Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 ''Gelände Borgers'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Gelände Borgers“ in Dingden liegt eine Beschlussvorlage zur Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie zum Satzungsbeschluss vor. Die Auslegung des Entwurfs fand im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 20. März 2007 statt.
Der Kreis Wesel wies als untere Abfallwirtschaftsbehörde darauf hin, dass bei Probeschürfungen gefundene Asphaltbestandteile ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Die Abwägung stellt fest, dass die fachgerechte Entsorgung in der Verantwortung des Vorhabenträgers liegt und keine Änderungen am Inhalt des Bebauungsplanes erforderlich sind.
Die Deutsche Telekom AG forderte die schriftliche Anzeige von Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung von Leitungsrechten und einer ungehinderten Nutzung der künftigen Straße. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Baufläche bereits voll erschlossen ist und die Koordination der Versorgungsträger durch den Vorhabenträger zu erfolgen hat.
Die Wehrbereichsverwaltung West regte an, bei Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen. Diese Anregung wurde in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007kein Ergebnis hinterlegt
- 16.05.2007kein Ergebnis hinterlegt
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