Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingken befasst sich mit einem Antrag auf Änderung der Bebauungsplanfestsetzungen. Die Eigentümerin eines Grundstücks in der Krechtinger Straße hat die Schaffung einer Baumöglichkeit auf dem rückwärtigen Gartenteil beantragt, um dort ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten. Nach den derzeitigen Festsetzungen des seit 1965 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ist dieses Vorhaben nicht zulässig.
Das betreffende Wohngebiet ist durch eine einheitliche Struktur mit freistehenden Einfamilienhäusern auf großzügigen Grundstücken geprägt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Flächenpotenziale der Gartenanteile im Sinne der Leitlinie zur Innenentwicklung eine Nachverdichtung ermöglichen könnten. Eine Änderung des Bebauungsplanes allein für das beantragte Einzelgrundstück wird jedoch als städtebaulich nicht begründbar eingestuft, da im Sinne der Gleichbehandlung das gesamte Wohnquartier betrachtet werden müsste.
Eine städtebauliche Erhöhung der Dichte durch eine zusätzliche Bauzeile in den rückwärtigen Gartenbereichen wäre grundsätzlich denkbar, würde jedoch die Zusammenlegung von Grundstücksanteilen gegenüberliegender Eigentümer sowie die Sicherstellung privater Erschließungen voraussetzen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen der Grundstückseigentümer schlägt die Verwaltung vor, eine Befragung der Anlieger durchzuführen, um das Interesse an einer baulichen Nutzung der Gartenbereiche zu ermitteln. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die Entscheidung über den Antrag vorerst zurückstellen und die Durchführung der Anliegerbefragung beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2008kein Ergebnis hinterlegt
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