Anregung gem. § 24 GO NW hier: Baugebiet "Dingden Süd"; Interessengemeinschaft der Anliegerstraße Dorfbruch 2 und der Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0123 liegt eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Diese wurde von einer Interessengemeinschaft eingereicht, die die Anliegerstraße Dorfbruch 2 sowie die Verbindungsstraße zu Dorfbruch 1 im Baugebiet „Dingden Süd“ vertritt.
Gegenstand der Anregung ist die Prüfung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen im genannten Bereich. Die Verwaltung prüft derzeit, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen solche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dazu den Vorschlag vorgelegt, die Anregung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Die entsprechende Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 12. Juni 2008 angesetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.06.2008kein Ergebnis hinterlegt
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