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Beschlussvorlage

Wiederwahl des 1. Beigeordneten

2003/0088

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2003/0088 liegt dem Rat von Hamminkeln ein Antrag zur Wiederwahl des 1. Beigeordneten vor. Die aktuelle zweite Amtszeit des 1. Beigeordneten endet am 31. Oktober 2003. Gemäß der geltenden Regelungen besteht die Verpflichtung, eine Wiederwahl für eine dritte Amtszeit anzunehmen, sofern diese spätestens drei Monate vor dem Ablauf der laufenden Amtszeit erfolgt.

Die Vorlage erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entscheidung. Im Falle einer Wiederwahl entfällt die Notwendigkeit, die Stelle des hauptamtlichen Beigeordneten gemäß § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Sollte die Wiederwahl hingegen nicht zustande kommen, ist eine entsprechende Ausschreibung der Stelle erforderlich. Die Entscheidung über die Wiederwahl obliegt dem Rat durch Beschluss gemäß § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Hinsichtlich der formalen Abwicklung wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist durch die Aufsichtsbehörde aushändigen darf, sofern keine Beanstandung der Wahl erfolgt. Finanzielle Auswirkungen oder Änderungen an der Besoldung ergeben sich aus der Maßnahme nicht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wiederwahl des 1. Beigeordneten für eine dritte Amtszeit vor.

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