Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 151. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) (Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung) hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der 51. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99), welche die Sicherung und Gewinnung von Rohstoffen betrifft. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat über den Beginn eines Konsultationsverfahrens informiert, bei dem Sondierungsbereiche als potenzielle Abgrabungsflächen für oberflächennahe Bodenschätze dargestellt werden sollen. Für das Stadtgebiet Hamminkeln sind in einer Übersicht der Interessensbereiche insgesamt sieben Flächen mit einer Bruttogesamtfläche von 437 Hektar verzeichnet. Diese umfassen Erweiterungen bestehender Abgrabungen sowie Neuaufschlüsse in Gebieten wie der Kläranlage, Lankern, Loikum, Wertherbruch, Töven, Bergerfurth und Diersfordt.
Die Verwaltung stellt fest, dass eine detaillierte Beurteilung der einzelnen Flächen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, da die endgültige Auswahl der Flächen für die Erläuterungskarte erst im weiteren Verfahren feststeht. Intern strebt die Stadt an, künftige Abgrabungsflächen in die Flächennutzungsplanfortschreibung einzubeziehen, um Konzepte für die Bereiche Freizeit, Naherholung und Tourismus zu entwickeln.
Kritisch bewertet die Verwaltung die Methodik der Einzelflächenbetrachtung, die auf Wunschflächen der Industrie basiert, und fordert stattdessen eine objektive Planung nach regionalplanerischen Kriterien. Zudem wird das Fehlen einer Auskiesungs- und Verwendungsbilanzierung bemängelt. Eine fundierte Planungsgrundlage erfordere den Nachweis des künftigen Bedarfs sowie die Prüfung von Einsatzmöglichkeiten für Recyclingstoffe. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme entsprechend der in der Vorlage enthaltenen Kritikpunkte zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 244. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnpark Klostermühle in Marienthal) - erneute Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - erneuter Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0056 befasst sich mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Wohnpark Klostermühle in Marienthal. Ziel der Änderung ist die Umwidmung von gewerblichen Bauflächen und Grünflächen in Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Mühlenbetriebes sowie auf einer Erweiterungsfläche nördlich der Issel.
Nachdem die ursprüngliche öffentliche Auslegung aufgrund landesplanerischer Bedenken der Bezirksregierung bezüglich des Hochwasserschutzes, des Siedlungsraums und der Freiraumgestaltung nicht durchgeführt wurde, liegt nun eine neue Planfassung vor. Diese enthält Anpassungen in der Darstellung von Grünflächen nördlich und südlich der Issel, um den Anforderungen der Raumordnung gerecht zu werden.
Im Zuge der Neufassung sind die Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden zu modifizieren. Auf die Anregungen des Kreises Wesel zur Nachbarschaftslage zwischen Bebauung und Issel sowie zur Regenentwässerung wird durch die Ausweisung von Grünflächen und die Konkretisierung der Versickerungsregeln im Bebauungsplan reagiert. Zudem werden der Umweltbericht und der landschaftspflegerische Fachbeitrag ergänzt. Auch die Forderung des Staatlichen Umweltamtes Duisburg nach einem freizuhaltenden Uferstreifen wird durch die neue Grünflächenplanung berücksichtigt. Die Regelungen zur Regenwasserversickerung sollen vor der Auslegung weiter konkretisiert werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes beraten.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 ''Wohnpark Klostermühle'' in Marienthal - erneute Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - erneuter Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0058 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal. Aufgrund einer geänderten Planfassung, die unter anderem die landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung hinsichtlich Hochwasserschutz, Freiraum und Siedlungsraum sowie neue Erkenntnisse zur Fußwegeverbindung berücksichtigt, sind erneute Abwägungsbeschlüsse zur Behördenbeteiligung sowie ein neuer Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich.
Die Beschlussvorschläge des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sehen vor, die Anregungen des Kreises Wesel zur Regenwasserversickerung und zum Umweltbericht sowie die Vorgaben des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel bezüglich der Verlegung der Verrohrung zu berücksichtigen. Zudem sollen die Hinweise der Deutschen Telekom AG, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und des Isselverbandes hinsichtlich des Lichtraumprofils und der Böschungssanierung beachtet werden. Die Vorgaben des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zur Regenwasserbeseitigung und zur Gestaltung eines fünf Meter breiten Uferstreifens sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstung wird abgelehnt. Der Ausschuss beschließt zudem die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“.
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- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 ''Gelände Borgers'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Gelände Borgers“ in Dingden liegt eine Beschlussvorlage zur Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie zum Satzungsbeschluss vor. Die Auslegung des Entwurfs fand im Zeitraum vom 20. Februar bis zum 20. März 2007 statt.
Der Kreis Wesel wies als untere Abfallwirtschaftsbehörde darauf hin, dass bei Probeschürfungen gefundene Asphaltbestandteile ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Die Abwägung stellt fest, dass die fachgerechte Entsorgung in der Verantwortung des Vorhabenträgers liegt und keine Änderungen am Inhalt des Bebauungsplanes erforderlich sind.
Die Deutsche Telekom AG forderte die schriftliche Anzeige von Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung von Leitungsrechten und einer ungehinderten Nutzung der künftigen Straße. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Baufläche bereits voll erschlossen ist und die Koordination der Versorgungsträger durch den Vorhabenträger zu erfolgen hat.
Die Wehrbereichsverwaltung West regte an, bei Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen. Diese Anregung wurde in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 547. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportgelände Mühlenrott in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0060 befasst sich mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, welche eine Erweiterung des Sportgeländes Mühlenrott vorsieht. Nachdem der Rat der Stadt am 19. April 2007 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurden im Rahmen des Verfahrens die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ausgewertet.
Die NGW wies darauf hin, dass im Bereich des Sportgeländes Gasversorgungsleitungen verlaufen, erklärte jedoch, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen, sofern die Betriebssicherheit der Leitungen nicht gefährdet wird. Die Verwaltung stellte hierzu fest, dass der Erweiterungsbereich im Nordwesten des Sportplatzgeländes liegt und dort keine Gasleitungen vorhanden sind. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll den Hinweis der NGW zur Kenntnis nehmen.
Die Wehrbereichsverwaltung West hat um eine Terminverlängerung gebeten und vorsorglich Bedenken angemeldet, ohne diese näher zu begründen. Sollten bis zum Ende der Verlängerungsfrist am 11. Mai 2007 keine begründeten Stellungnahmen vorliegen, sollen die Bedenken als unbegründet zurückgewiesen werden.
Als nächster Verfahrensschritt ist der Ausschuss aufgerufen, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 61. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ''Sportgelände Mühlenrott'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0061 befasst sich mit der ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ in Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Sportgeländes im nördlichen Bereich sowie die Zusammenlegung von Vereinsheim, Umkleidegebäude und Schießstand an einem gemeinsamen Standort.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin, weshalb eine Überprüfung mit Sonden sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten erforderlich sind. Dieser Hinweis wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke gaben den Hinweis, die Betriebssicherheit vorhandener Gasleitungen nicht zu gefährden; die Verwaltung plant hierzu eine Abstimmung im Zuge der baulichen Umsetzung.
Die Bezirregierung Düsseldorf regte ein Lärmimmissionsgutachten an, wofür die Verwaltung jedoch auf eine bestehende, ergänzte gutachterliche Stellungnahme verweist, die die Einhaltung der Schallschutzanforderungen bestätigt. Der Kreis Wesel forderte Hinweise zur Rechtskraft im Hinblick auf den Landschaftsplan sowie die Einholung wasserbehördlicher Erlaubnisse für die Niederschlagswasserentsorgung. Diese Punkte werden in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll den Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschließen.
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- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 746. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet an der Autobahn in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0062 befasst sich mit der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hamminkeln, welche die Erweiterung einer gewerblichen Baufläche im Bereich des Gewerbegebietes an der Autobahn vorsieht. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Erweiterungsvorhaben eines Unternehmens im Bereich eines Hochregallagers.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Der Kreis Wesel forderte die Erstellung eines Umweltberichts, welcher im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgelegt wird. Die Wasserwerke Wittenhorst gaben an, eine Löschwassermenge von 96 m³/h bereitstellen zu können; ein darüber hinausgehender Bedarf muss im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf bestehende Gasleitungen hin, deren Betriebssicherheit sowie spezifische Vorgaben für Baumpflanzungen zu berücksichtigen sind. Die Deutsche Telekom AG forderte die Sicherung oder Verlegung von Telekommunikationslinien sowie eine frühzeitige Information über Erschließungsmaßnahmen. Die Verwaltung plant, die Kosten für die Verlegung der Leitungen über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln und eine Überbauung der Leitungen zu vermeiden.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll den Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zur öffentlichen Auslegung beschließen.
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- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 85. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 ''Gewerbegebiet an der Autobahn'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0063 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbegebiet an der Autobahn“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung des Gewerbegebiets für ein geplantes Hochregallager der Firma Bonita.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat der Landesbetrieb Straßenbau die Rücknahme der Plangebietsgrenze von der Autobahn 3 auf die Grundstücksgrenze sowie einen fünf Meter breiten Abstandstreifen für einen Radweg gefordert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, auf die planungsrechtliche Festsetzung der Verkehrsfläche für den Radweg zu verzichten und den Geltungsbereich auf die Eigentumsfläche der Firma Bonita zu begrenzen. Zudem werden die Anregungen des Landesbetriebs zur Abschirmung von Beleuchtungsanlagen sowie zur Nicht-Einbeziehung von Autobahn-Bepflanzungen in die Ausgleichsberechnungen übernommen. Der Landesbetrieb stimmt der Verlegung des Vöckingsweges unter Vorbehalt einer Verwaltungsvereinbarung zu, sofern keine Zuführung von Oberflächenwasser der B 473 erfolgt.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH sowie die Deutsche Telekom AG haben Hinweise zu bestehenden Versorgungsleitungen gegeben. Die Sicherung oder Verlegung von Telekommunikationslinien erfolgt im Zuge der Aufhebung des Vöckingsweges über einen städtebaulichen Vertrag. Der Kreis Wesel fordert Ergänzungen im Umweltbericht zu Fachgesetzen, Gewässerauswirkungen und dem Landschaftsbild, welche entsprechend umgesetzt werden.
Eine schalltechnische Untersuchung bestätigt die Verträglichkeit des Betriebs unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen für die angrenzenden Objekte und Betriebsleiterwohnungen. Der Hinweis des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zur Lage in der Wasserschutzzone III B wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt, den Entwurf zur Bebauungsplanänderung öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 92. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0064 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Im Zentrum der Vorlage stehen die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden liegen verschiedene Hinweise vor. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weist auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin und fordert eine Überprüfung mittels ferromagnetischer Sonden sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung wird diesen Hinweis als textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufnehmen. Vonseiten der Umweltüberwachung der Bezirksregierung bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes oder der Entwässerung, wobei die schadlose Versickerung von Niederschlagswasser als textliche Festsetzung verankert wird.
Der Kreis Wesel verweist auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser, was die Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Deutsche Telekom AG fordert eine frühzeitige Anzeige der Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung von Leitungsrechten; die Verwaltung stellt fest, dass für die geplanten öffentlichen Straßen kein zusätzliches Leitungsrecht auf Privatwegen erforderlich ist. Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Bedenken, sofern die festgelegte maximale Firsthöhe von 11,50 Metern eingehalten wird. Bei Überschreitungen wird eine erneute Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung vorgesehen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes öffentlich auslegen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 104. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ liegt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Beschlussvorlage zur Abwägung der Behördenbeteiligung sowie zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs vor. Nachdem die Bürgerbeteiligung im Februar 2007 keine planrelevanten Anregungen ergab, wurden die Stellungnahmen der beteiligten Institutionen geprüft.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wies über die Notwendigkeit von Untersuchungen zur Kampfmittelbeseitigung aufgrund der Lage in einem ehemaligen Kampfgebiet hin; dieser Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Vonseiten der Umweltüberwachung wurden keine Bedenken zum Immissionsschutz oder zur Entwässerung geäußert, wobei die Verwaltung die Versickerung von Niederschlagswasser als textliche Festsetzung übernimmt. Der Kreis Wesel verwies auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser, was die Verwaltung im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren berücksichtigen wird.
Die Deutsche Telekom AG und die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH gaben Hinweise zur Koordination von Erschließungsmaßnahmen und zum Schutz bestehender Versorgungsleitungen, welche die Verwaltung zur Kenntnis nahm. Die Wehrbereichsverwaltung West forderte die Einhaltung der Firsthöhe ein, woraufhin ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Der Ausschuss soll den Entwurf des Bebauungsplanes nun zur öffentlichen Auslegung freigeben.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 1126. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportplatz Brüner Straße in Hamminkeln) - erneuter Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, konkret im Hinblick auf das Areal des Sportplatzes an der Brüner Straße. Ziel der Vorlage ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden. Ein vorangegangener Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1999 soll durch diesen neuen Beschluss ersetzt werden, um die Flächen im Flächennutzungsplan an den aktuellen Entwurf des Bebauungsplanentwurfes Nr. 14 anzupassen.
Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18. April 2007 wurde der Wunsch nach einer Ausweisung von Grünflächen an diesem Standort sowie Kritik an der Vermarktung von Flächen zur Refinanzierung der neuen Sportanlage geäußert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Finanzierung der neuen Sportanlage durch die Umplanung der bisherigen Sportplatzfläche in eine vermarktungsfähige Nutzung ermöglicht werden soll. Der Sportplatz soll künftig an den Standort Mühlenrott ausgelagert werden, wo er Teil eines Sportzentrums wird.
Hinsichtlich der Grünflächen wird argumentiert, dass durch bestehende und geplante Flächen eine ausreichende landschaftliche Gestaltung möglich ist. Zudem sollen der Erhalt von Bäumen und die Festsetzung einer Obstbaumwiese als private Grünfläche das Ortsbild wahren. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Behördenbeteiligung durchzuführen, wobei den Anregungen zur reinen Grünflächenausweisung nicht gefolgt werden soll.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 12Bebauungsplan Nr. 14 ''Sportplatz Brüner Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0067 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2007/0067 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Sportplatz Brüner Straße“ in Hamminkeln, welcher die Umplanung einer ehemaligen Sportplatzfläche in Wohnbaufläche vorsieht. Untersuchungen haben ergeben, dass keine Altlasten auf dem Gelände vorhanden sind, wodurch eine Wohnbebauung möglich ist. Die vorliegende überarbeitete Variante 1 sieht eine eingeschossige Bauweise mit maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude sowie die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche zum Erhalt von Bäumen vor.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll über verschiedene Anregungen aus der Bürgerbeteiligung entscheiden. Zu den Entscheidungspunkten gehören die Ablehnung von Forderungen nach einer zweigeschossigen Bauweise, einer Erschließung über die Straße „Kerschenkamp“, einer vollständigen Grünflächenausweisung oder einer Erweiterung des Geltungsbereichs. Demgegenüber steht die Entscheidung, den Anregungen zum Erhalt des Spielplatzes als Grünfläche, zum Erhalt der Bäume sowie zur Sicherstellung der Kirmesnutzung zu folgen.
Zudem wird die bauliche Verdichtung im Bereich „Am Sportplatz“ sowie die Integration von Anregungen der Lokalen Agenda behandelt. Eine Verdichtung der Gartenflächen wird aufgrund der Bautiefe, möglicher Verschattung und erschwerter Erschließung abgelehnt. Während die Gestaltung von Freiflächen in der Variante 1 teilweise berücksichtigt wird, können spezifische Nachhaltigkeitsforderungen der Lokalen Agenda planungsrechtlich nicht festgeschrieben werden; deren Umsetzung ist im Rahmen der Grundstücksaufschließung zu prüfen. Der Ausschuss beschließt, den Anregungen der Abwägung nur teilweise zu folgen und die Behördenbeteiligung auf Grundlage der modifizierten Variante 1 durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 1343. Änderung des Flächennutzungsplanes (''Am Beltingshof'' in Dingden) - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2007/0068 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Beltingshof“ in Dingden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 18. Dezember 2006 einen Feststellungsbeschluss für diese Änderung gefasst und die Genehmigung bei der Bezirksregierung beantragt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde ein gemeinsamer Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplanentwurf Nr. 24 vorgelegt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist jedoch erforderlich, für die Flächennutzungsplanänderung einen separaten Umweltbericht einzureichen, der die Belange auf dieser Ebene eigenständig behandelt. Die inhaltlichen Aspekte sind bereits im ursprünglichen gemeinsamen Bericht enthalten, jedoch erfordert die Erstellung des modifizierten, separaten Berichts ein erneutes Verfahren.
Aufgrund der neuen Dokumentation ist eine erneute öffentliche Auslegung der Planänderung notwendig. Dies setzt voraus, dass der bereits gefasste Feststellungsbeschluss aufgehoben wird. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den bisherigen Feststellungsbeschluss aufzuheben und die erneute Offenlage der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 16. Mai 2007 sowie im Rat am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 30 ''Kreisverkehr Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2007/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0069 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Kreisverkehr Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße“ in Hamminkeln beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines konkreten Baurechts für den Umbau der Kreuzung an der Weststraße, Daßhorst und Ringenberger Straße zu einem Kreisverkehr.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits im Dezember 2003 ein einstimmiger Beschluss zur Weiterverfolgung der Planung vorlag. Auf Basis eines Straßenbauentwurfs wurde ein Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt, um Fördermittel zu beantragen. Ein bisher angestrebter Grunderwerb, insbesondere einer Fläche von etwa 500 Quadratmetern im nordöstlichen Quadranten der Kreuzung, konnte auf freihändiger Basis bislang nicht realisiert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, die Notwendigkeit der verkehrlichen Umbaumaßnahme zu dokumentieren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die für den Kreisverkehr erforderlichen Flächen. Die nördlich angrenzenden Flächen sind für die künftige Erweiterung des Gewerbegebietes reserviert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen, sofern der Rat der Stadt der Vorlage zustimmt.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 15Entwurfsbeschluss zum Ausbau des Fußweges der Klausenhofstraße in DingdenZur Vorlage · 2007/0070 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0070 sieht den Ausbau des Fußweges in der Klausenhofstraße in Dingden vor. Hintergrund der geplanten Maßnahme ist die aktuelle Situation der Bushaltestelle der Linie Bocholt - Wesel, die derzeit auf einem unbefestigten Privatgrundstück liegt. Die Fahrgäste nutzen für den weiteren Weg den unbefestigten Seitenstreifen der Klausenhofstraße. Zudem weist der Fahrbahnbelag im Bereich der Akademie Klausenhof Schäden auf.
Die geplante Baumaßnahme umfasst die Erstellung eines Gehweges an der Klausenhofstraße, die Verlegung der Bushaltestelle auf eine städtische Fläche sowie einen Deckenüberzug der Fahrbahn. Der Umfang der Arbeiten wurde mit der Leitung der Akademie Klausenhof abgestimmt. Die Verlegung der Haltestelle entspricht zudem einer Forderung der Grundstückseigentümer. Die Umsetzung der Arbeiten soll im Jahr 2007 abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 70.000,00 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt bereitgestellt sind. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zum Ausbau des Fußweges gemäß der vorgestellten Planung zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses am 16. Mai 2007 sowie des Rates am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 16Entwurfsbeschluss zum Ausbau der Weidenstraße in DingdenZur Vorlage · 2007/0071 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0071 befasst sich mit dem geplanten Ausbau der Weidenstraße im Ortsteil Dingden. Ziel der Maßnahme ist es, die derzeit vorhandene wassergebundene Baustraße durch einen endgültigen Ausbau zu ersetzen. Die Weidenstraße ist, abgesehen von einem einzelnen Grundstück, vollständig bebaut.
Zur Vorbereitung der anstehenden Beratung wurde bereits eine Anliegerversammlung durchgeführt, über deren Verlauf in der Sitzung berichtet werden soll. Die detaillierte Planung der Maßnahme wird im Rahmen der Beratung vorgestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Umsetzung des Ausbaus im Laufe des Jahres 2007 abzuschließen.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 150.000,00 Euro. Für die Finanzierung der Maßnahme sind entsprechende Mittel im Haushaltsstelle 1.630.9535 bereitgestellt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zum Ausbau der Weidenstraße gemäß der vorgestellten Planung zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 16. Mai 2007 sowie für den Rat am 20. Juni 2007 vorgesehen.
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- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 17Entwurfsbeschluss zum Ausbau der Diersfordter Straße in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0072 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0072 zum Ausbau der Diersfordter Straße in Hamminkeln sieht eine umfassende bauliche Sanierung der Verkehrsstrecke vor. Die Straße, die von der Marktstraße bis zur L 480 verläuft, dient der Erschließung von Wohngebieten sowie dem Schulbusverkehr und wird als Schulweg genutzt. Aufgrund des aktuellen Zustands der Fahrbahn und des Fehlens von Nebenanlagen ist eine Verbesserung der baulichen Situation vorgesehen.
Der Entwurf sieht die Anlage einer 2,00 Meter breiten Nebenanlage auf der östlichen Fahrbahnseite vor, die mit roten Betonsteinen gepflastert und durch Hoch- sowie Tiefbord eingefasst wird. Zur Entwässerung sollen Straßenabläufe in eine unter dem Gehweg liegende Rohrrigole sowie ein Mulden-Riolen-System auf der Westseite der Fahrbahn errichtet werden. Die Fahrbahn selbst soll auf eine Breite von 5,50 Metern neu profiliert werden, um den Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Pkw sowie Entsorgungsfahrzeugen zu ermöglichen.
Im Rahmen einer Anliegerversammlung wurde Einvernehmen über die Durchführung der Maßnahme erzielt. Die Anlieger regten zudem eine Sicherung des westlichen Fahrbahnrandes gegen Überfahren an, was von der Verwaltung als notwendig anerkannt wurde. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 330.000,00 Euro, wobei 100.000,00 Euro als Barbetrag und 230.000,00 Euro als Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 18Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Leege Heide'' in MehrhoogZur Vorlage · 2007/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0073 wird eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog beantragt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des genannten Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Der Sachverhalt bezieht sich auf eine spezifische Reihenhausgruppe im Bereich der Waldstraße 3 bis 13. Während die Erschließungswege in anderen Teilen des Baugebiets als allgemeine öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt sind, weist der betroffene Weg eine besondere Zweckbindung als reiner Fuß- und Radweg auf. Diese rechtliche Festsetzung, die auf einer Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1976 basiert, untersagt die Nutzung des Weges durch Kraftfahrzeuge, auch für Be- und Entladezwecke.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Nutzung des Weges durch PKW der bisherigen rechtlichen Grundlage widerspricht, in der Praxis jedoch üblich ist. Durch die geplante Änderung der Festsetzungen soll die Zweckbindung als Fuß- und Radweg aufgehoben werden. Damit soll die rechtliche Situation an die gängige Praxis angepasst und eine Angleichung an die vergleichbaren Erschließungswege innerhalb des Plangebietes erreicht werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 19Antrag der RWE zum Ersatzneubau der vorhandenen 110-kv-Hochspannungsfreileitung Wittenhorst - Bocholt hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die RWE Rhein-Ruhr Transportnetz GmbH plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung, welche die Strecke von Wittenhorst über Loikum nach Bocholt führt. Für dieses Vorhaben wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Plangenehmigungsverfahren beantragt. Im Zuge dessen wurde die Stadt Hamminkeln als Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Frage, ob dem Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt werden kann und ob gegen die Planungen Bedenken bestehen. Die Leitungstrasse verläuft auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln ausschließlich über Flächen im Außenbereich, die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Nach dem aktuellen Kenntnisstand zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ergeben sich keine planerischen Belange, die der Erneuerung der Trasse entgegenstehen.
Da die Belange der Stadt durch das Vorhaben nicht negativ berührt werden, wird der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung befürwortet. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zum Ersatzneubau der Hochspannungsfreileitung keine Bedenken oder Anregungen vorzutragen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2007 · Rat (21. Sitzung)
- 16.05.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (16. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen