Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0086 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ in Hamminkeln. Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfs, die durch den geplanten Abriss eines Wohnhauses und die Schaffung von Stellplätzen motiviert ist, wurden verschiedene Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft.
Ein Bürger regte eine Verringerung des Abstands der überbaubaren Fläche zur Straße an. Die Verwaltung schlägt vor, die Baugrenze auf etwa 3,70 Meter anzupassen, um die Anordnung von Geschäftsflächen zu erleichtern. Die Handwerkskammer Düsseldorf empfahl die Erhöhung der Geschossflächenzahl und der Grundflächenzahl. Der Ausschuss empfiehlt, die Werte auf eine Geschossflächenzahl von 1,2 und eine Grundflächenzahl von 0,6 festzusetzen.
Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke werden zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in den Planentwurf aufgenommen, da sie die spätere Planumsetzung betreffen. Die Wehrbereichsverwaltung West soll im Genehmigungsverfahren erneut beteiligt werden, falls bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern überschreiten. Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur möglichen Existenz von Kampfmitteln auf dem Gelände wird eine Konkretisierung der bestehenden Hinweise im Entwurf empfohlen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend dieser Abwägungen zu ergänzen und die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch einzuleiten.
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- 07.05.2008kein Ergebnis hinterlegt
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