzungsplan an den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanentwurfes Nr. 14 anzupassen.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18. April 2007 wurde der Wunsch nach einer Ausweisung von Grünflächen an diesem Standort sowie Kritik an der Vermarktung von Flächen zur Refinanzierung der neuen Sportanlage geäußert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Finanzierung der neuen Sportanlage durch die Umplanung der bisherigen Sportplatzfläche in eine vermarktungsfähige Nutzung ermöglicht werden soll. Der Sportplatz soll künftig an den Standort Mühlenrott ausgelagert werden, wo er Teil eines Sportzentrums wird.
Hinsichtlich der Grünflächen wird argumentiert, dass durch bestehende und geplante Flächen eine ausreichende landschaftliche Gestaltung möglich ist. Zudem sollen der Erhalt von Bäumen und die Festsetzung einer Obstbaumwiese als private Grünfläche das Ortsbild wahren. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Behördenbeteiligung durchzuführen, wobei den Anregungen zur reinen Grünflächenausweisung nicht gefolgt werden soll.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 343. Änderung des Flächennutzungsplanes (''Am Beltingshof'' in Dingden) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Beltingshof“ in Dingden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 18. Dezember 2006 einen Feststellungsbeschluss für diese Änderung gefasst und die Genehmigung bei der Bezirksregierung beantragt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde ein gemeinsamer Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplanentwurf Nr. 24 vorgelegt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist jedoch erforderlich, für die Flächennutzungsplanänderung einen separaten Umweltbericht einzureichen, der die Belange auf dieser Ebene eigenständig behandelt. Die inhaltlichen Aspekte sind bereits im ursprünglichen gemeinsamen Bericht enthalten, jedoch erfordert die Erstellung des modifizierten, separaten Berichts ein erneutes Verfahren.
Aufgrund der neuen Dokumentation ist eine erneute öffentliche Auslegung der Planänderung notwendig. Dies setzt voraus, dass der bereits gefasste Feststellungsbeschluss aufgehoben wird. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den bisherigen Feststellungsbeschluss aufzuheben und die erneute Offenlage der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 16. Mai 2007 sowie im Rat am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 30 ''Kreisverkehr Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0069 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Kreisverkehr Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße“ in Hamminkeln beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines konkreten Baurechts für den Umbau der Kreuzung an der Weststraße, Daßhorst und Ringenberger Straße zu einem Kreisverkehr.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits im Dezember 2003 ein einstimmiger Beschluss zur Weiterverfolgung der Planung vorlag. Auf Basis eines Straßenbauentwurfs wurde ein Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt, um Fördermittel zu beantragen. Ein bisher angestrebter Grunderwerb, insbesondere einer Fläche von etwa 500 Quadratmetern im nordöstlichen Quadranten der Kreuzung, konnte auf freihändiger Basis bislang nicht realisiert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die Notwendigkeit der verkehrlichen Umbaumaßnahme zu dokumentieren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die für den Kreisverkehr erforderlichen Flächen. Die nördlich angrenzenden Flächen sind für die künftige Erweiterung des Gewerbegebietes reserviert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen, sofern der Rat der Stadt der Vorlage zustimmt.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 5Entwurfsbeschluss zum Ausbau des Fußweges der Klausenhofstraße in DingdenZur Vorlage · 2007/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0070 sieht den Ausbau des Fußweges in der Klausenhofstraße in Dingden vor. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist die aktuelle Situation der Bushaltestelle der Linie Bocholt - Wesel, die derzeit auf einem unbefestigten Privatgrundstück liegt. Die Fahrgäste nutzen für den weiteren Weg den unbefestigten Seitenstreifen der Klausenhofstraße. Zudem weist der Fahrbahnbelag im Bereich der Akademie Klausenhof Schäden auf.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Erstellung eines Gehweges an der Klausenhofstraße, die Verlegung der Bushaltestelle auf eine städtische Fläche sowie einen Deckenüberzug der Fahrbahn. Der Umfang der Arbeiten wurde mit der Leitung der Akademie Klausenhof abgestimmt. Die Verlegung der Haltestelle entspricht zudem einer Forderung der Grundstückseigentümer. Die Umsetzung der Arbeiten soll im Jahr 2007 abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 70.000,00 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt bereitgestellt sind. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zum Ausbau des Fußweges gemäß der vorgestellten Planung zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses am 16. Mai 2007 sowie des Rates am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 6Entwurfsbeschluss zum Ausbau der Weidenstraße in DingdenZur Vorlage · 2007/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0071 befasst sich mit dem geplanten Ausbau der Weidenstraße im Ortsteil Dingden. Ziel der Maßnahme ist es, die derzeit vorhandene wassergebundene Baustraße durch einen endgültigen Ausbau zu ersetzen. Die Weidenstraße ist, abgesehen von einem einzelnen Grundstück, vollständig bebaut.
Zur Vorbereitung der anstehenden Beratung wurde bereits eine Anliegerversammlung durchgeführt, über deren Verlauf in der Sitzung berichtet werden soll. Die detaillierte Planung der Maßnahme wird im Rahmen der Beratung vorgestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Umsetzung des Ausbaus im Laufe des Jahres 2007 abzuschließen.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 150.000,00 Euro. Für die Finanzierung der Maßnahme sind entsprechende Mittel im Haushaltsstelle 1.630.9535 bereitgestellt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zum Ausbau der Weidenstraße gemäß der vorgestellten Planung zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 16. Mai 2007 sowie für den Rat am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 7Entwurfsbeschluss zum Ausbau der Diersfordter Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0072 zum Ausbau der Diersfordter Straße in Hamminkeln sieht eine umfassende bauliche Sanierung der Verkehrsstrecke vor. Die Straße, die von der Marktstraße bis zur L 480 verläuft, dient der Erschließung von Wohngebieten sowie dem Schulbusverkehr und wird als Schulweg genutzt. Aufgrund des aktuellen Zustands der Fahrbahn und des Fehlens von Nebenanlagen ist eine Verbesserung der baulichen Situation vorgesehen.
Der Entwurf sieht die Anlage einer 2,00 Meter breiten Nebenanlage auf der östlichen Fahrbahnseite vor, die mit roten Betonsteinen gepflastert und durch Hoch- sowie Tiefbord eingefasst wird. Zur Entwässerung sollen Straßenabläufe in eine unter dem Gehweg liegende Rohrrigole sowie ein Mulden-Riolen-System auf der Westseite der Fahrbahn errichtet werden. Die Fahrbahn selbst soll auf eine Breite von 5,50 Metern neu profiliert werden, um den Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Pkw sowie Entsorgungsfahrzeugen zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Anliegerversammlung wurde Einvernehmen über die Durchführung der Maßnahme erzielt. Die Anlieger regten zudem eine Sicherung des westlichen Fahrbahnrandes gegen Überfahren an, was von der Verwaltung als notwendig anerkannt wurde. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 330.000,00 Euro, wobei 100.000,00 Euro als Barbetrag und 230.000,00 Euro als Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zu fassen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Leege Heide'' in MehrhoogZur Vorlage · 2007/0073 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2007/0073 wird eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog beantragt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des genannten Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Sachverhalt bezieht sich auf eine spezifische Reihenhausgruppe im Bereich der Waldstraße 3 bis 13. Während die Erschließungswege in anderen Teilen des Baugebiets als allgemeine öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt sind, weist der betroffene Weg eine besondere Zweckbindung als reiner Fuß- und Radweg auf. Diese rechtliche Festsetzung, die auf einer Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1976 basiert, untersagt die Nutzung des Weges durch Kraftfahrzeuge, auch für Be- und Entladezwecke.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Nutzung des Weges durch PKW der bisherigen rechtlichen Grundlage widerspricht, in der Praxis jedoch üblich ist. Durch die geplante Änderung der Festsetzungen soll die Zweckbindung als Fuß- und Radweg aufgehoben werden. Damit soll die rechtliche Situation an die gängige Praxis angepasst und eine Angleichung an die vergleichbaren Erschließungswege innerhalb des Plangebietes erreicht werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens zu beauftragen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 9Antrag der RWE zum Ersatzneubau der vorhandenen 110-kv-Hochspannungsfreileitung Wittenhorst - Bocholt hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die RWE Rhein-Ruhr Transportnetz GmbH plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung, welche die Strecke von Wittenhorst über Loikum nach Bocholt führt. Für dieses Vorhaben wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Plangenehmigungsverfahren beantragt. Im Zuge dessen wurde die Stadt Hamminkeln als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Frage, ob dem Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt werden kann und ob gegen die Planungen Bedenken bestehen. Die Leitungstrasse verläuft auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln ausschließlich über Flächen im Außenbereich, die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Nach dem aktuellen Kenntnisstand zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine planerischen Belange, die der Erneuerung der Trasse entgegenstehen.
Da die Belange der Stadt durch das Vorhaben nicht negativ berührt werden, wird der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung befürwortet. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zum Ersatzneubau der Hochspannungsfreileitung keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 1051. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) (Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung) hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99), welche die Sicherung und Gewinnung von Rohstoffen betrifft. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat über den Beginn eines Konsultationsverfahrens informiert, bei dem Sondierungsbereiche als potenzielle Abgrabungsflächen für oberflächennahe Bodenschätze dargestellt werden sollen. Für das Stadtgebiet Hamminkeln sind in einer Übersicht der Interessensbereiche insgesamt sieben Flächen mit einer Bruttogesamtfläche von 437 Hektar verzeichnet. Diese umfassen Erweiterungen bestehender Abgrabungen sowie Neuaufschlüsse in Gebieten wie der Kläranlage, Lankern, Loikum, Wertherbruch, Töven, Bergerfurth und Diersfordt.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine detaillierte Beurteilung der einzelnen Flächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, da die endgültige Auswahl der Flächen für die Erläuterungskarte erst im weiteren Verfahren feststeht. Intern strebt die Stadt an, künftige Abgrabungsflächen in die Flächennutzungsplanfortschreibung einzubeziehen, um Konzepte für die Bereiche Freizeit, Naherholung und Tourismus zu entwickeln.
Kritisch bewertet die Verwaltung die Methodik der Einzelflächenbetrachtung, die auf Wunschflächen der Industrie basiert, und fordert stattdessen eine objektive Planung nach regionalplanerischen Kriterien. Zudem wird das Fehlen einer Auskiesungs- und Verwendungsbilanzierung bemängelt. Eine fundierte Planungsgrundlage erfordere den Nachweis des künftigen Bedarfs sowie die Prüfung von Einsatzmöglichkeiten für Recyclingstoffe. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme entsprechend der in der Vorlage enthaltenen Kritikpunkte zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 11Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2007/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Hamminkelner Werbegemeinschaft hat mit Schreiben vom 10. April 2007 eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Veranstaltung „Menkeln Bennen on Butten“. Es ist beabsichtigt, dieses Stadtfest ab dem Jahr 2007 jährlich durchzuführen. Die Änderung sieht vor, die Veranstaltung mit einem verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13 bis 18 Uhr zu verknüpfen.
Die vorgeschlagene Regelung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Zudem soll die entsprechende Festsetzung der Veranstaltung als Jahrmarktveranstaltung nach Anhörung der beteiligten Behörden vorgenommen werden. Für die Veranstaltung „Butten innt Rott“ ist zunächst keine Änderung der Verordnung erforderlich, da diese im Jahr 2007 ausgesetzt wird.
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Verordnung vorgelegt, welche die beantragten Änderungen enthält. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 6. Juni 2007 sowie für den Rat am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 06.06.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 12Bewerbung um die Durchführung der Landesgartenschau 2014; - Anregung des Vereins Marienthaler Kaufleute e.V. vom 19.04.2007 gemäß § 24 GO NW - Antrag der USD-Fraktion vom 06.05.07 auf Erstellung einer MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 2007/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0094 befasst sich mit der Bewerbung der Stadt Hamminkeln um die Durchführung der Landesgartenschau (LGS) im Jahr 2014 bzw. 2017. Grundlage sind ein Bürgerantrag des Vereins der Marienthaler Kaufleute e.V. sowie des Kulturkreises Marienthal e.V. und ein Antrag der USD-Fraktion auf Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Die Verwaltung führt aus, dass für eine erfolgreiche Bewerbung, deren Frist am 1. September 2007 endet, eine professionelle Machbarkeitsstudie notwendig ist. Diese müsste die Finanzierung, die Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die Integration in die regionale Entwicklung nachweisen. Zwar wird die grundsätzliche Durchführbarkeit in Marienthal als möglich erachtet, jedoch fehlen derzeit ein klares Zielbild sowie die Unterstützung durch die Nachbarkommunen Raesfeld, Schermbeck und Hünxe. Zudem bestehen Fragen zur Bewältigung der Besucherströme und zur personellen Belastung der Verwaltung durch das Großprojekt.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird auf ein geschätztes Budget der LGS zwischen 6 und 9 Millionen Euro hingewiesen, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 20 bis 30 Prozent tragen müsste. Die Kosten für die beantragte Machbarkeitsstudie werden auf mindestens 50.000 Euro geschätzt. Aufgrund des hohen Zeitdrucks, der ungeklärten Finanzierung und der fehlenden regionalen Kooperation empfiehlt die Verwaltung, die Machbarkeitsstudie nicht in Auftrag zu geben und die Anträge auf Bewerbung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 06.06.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 13Einrichtung eines Bürgerbusses in MehrhoogZur Vorlage · 2007/0105 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2007/0105 befasst sich mit der Einrichtung eines Bürgerbusses in Mehrhoog, der auch den Ortsteil Töven sowie eine Anbindung an Hamminkeln umfassen soll. Grundlage für das Vorhaben ist der Verein Bürgerbus Mehrhoog e.V., der sich im Februar 2007 gegründet hat. Die Einführung der Linie entspricht der ÖPNV-Konzeption des Stadtmarketingkonzeptes, welches für die Ortsteile ohne bestehende Busverbindung zum Zielort Hamminkeln jeweils eine Bürgerbuslinie vorsieht. Damit sollen bestehende Angebote des Anrufsammeltaxis weitgehend ersetzt werden.
Der geplante Linienverlauf soll die interne Vernetzung von Baugebieten und der sozialen Infrastruktur in Mehrhoog sowie die Verbindung nach Hamminkeln sicherstellen. Dabei ist der Anschluss an die Bahnstrecke Emmerich - Oberhausen und an den Bürgerbus Loikum - Wertherbruch vorgesehen. Eine Bürgerbefragung in Mehrhoog sowie eine fachliche Begutachtung durch ein Verkehrsplanungsbüro deuten auf ein ausreichendes Nutzerpotenzial hin.
Der Verein hat beantragt, dass die Stadt Hamminkeln das jährliche Kostendefizit übernimmt. Eine solche Ausfallbürgschaft wird als Voraussetzung für einen Förderantrag beim Land benötigt. Die jährlichen Kosten für diese Bürgschaft werden auf etwa 4.000 € bis 6.000 € geschätzt. Zudem ist mit weiteren Finanzierungsbedarfen der Stadt für die Beschaffung des Busses und die Einrichtung von Haltestellen zu rechnen. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Übernahme des zukünftigen Defizits als Ausfallbürgschaft zu garantieren.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 14Auflösung der Grundschule Ringenberg und Fortführung als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln nach § 81 Abs.2 Satz 2 Alternative 2 Schulgesetz NRW und anlassbezogene Fortschreibung des SchulentwicklungsplanesZur Vorlage · 2007/0102 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0102 befasst sich mit der organisatorischen Neugestaltung der Grundschulstruktur in Hamminkeln. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 22. Februar 2007 wird die Auflösung der Gemeinschaftsgrundschule Ringenberg zum 31. Juli 2007 beantragt. Die Schule soll künftig als einzügiger Teilstandort in den Verbund der Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln integriert werden, die als Stammschule fungiert.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der Entwicklung der Schülerzahlen. Während die Schülerzahlen am Standort Ringenberg sowie im gesamten Grundschulverbund im Prognosezeitraum von 2007 bis 2012 einen leichten Rückgang aufweisen, wird eine Fortführung des Verbunds als dreizügige Schule erwartet. Die Beibehaltung des Standorts Ringenberg als Teilstandort soll eine ortsnahe Beschulung ohne die Notwendigkeit eines Schülerspezialverkehrs ermöglichen. Der neu gebildete Verbund soll eine wirtschaftliche Betriebsgröße erreichen und die Schulstruktur zukunftssicher gestalten.
Der Vorgang bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Schulaufsichtsbehörde. Zudem ist eine anlassbezogene Fortschreibung des Schulentwicklungsplans vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Umstrukturierung gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW umzusetzen. Eine Vorberatung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport entfiel aufgrund laufender Abstimmungen mit der Bezirksregierung.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 06.06.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 15Ärztliche Versorgung im Stadtgebiet HamminkelnZur Vorlage · 2007/0106 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2007/0106 den Plan vorgelegt, eine Gesundheitskonferenz einzuberufen. Hintergrund der Initiative sind Entwicklungen im Gesundheitswesen, die zu Veränderungen bei der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum führen können. Ziel der Maßnahme ist es, die damit verbundenen Fragen und die daraus resultierenden Möglichkeiten für die Kommune zu erörtern.
Die geplante Konferenz soll einen Austausch zwischen verschiedenen Akteuren ermöglichen. Vorgesehen ist die Teilnahme von Vertretern des Rates der Stadt sowie von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen, darunter Ärzte und Apotheker. Die Initiative erfolgt auf Wunsch aller Fraktionen des Rates. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, die Durchführung dieser Gesundheitskonferenz zu organisieren. Finanzielle Auswirkungen oder spezifische Haushaltsstellen wurden in der Vorlage nicht aufgeführt. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Rates am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbHZur Vorlage · 2007/0077 · Beschlussvorlage
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Die Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH endet im Herbst des laufenden Jahres. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages steht den Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht zu, einen Vertreter für die Wahl in das Aufsichtsgremium vorzuschlagen. In der Vergangenheit wurde dieses Recht wechselseitig von den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen Schermbeck und Hamminkeln wahrgenommen. Da die Gemeinde Schermbeck in der aktuellen Amtszeit auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat, wird das Gremium derzeit durch den Bürgermeister von Hamminkeln vertreten.
Für die anstehende Amtszeit beabsichtigt die Gemeinde Schermbeck, ihr Vorschlagsrecht wieder auszuüben und den dortigen Bürgermeister zu entsenden. Da es gemäß der Gemeindeordnung die Aufgabe des Rates ist, die Vertreter der Gemeinde für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen zu bestellen oder vorzuschlagen, liegt die Entscheidung über die personelle Besetzung beim Rat. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Sachverhalt zur Kenntnis nimmt und feststellt, dass das Vorschlagsrecht für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH bei der Gemeinde Schermbeck liegt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 17Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 18Mitteilungen und Anfragen