Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Ortsumgehung Brünen a) Antrag der SPD Fraktion auf Darstellung einer Trasse im Flächennutzungsplan b) Anregung gem. § 24 GO NW, Antragsteller Bürgerinitiative Ortsumgehung Brünen - BOB c) Unterschriftenaktion zur Ablehnung der ortsnahen Trasse d) AntrZur Vorlage · 2008/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0089 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Planung einer Ortsumgehung für Brünen. Gegenstand der Vorlage sind verschiedene Anträge, darunter die Forderung der SPD-Fraktion nach der Darstellung einer ortsfernen Trasse im Flächennutzungsplan sowie ein konkreter Trassenvorschlag der Bürgerinitiative Ortsumgehung Brünen. Zudem liegen ein Antrag des CDU-Ortsverbandes Brünen auf Durchführung einer Einwohnerversammlung sowie eine Unterschriftenaktion mit 140 Unterschriften gegen eine ortsnahe Trassenführung vor.
Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme aktuell nicht im Landesstraßenbedarfsplan aufgeführt ist und eine eigenständige Darstellung durch die Stadt mit einer Planungslast verbunden wäre. Als Verkehrsdaten für die L 480 werden eine Zählung aus dem Jahr 2006 mit 3385 Fahrzeugen pro Tag sowie eine Prognose von 1500 Fahrzeugen pro Tag für eine mögliche Umgehung angeführt. Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Variante wird als die längste und kostenintensivste Option beschrieben.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die im Rahmen des Gemeindeentwicklungsplans von 1996 festgelegte ortsferne Trassenalternative als landesplanerische Vorgabe in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu übernehmen. Die in der Anlage der Vorlage dargestellte Trassenführung soll dabei als verbindliche Grundlage für die künftige Planung dienen. Ein inhaltlicher Beschlussvorschlag zur Entscheidung über die verschiedenen Anträge liegt in diesem Abschnitt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 2Straßenbenennung in MarienthalZur Vorlage · 2008/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich des Wohnparks Klostermühle in Marienthal entstehen zwei neue Straßen, die als Stichwege von der Pastor-Winkelmann-Straße abzweigen. Für diese neuen Verkehrsflächen ist eine offizielle Straßenbenennung erforderlich. In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass die betroffenen Wege in einem Planungsdokument vorläufig als „Stichweg 1“ und „Stichweg 2“ geführt werden.
Ein Vorschlag des Marientaler Kaufleute e.V. liegt zur Benennung vor. Dieser sieht für den ersten Stichweg die Bezeichnung „An der alten Molkerei“ und für den zweiten Stichweg den Namen „Klostermühle“ vor. Auf Basis dieser Grundlage wird dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgeschlagen, die Straßenbenennung entsprechend festzulegen. Konkret soll der nördliche Stichweg den Namen „An der alten Molkerei“ erhalten, während der südliche Stichweg als „Klostermühle“ bezeichnet werden soll. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Ausschusses am 7. Mai 2008 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" und 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0083 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ sowie die siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“. Gegenstand der Planungen ist die rechtliche Absicherung einer Schulbushaltestelle, die Sicherstellung einer Fahrkurve für Schulbusse an der Einmündung Up de Woort / Weberstraße sowie die Verlegung einer Spielplatzfläche und die Neuordnung der Baugrundstücke.
Im Rahmen der Abwägung von Bürgeranregungen empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat, die Hinweise zur Verkehrsführung und zur Verlegung der Haltestelle auf die Straße „Dorfbruch“ zu berücksichtigen. Anregungen zur separaten Fußwegausweisung oder zum Entfall der Spielplatzfläche sollen nicht befolgt werden.
Hinsichtlich der Stellungnahmen von Behörden und Institutionen empfiehlt der Ausschuss, die Bedenken der Deutschen Telekom und der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke nicht im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen, wobei die technischen Hinweise im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen zu beachten sind. Die Forderung der Handwerkskammer Düsseldorf nach Ablehnung des Satzungsbeschlusses aufgrund der Inanspruchnahme von etwa 28 m² einer Ausstellungsfläche wird von der Verwaltung nicht geteilt, da die Zufahrt erhalten bleibt und eine finanzielle Entschädigung der Grundstückseigentümer vorgesehen ist. Weitere im Dokument genannte Anforderungen, wie die Kampfmittelprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf oder die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, sind Bestandteil der weiteren Planungsprozesse. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für beide Bebauungsplanänderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2008 · Rat (27. Sitzung)
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0084 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Planungsrechts an die bestehende Straßensituation im Bereich des Lärmwalles. Die Aufstellung der Änderung wurde bereits im Dezember 2006 im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Im Rahmen der Offenlage, die zwischen März und April 2008 stattfand, gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass das betreffende Gelände in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt. Als Empfehlung wurden geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten ausgesprochen. Die Verwaltung sieht vor, einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diese Hinweise zu beachten und den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu ergänzen.
Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke teilten mit, dass sich eine Gasleitung im Bereich der Änderung befindet, äußerten jedoch keine Bedenken gegen die Planung, sofern die Betriebssicherheit gewahrt bleibt und ein Mindestabstand von 2,50 Metern zwischen Baumstandorten und den Anlagen eingehalten wird. Die Verwaltung nimmt diese Hinweise zur Kenntnis und sieht deren Aufnahme in die Begründung nicht als erforderlich an, da sie die spätere Planumsetzung betreffen. Der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise der Gas- und Wasserwerke nicht im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2008 · Rat (27. Sitzung)
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2008/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0085 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ in Hamminkeln. Im Zentrum der Vorlage stehen die Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Hinweise eingegangen. Die Verwaltung plant, die Stellungnahme eines Bürgers bezüglich einer Speditionsauslagerung im Entwurf nicht zu berücksichtigen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund von Kampfmittelhinweisen die Durchführung einer geophysikalischen Untersuchung sowie Sicherheitsdetektionen; der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise im Entwurf zu konkretisieren. Der Kreis Wesel äußerte Hinweise zu Lärmemissionen, der Erschließungsstraße, Altlastenverdachtsflächen und Bodenschutzwerten, welche teilweise durch Ergänzungen oder bestehende Hinweise im Entwurf berücksichtigt werden sollen. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH fordert die Abstimmung von Telekommunikationslinien, was im Entwurf nicht berücksichtigt werden soll. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke weisen auf eine Gasleitung und einen Mindestabstand von 2,50 Metern zu Bäumen hin, was im Rahmen der Straßenausbaumaßnahmen zu beachten ist.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen. Zudem empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die dritte Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie die Entwurfsbegründung sollen entsprechend der getroffenen Abwägungsempfehlungen ergänzt werden.
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- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2008/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0086 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ in Hamminkeln. Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfs, die durch den geplanten Abriss eines Wohnhauses und die Schaffung von Stellplätzen motiviert ist, wurden verschiedene Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft.
Ein Bürger regte eine Verringerung des Abstands der überbaubaren Fläche zur Straße an. Die Verwaltung schlägt vor, die Baugrenze auf etwa 3,70 Meter anzupassen, um die Anordnung von Geschäftsflächen zu erleichtern. Die Handwerkskammer Düsseldorf empfahl die Erhöhung der Geschossflächenzahl und der Grundflächenzahl. Der Ausschuss empfiehlt, die Werte auf eine Geschossflächenzahl von 1,2 und eine Grundflächenzahl von 0,6 festzusetzen.
Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke werden zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in den Planentwurf aufgenommen, da sie die spätere Planumsetzung betreffen. Die Wehrbereichsverwaltung West soll im Genehmigungsverfahren erneut beteiligt werden, falls bauliche Anlagen eine Höhe von 20 Metern überschreiten. Bezüglich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur möglichen Existenz von Kampfmitteln auf dem Gelände wird eine Konkretisierung der bestehenden Hinweise im Entwurf empfohlen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend dieser Abwägungen zu ergänzen und die öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch einzuleiten.
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- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2008/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0087 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ in Hamminkeln beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine südliche Erweiterung des Gewerbegebietes „An der Autobahn“ zu schaffen. Da die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Planungsausschusses und des Rates beschlossen wurde, sollen die Verfahrensschritte zur Flächennutzungsplanänderung und zur Bebauungsplan-Aufstellung nun in einem Parallelverfahren durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des geplanten Gebiets liegt zwischen der Ringenberger Straße im Süden, dem Loikumer Rott im Norden, der Straße Daßhorst im Westen und der B 473 im Osten. Das Gebiet umfasst sowohl landwirtschaftliche Flächen als auch bereits baulich genutzte Flächen, wie eine Tankstelle und einen Kfz-Betrieb. Geplant ist die Festsetzung des gesamten Bereichs als Gewerbegebiet. Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung im Süden sieht der Entwurf eine Differenzierung nach Abstandsklassen gemäß dem Abstandserlass Nordrhein-Westfalen vor, beginnend mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet. Zudem wird die Zulässigkeit von Einzelhandelssortimenten, die für die Zentrum- und Nahversorgung relevant sind, im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen.
Die Erschließung der Flächen soll über eine Stichstraße von der Straße Daßhorst erfolgen. Während die Schmutzwasserentsorgung über das bestehende Kanalnetz in der Straße Daßhorst realisiert werden kann, muss das Regenwasser aufgrund der Kapazitätsgrenzen des Netzes vor Ort versickert werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung.
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- 25.06.2008 · Rat (27. Sitzung)
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in DingdenZur Vorlage · 2008/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingken befasst sich mit einem Antrag auf Änderung der Bebauungsplanfestsetzungen. Die Eigentümerin eines Grundstücks in der Krechtinger Straße hat die Schaffung einer Baumöglichkeit auf dem rückwärtigen Gartenteil beantragt, um dort ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten. Nach den derzeitigen Festsetzungen des seit 1965 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ist dieses Vorhaben nicht zulässig.
Das betreffende Wohngebiet ist durch eine einheitliche Struktur mit freistehenden Einfamilienhäusern auf großzügigen Grundstücken geprägt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Flächenpotenziale der Gartenanteile im Sinne der Leitlinie zur Innenentwicklung eine Nachverdichtung ermöglichen könnten. Eine Änderung des Bebauungsplanes allein für das beantragte Einzelgrundstück wird jedoch als städtebaulich nicht begründbar eingestuft, da im Sinne der Gleichbehandlung das gesamte Wohnquartier betrachtet werden müsste.
Eine städtebauliche Erhöhung der Dichte durch eine zusätzliche Bauzeile in den rückwärtigen Gartenbereichen wäre grundsätzlich denkbar, würde jedoch die Zusammenlegung von Grundstücksanteilen gegenüberliegender Eigentümer sowie die Sicherstellung privater Erschließungen voraussetzen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen der Grundstückseigentümer schlägt die Verwaltung vor, eine Befragung der Anlieger durchzuführen, um das Interesse an einer baulichen Nutzung der Gartenbereiche zu ermitteln. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die Entscheidung über den Antrag vorerst zurückstellen und die Durchführung der Anliegerbefragung beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 9Beseitigung von schienengleichen Bahnübergängen der Bahnlinie Oberhausen - Emmerich im Zusammenhang mit der Betuwe - LinieZur Vorlage · 2008/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Beseitigung von schienengleichen Bahnübergängen auf der Bahnstrecke Emmerich – Oberhausen im Kontext des Ausbaus der Betuwe-Linie. Da die Planung der Deutschen Bahn AG zum dreigleisigen Ausbau der Strecke nunmehr verfestigt ist und die Lage des dritten Gleises feststeht, können konkretere Planungen für die Beseitigung der Übergänge aufgenommen werden. Die Erweiterung des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglichkeitsstudie ermöglicht diese weiteren Planungsschritte.
Auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln befinden sich insgesamt elf Bahnübergänge, wobei zusätzlich Übergänge in angrenzenden Gebieten von Wesel und Rees berücksichtigt werden müssen. Für verschiedene Standorte wurden unterschiedliche Maßnahmen festgelegt. So ist am Übergang Strauchheide die Anlegung einer Straßenunterführung mit einer Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 Metern vorgesehen, während für die Übergänge Kastanienstraße und Bislicher Straße der Bau von Straßenüberführungen geplant ist. Am Grenzweg soll ebenfalls eine Straßenunterführung realisiert werden.
Für den Übergang Frietenweg ist eine ersatzlose Aufhebung in Verbindung mit einem Neubau eines Bahnseitenweges vorgesehen, während der Übergang Kiekenheckweg im Rahmen von Baumaßnahmen an der Wasserstraße aufgehoben werden soll. Für den Übergang Bahnhofstraße wird an der Forderung nach einer Troglage der Bahnlinie festgehalten, andernfalls ist eine Straßenunterführung vorzusehen. Bei einigen Privatwegen wurde festgestellt, dass seitens der Stadt keine Zuständigkeit oder kein Handlungsbedarf besteht. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die genannten Maßnahmen zur Beseitigung der Bahnübergänge weiter verfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 10Westtangente in Dingden - Antrag der Nachbarschaft "Am Hövel", "Weidenstraße", "Zum Tollberg" auf StraßenquerungZur Vorlage · 2008/0091 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Bauarbeiten an der Westtangente in Dingden liegt eine Beschlussvorlage zur Gestaltung einer Straßenquerung im Bereich der Einmündung Westtangente / Am Bahnhof vor. Die Nachbarschaft „Am Hövel / Weidenstraße / Zum Tollberg“ hat die Errichtung einer Querungshilfe mit einem Fußgängerüberweg und einer Lichtsignalanlage beantragt, da in diesem Bereich ein erhöhter Bedarf für den Schulweg besteht.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Einbau einer Lichtsignalanlage technisch nicht umsetzbar ist. Der Abstand zum nahegelegenen, lichtsignalisierten und beschrankten Bahnübergang ist mit etwa 60 Metern zu gering, um einen Rückstau auf den Gleiskörper zu vermeiden. Zudem wird das Verkehrsaufkommen für eine solche Anlage als nicht ausreichend eingestuft.
Als Alternative sieht die Planung die Integration einer Mittelinsel im Verkehrsraum der Westtangente vor. Diese soll ein sicheres Überqueren im Bereich der Einmündung der Straße „Am Bahnhof“ ermöglichen, analog zu einer bestehenden Lösung in der Weberstraße. Die Fahrspuren sollen dabei eine Breite von 3,25 Metern aufweisen, während die Aufstellbreite an der Querung 2,25 Meter beträgt. Zur Erhöhung der Erkennbarkeit ist eine Beleuchtung der Querungshilfe vorgesehen. Zudem soll ein kombinierter Fuß- und Radweg angelegt werden, der die Nutzer sicher in die Straße „Am Bahnhof“ führt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung beauftragt, den Einbau der Mittelinsel sowie die gesicherte Führung der Fußgänger und Radfahrer in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
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- 07.05.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen