Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Behörden
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0087 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ in Hamminkeln beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine südliche Erweiterung des Gewerbegebietes „An der Autobahn“ zu schaffen. Da die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Planungsausschusses und des Rates beschlossen wurde, sollen die Verfahrensschritte zur Flächennutzungsplanänderung und zur Bebauungsplan-Aufstellung nun in einem Parallelverfahren durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des geplanten Gebiets liegt zwischen der Ringenberger Straße im Süden, dem Loikumer Rott im Norden, der Straße Daßhorst im Westen und der B 473 im Osten. Das Gebiet umfasst sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch bereits baulich genutzte Flächen, wie eine Tankstelle und einen Kfz-Betrieb. Geplant ist die Festsetzung des gesamten Bereichs als Gewerbegebiet. Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung im Süden sieht der Entwurf eine Differenzierung nach Abstandsklassen gemäß dem Abstandserlass Nordrhein-Westfalen vor, beginnend mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet. Zudem wird die Zulässigkeit von Einzelhandelssortimenten, die für die Zentrum- und Nahversorgung relevant sind, im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen.
Die Erschließung der Flächen soll über eine Stichstraße von der Straße Daßhorst erfolgen. Während die Schmutzwasserentsorgung über das bestehende Kanalnetz in der Straße Daßhorst realisiert werden kann, muss das Regenwasser aufgrund der Kapazitätsgrenzen des Netzes vor Ort versickert werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung.
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Beratungsfolge
- 25.06.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 07.05.2008kein Ergebnis hinterlegt
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