2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0064 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Im Zentrum der Vorlage stehen die Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden liegen verschiedene Hinweise vor. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weist auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin und fordert eine Überprüfung mittels ferromagnetischer Sonden sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung wird diesen Hinweis als textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufnehmen. Vonseiten der Umweltüberwachung der Bezirksregierung bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes oder der Entwässerung, wobei die schadlose Versickerung von Niederschlagswasser als textliche Festsetzung verankert wird.
Der Kreis Wesel verweist auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser, was die Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Deutsche Telekom AG fordert eine frühzeitige Anzeige der Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung von Leitungsrechten; die Verwaltung stellt fest, dass für die geplanten öffentlichen Straßen kein zusätzliches Leitungsrecht auf Privatwegen erforderlich ist. Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Bedenken, sofern die festgelegte maximale Firsthöhe von 11,50 Metern eingehalten wird. Bei Überschreitungen wird eine erneute Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung vorgesehen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes öffentlich auslegen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2007kein Ergebnis hinterlegt
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