3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0085 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ in Hamminkeln. Im Zentrum der Vorlage stehen die Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur Beteiligung der Behörden.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Hinweise eingegangen. Die Verwaltung plant, die Stellungnahme eines Bürgers bezüglich einer Speditionsauslagerung im Entwurf nicht zu berücksichtigen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund von Kampfmittelhinweisen die Durchführung einer geophysikalischen Untersuchung sowie Sicherheitsdetektionen; der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise im Entwurf zu konkretisieren. Der Kreis Wesel äußerte Hinweise zu Lärmemissionen, der Erschließungsstraße, Altlastenverdachtsflächen und Bodenschutzwerten, welche teilweise durch Ergänzungen oder bestehende Hinweise im Entwurf berücksichtigt werden sollen. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH fordert die Abstimmung von Telekommunikationslinien, was im Entwurf nicht berücksichtigt werden soll. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke weisen auf eine Gasleitung und einen Mindestabstand von 2,50 Metern zu Bäumen hin, was im Rahmen der Straßenausbaumaßnahmen zu beachten ist.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen. Zudem empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die dritte Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie die Entwurfsbegründung sollen entsprechend der getroffenen Abwägungsempfehlungen ergänzt werden.
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- 07.05.2008kein Ergebnis hinterlegt
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