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Beschlussvorlage

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 ''Gewerbegebiet an der Autobahn'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2007/0063

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0063 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung des Gewerbegebiets für ein geplantes Hochregallager der Firma Bonita.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat der Landesbetrieb Straßenbau die Rücknahme der Plangebietsgrenze von der Autobahn 3 auf die Grundstücksgrenze sowie einen fünf Meter breiten Abstandstreifen für einen Radweg gefordert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die planungsrechtliche Festsetzung der Verkehrsfläche für den Radweg zu verzichten und den Geltungsbereich auf die Eigentumsfläche der Firma Bonita zu begrenzen. Zudem werden die Anregungen des Landesbetriebs zur Abschirmung von Beleuchtungsanlagen sowie zur Nicht-Einbeziehung von Autobahn-Bepflanzungen in die Ausgleichsberechnungen übernommen. Der Landesbetrieb stimmt der Verlegung des Vöckingsweges unter Vorbehalt einer Verwaltungsvereinbarung zu, sofern keine Zuführung von Oberflächenwasser der B 473 erfolgt.

Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sowie die Deutsche Telekom AG haben Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen gegeben. Die Sicherung oder Verlegung von Telekommunikationslinien erfolgt im Zuge der Aufhebung des Vöckingsweges über einen städtebaulichen Vertrag. Der Kreis Wesel fordert Ergänzungen im Umweltbericht zu Fachgesetzen, Gewässerauswirkungen und dem Landschaftsbild, welche entsprechend umgesetzt werden.

Eine schalltechnische Untersuchung bestätigt die Verträglichkeit des Betriebs unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen für die angrenzenden Objekte und Betriebsleiterwohnungen. Der Hinweis des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zur Lage in der Wasserschutzzone III B wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, den Entwurf zur Bebauungsplanänderung öffentlich auszulegen.

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