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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 ''Wohnpark Klostermühle'' in Marienthal - erneute Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2007/0058

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2007/0058 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal. Aufgrund einer geänderten Planfassung, die unter anderem die landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung hinsichtlich Hochwasserschutz, Freiraum und Siedlungsraum sowie neue Erkenntnisse zur Fußwegeverbindung berücksichtigt, sind erneute Abwägungsbeschlüsse zur Behördenbeteiligung sowie ein neuer Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich.

Die Beschlussvorschläge des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sehen vor, die Anregungen des Kreises Wesel zur Regenwasserversickerung und zum Umweltbericht sowie die Vorgaben des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel bezüglich der Verlegung der Verrohrung zu berücksichtigen. Zudem sollen die Hinweise der Deutschen Telekom AG, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und des Isselverbandes hinsichtlich des Lichtraumprofils und der Böschungssanierung beachtet werden. Die Vorgaben des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zur Regenwasserbeseitigung und zur Gestaltung eines fünf Meter breiten Uferstreifens sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstung wird abgelehnt. Der Ausschuss beschließt zudem die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“.

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