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Beschlussvorlage

Gewährung von Beihilfen an sporttreibende Vereine und sonstige Vereine, die Jugendarbeit betreiben

2002/0256

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2002/0256 befasst sich mit der Gewährung von Beihilfen an Sportvereine sowie an sonstige Vereine, die Jugendarbeit leisten. Grundlage der Vorlage ist die Fortführung der bisherigen Förderpraxis für Mitglieder im Alter von 7 bis 18 Jahren sowie für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, sofern diese aktiv am Sportbetrieb teilnehmen.

Nach den in der Vorlage beschriebenen Kriterien sollen Vereine, die städtische Sportanlagen nutzen, sowie Vereine ohne eigene Sportanlagen mit unterschiedlichen Beträgen pro jugendlichem Mitglied unterstützt werden. Der Beschlussvorschlag sieht für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen sowie für die 7- bis 18-Jährigen eine Beihilfe in einer Spanne von 5,00 € bis 10,00 € pro Mitglied vor.

Für die Umsetzung der Maßnahme sind finanzielle Mittel erforderlich. Auf dem Haushaltsstelle 1.550.7177.0 steht ein Betrag von 8.360,00 € zur Verfügung. Die Vorlage sieht vor, dass die Gewährung der Beihilfen unter der Voraussetzung erfolgt, dass Drittmittel in Höhe von 17.090,00 € bereitgestellt werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport am 5. Dezember 2002 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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