Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wiederwahl des 1. BeigeordnetenZur Vorlage · 2003/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0088 liegt dem Rat von Hamminkeln ein Antrag zur Wiederwahl des 1. Beigeordneten vor. Die aktuelle zweite Amtszeit des 1. Beigeordneten endet am 31. Oktober 2003. Gemäß der geltenden Regelungen besteht die Verpflichtung, eine Wiederwahl für eine dritte Amtszeit anzunehmen, sofern diese spätestens drei Monate vor dem Ablauf der laufenden Amtszeit erfolgt.
Die Vorlage erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Entscheidung. Im Falle einer Wiederwahl entfällt die Notwendigkeit, die Stelle des hauptamtlichen Beigeordneten gemäß § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Sollte die Wiederwahl hingegen nicht zustande kommen, ist eine entsprechende Ausschreibung der Stelle erforderlich. Die Entscheidung über die Wiederwahl obliegt dem Rat durch Beschluss gemäß § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der formalen Abwicklung wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister die Ernennungsurkunde erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist durch die Aufsichtsbehörde aushändigen darf, sofern keine Beanstandung der Wahl erfolgt. Finanzielle Auswirkungen oder Änderungen an der Besoldung ergeben sich aus der Maßnahme nicht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wiederwahl des 1. Beigeordneten für eine dritte Amtszeit vor.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 2Brandschutzbedarfsplan hier: Präsentation, Beratung und BeschlussZur Vorlage · 2003/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln dient der Präsentation, Beratung und Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplans. Die Erstellung des Plans wurde im Mai 2001 durch die Firma Safe-Tec GmbH in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Wehrführung und den einzelnen Löschzügen durchgeführt. Der Entwurf umfasst eine Risikoanalyse der allgemeinen und besonderen Gefahren im Stadtgebiet, die Festlegung von Schutzzielen hinsichtlich Personal, Einsatzqualität und Hilfsfristen sowie die Ermittlung der hierfür erforderlichen Ressourcen wie Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die geplante Schaffung eines Standortes in Mehrhoog, um die Einhaltung der Hilfsfristen in diesem Ortsteil sicherzustellen. Als Übergangslösung wird die Alarmierung des Löschzuges Haffen der Feuerwehr Rees in Betracht gezogen. Hierzu finden Abstimmungen zwischen den Feuerwehren der Städte Hamminkeln und Rees sowie den Kreisleitstellen der Kreise Wesel und Kleve statt. Die Stadt Rees hat signalisiert, die entstehenden Einsatzkosten zu übernehmen, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.
Der Brandschutzbedarfsplan soll spätestens im Jahr 2008 fortgeschrieben werden. Die geschätzten Kosten der Maßnahmen für den Zeitraum von 2003 bis 2013 sind der Vorlage zu entnehmen. Der Feuerschutzausschuss empfiehlt dem Rat, den Plan in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen sowie der Integration der Investitionen in die Haushalts- und Finanzplanung zu beauftragen.
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- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 10.04.2003 · Feuerschutzausschuss (5. Sitzung)
- 3Änderung der StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2003/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 1985 vor. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss des Rates vom 16. Mai 2002, der Anpassungen bei der Straßenreinigung sowie der Winterwartung vorsah.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Festlegung von Prioritäten für die Winterwartung organisatorischer Natur ist und nicht in der Satzung selbst verankert werden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass die Pflicht zur Winterwartung aus der Reinigungspflicht der Fahrbahnen resultiert. Während die Stadt für bestimmte Fahrbahnen die Reinigung übernimmt, bleibt die Reinigung der Gehwege sowie die Reinigung der im Straßenverzeichnis besonders gekennzeichneten Fahrbahnen den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke oblegen.
Der Änderungsvorschlag umfasst die Ergänzung des § 1 Abs. 1 um den Verweis auf ein beigefügtes Straßenverzeichnis, welches als Bestandteil der Satzung fungiert. Zudem soll § 2 Abs. 1 neu gefasst werden, um die Reinigungspflichten der Anlieger für Gehwege und spezifische Fahrbahnen präziser zu definieren. Die bisherige Anlage I der Satzung wird aufgehoben. Die Verwaltung stellt fest, dass die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Änderung der Satzung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 08.05.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 4Erschließung des Bebauungsplanbereiches ''Alte Reeser Straße'' in Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2003/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Erschließung des Bebauungsplanbereiches „Alte Reeser Straße“ im Ortsteil Mehrhoog. Grundlage für die Maßnahme ist der bereits am 12. Dezember 2002 gefasste Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur Durchführung der Erschließung ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit einem Architekturbüro vorgesehen.
Die verkehrstechnische Planung sieht den Ausbau einer Teilstrecke der Alten Reeser Straße sowie die Herstellung der Stichstraße A vor. Die Straßenplanung basiert auf den bautechnischen Vorschriften EAE 85/95 und der Richtlinie RstO 01. Die Dimensionierung der Verkehrsflächen wurde so ausgelegt, dass im Einmündungsbereich zur Rheinstraße die gleichzeitige Ein- und Ausfahrt von dreiachsigen Müllfahrzeugen möglich ist. In der Stichstraße A ist eine Fahrbahnbreite von 4,50 Metern mit einer 1,50 Meter breiten Nebenanlage geplant, wobei ein Wendehammer für PKW und landwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen ist.
Die Entwässerung der Flächen erfolgt über Gefälle zu Straßenabläufen sowie über Versickerungsmulden an den Fahrbahnrändern. Die Stadt übernimmt die Kosten für die erforderlichen öffentlichen Entwässerungsanlagen zur Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser im Bereich der Stichstraße A auf eigene Rechnung. Für die gesamte Maßnahme sind Mittel in Höhe von 70.000 Euro bereitgestellt. Der Bauausschuss empfiehlt, die vorliegende Straßenausbauplanung als Gegenstand des Erschließungsvertrages zu erklären.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 5Einziehung eines Teilstückes des Heidkampweges in MehrhoogZur Vorlage · 2003/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Einziehung eines Teilstückes des ehemaligen Heidkampweges im Ortsteil Mehrhoog. Konkret geht es um das Grundstück der Gemarkung Mehrhoog, Flur 32, Flurstück 307, welches ehemals Teil der Gemeindestraße „Heidkampweg“ war.
Grundlage für das Vorhaben ist der Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde das betreffende Teilstück planungsrechtlich von einer Verkehrsfläche in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt. Aufgrund der geltenden straßenrechtlichen Vorschriften ist die Einziehung dieses Teilstücks der ehemaligen Gemeindestraße erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln die Einziehung der Teilfläche empfiehlt. Zudem soll die Absicht der Einziehung gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht werden. Die Vorlage ist für die Beratung im Bauausschuss am 7. Mai 2003 sowie im Rat am 22. Mai 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 6.aRückbau der L 602 (Bahnhofstraße) in Mehrhoog - Vorstellung des AusbauentwurfesZur Vorlage · 2003/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0082 befasst sich mit dem Rückbau der L 602 in der Bahnhofstraße in Mehrhoog und stellt den aktuellen Ausbauentwurf vor. Nachdem der Planungsausschuss bereits im Februar 2003 einen Vorentwurf zur Kenntnis genommen hatte, wurde die Verwaltung mit der Abstimmung mit Anliegern und dem Gewerbestammtisch beauftragt. Im Rahmen der darauf folgenden Gespräche mit Betroffenen sowie dem zuständigen Straßenbaulastträger wurde der Entwurf konkretisiert.
Der neue Entwurf sieht im Einmündungsbereich Taubenstraße/Vennackerweg einen Fahrbahnteiler beziehungsweise eine Querungshilfe vor. Zudem wurden aufgrund der vorhandenen Zufahrten zusätzliche Stellplätze in Längsaufstellung in die Planung aufgenommen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte belaufen sich die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme auf etwa 389.000 Euro. Davon entfällt ein Anteil von circa 53.000 Euro auf die städtischen Kosten für die Nebenanlagen. Ein Mehraufwand der Stadt für die Ausführung des Geh- und Radweges wird mit 8.000 Euro veranschlagt. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung sind derzeit noch nicht beziffert. Eine abschließende Kostenberechnung soll bis zur Sitzung vorliegen. Auf Basis dieser Kalkulation ist geplant, einen Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu stellen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf zu beschließen und die Verwaltung mit der Einleitung der weiteren Umsetzungsschritte zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 6.bVorfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen des Landes; Umbau der Bahnhofstraße im Ortsteil Mehrhoog (2. Bauabschnitt)Zur Vorlage · 2003/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Möglichkeit einer Vorfinanzierung von Straßenbaumaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen. Das Land bietet Kommunen an, Ausbauvorhaben an Landesstraßen vorzeitig durchzuführen, sofern die Stadt die Kosten zunächst selbst trägt. Die Rückzahlung der vorfinanzierten Ausgaben durch das Land erfolgt ab dem sechsten Jahr in fünf gleichbleibenden Raten. Nach einer Kalkulation mit einem Zinssatz von 5 % ergibt sich dabei eine finanzielle Belastung von etwa 29.000 Euro pro 100.000 Euro Baukosten.
Im Fokus stehen zwei geplante Projekte: der zweite Bauabschnitt des Umbaus der Bahnhofstraße im Ortsteil Mehrhoog mit geschätzten Kosten von rund 400.000 Euro sowie der Neubau eines Radweges zwischen Wertherbruch und Loikum mit geschätzten Kosten von etwa 600.000 Euro. Für den Umbau der Bahnhofstraße ist eine Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgesehen, wobei sich die Stadt an den Kosten für den Gehweg und den Parkstreifen beteiligen muss.
Der aktuelle Haushaltsplan sieht für das Jahr 2003 eine Ausgabeermächtigung von 100.000 Euro vor. Sollte eine Vereinbarung zustande kommen, könnten zusätzliche Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen über einen Nachtragshaushaltsplan erforderlich werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechende Vereinbarung über die Vorfinanzierung des Umbaus der Bahnhofstraße abzuschließen. Die genauen Baukosten sowie die Auswirkungen auf das Investitionsprogramm der Folgejahre werden nach Vorliegen der Daten durch den Landesbetrieb Straßenbau mitgeteilt.
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- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 08.05.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 22 ''Gewerbegebiet am Uhlandsweg'' in Dingden - Aufhebung des Satzungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2003/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0086 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 28.09.2000 einen Satzungsbeschluss für diesen Plan gefasst, dessen Rechtskraft jedoch bisher nicht hergestellt werden konnte. Grund hierfür war die fehlende Verfügbarkeit von Erschließungsflächen.
Nach einer zwischenzeitlich mit den Grundstückseigentümern erzielten Regelung ist eine Änderung der Planungsinhalte erforderlich geworden. Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt, den ursprünglichen Satzungsbeschluss aufzuheben und eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes zu beschließen.
Die geplanten Änderungen betreffen vor allem den östlichen Bereich des Plangebietes. Dabei werden die ökologischen Ausgleichsflächen, die bisher als Wald und Obstbaumwiese angeordnet waren, reduziert, um die gewerblichen Bauflächen zu erweitern. Zudem wird die vorgesehene Verbindungsstraße zum Höingsweg verlegt. Durch die Verringerung der internen Ausgleichsflächen entsteht ein Defizit in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, das durch externe Maßnahmen auf der Fläche „Am Veebach“ ausgeglichen werden soll. Eine Vorabstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde zu diesem Vorgehen hat bereits stattgefunden. Die Verwaltung führt aus, dass diese Anpassung notwendig ist, um das Planungsziel der Erweiterung des Gewerbeflächenangebots zeitnah umsetzen zu können.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagnummer 2003/0083 behandelt die geplante 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen für den Bereich des Schulzentrums, welches die Realschule, die Turnhalle und das Hallenbad umfasst.
Hintergrund der Neuregelung ist eine veränderte Konzeption für das Hallenbad, die Einrichtung eines Jugendhauses sowie ein Neubau der Dreifachturnhalle als Anbau. Da der Standort der Dreifachturnhalle nun anders geplant ist, wird das Grundstück an der Diersfordter Straße künftig primär für die Bereitstellung von Stellplätzen genutzt. Ein verbleibender Teil der Fläche soll einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Die Verwaltung sieht hierfür eine Wohnbaunutzung vor, die an bestehende Wohnbauflächen des Bebauungsplanes Nr. 13 anschließt.
Die geplante Änderung umfasst die Anpassung der überbaubaren Flächen an den aktuellen Entwurf für das Jugendhaus und die Turnhalle sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohnbaugebiets (WA) auf dem südlichen Teilbereich des ehemaligen Turnhallengrundstücks. In diesem Bereich sind Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 9Ausbau eines Teilstückes der Bislicher Straße in Hamminkeln - BaubeschlussZur Vorlage · 2003/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht den Baubeschluss für den Ausbau eines Teilstückes der Bislicher Straße vor. Die Maßnahme umfasst den Bereich zwischen dem „Krummen Weg“ und der „Rossmühle“. Die Planung basiert auf einem Entwurfsbeschluss des Rates aus dem Jahr 1990, der aufgrund von Veränderungen im Stadtgebiet überarbeitet wurde. Grund hierfür waren unter anderem der teilweise realisierte Grunderwerb für einen südlichen Gehweg sowie die erfolgte Bebauung der Bereiche „In der Brinke“, „Brömmlingshof“ und des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses.
Da es sich um einen vollständigen Neubau handelt, ist für den Ausbau der Fahrbahn eine Vollsperrung der Straße erforderlich. Um den Schulbusverkehr zur Grundschule nicht zu beeinträchtigen, ist die Umsetzung der Sperrung auf die Zeit der Schulferien begrenzt. Um einen Baubeginn zu Beginn der diesjährigen Sommerferien zu ermöglichen, wird auf eine erneute Anliegerbeteiligung verzichtet. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über das Vorhaben schriftlich informiert und können sich vor Ort über die Baumaßnahmen informieren.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 160.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle 3.630.9590 bereitgestellt. Der Bauausschuss wird gebeten, den Baubeschluss auf Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 07.05.2003 · Bauausschuss (23. Sitzung)
- 12Dorfplatz Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2003/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Gestaltung des Dorfplatzes in Mehrhoog. Die Fläche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ als öffentliche Grünfläche mit der Bindung als Dorfplatz ausgewiesen ist, umfasst nach Abzug von Grünstreifen etwa 10.000 m². Der Entwurf der Planungsabteilung wurde in Abstimmung mit Vertretern des Mehrhooger Schützenvereins sowie weiteren ortsansässigen Vereinen und Gemeinschaften erarbeitet.
Das Konzept sieht einen multifunktionalen, oval geformten Platz vor, der als Veranstaltungsort für Ereignisse wie Schützenfeste, Kirmes oder Märkte sowie als Grünfläche dienen soll. Die Gestaltung umfasst einen alleenartigen Fußweg, Wasserflächen, Bepflanzungen und Schotterrasen. Ein asphaltierter Ring ist für die Nutzung zum Inlinefahren vorgesehen. Die Erschließung erfolgt primär aus Richtung des Bahnhofs, wobei ein weiterer Weg als zweiter Rettungsweg dient. Ein Erdwall soll als Lärmschutz zwischen der zukünftigen Bebauung und dem Platz fungieren. Stellflächen für Fahrzeuge sind außerhalb des Ovals geplant, wobei der Platz bei Nutzung der Reithalle als Festhalle alternativ als Parkplatz dienen kann.
Die geschätzten Kosten für die Ausführung belaufen sich auf 359.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Durch die Verwendung von Füllboden aus einem benachbarten Neubaugebiet könnten die Kosten auf 262.000 Euro sinken. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zu fassen und auf Basis dieser Grundlage einen Förderantrag beim Amt für Agrarordnung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (Campingplatz ''Olden Stenert'') in Dingden Antragsteller: Rechtsanwälte Dr. Bongartz Kastner und KollegenZur Vorlage · 2003/0078 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Camping- bzw. Wochenendhausplatz „Olden Stenert“ in Dingden. Der Antrag wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Campingplatznutzer gestellt.
Die Anlage wurde ohne Genehmigung errichtet und verfügt im aktuellen Flächennutzungsplan über keine planungsrechtliche Grundlage. Die Verwaltung führt bereits seit mehreren Jahren ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Beseitigung der Anlage durch. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die entsprechenden Ordnungsverfügungen bestätigt hat, ist die Räumung des Geländes rechtlich durchsetzbar. Der Vollzug der Räumung wurde jedoch bis zum 15. November 2003 ausgesetzt, um den Nutzern den Wechsel an einen alternativen Standort zu ermöglichen.
Die Verwaltung bewertet den Antrag auf Flächennutzungsplanänderung fachplanerisch negativ. Eine Begründung für die Änderung gegenüber der Bezirksregierung oder den Fachbehörden sei nicht gegeben, da keine städtebaulichen oder entwicklungspolitischen Zielsetzungen für eine neue Nutzung im Außenbereich definiert sind. Die nachträgliche Legitimierung einer bestehenden, ungenehmigten Nutzung wird als widersprüchlich zur ordnungsgemäßen Lenkung des Baugeschehens betrachtet. Zudem wird auf die Vermeidung von Präzedenzfällen hingewiesen, da die Planung neuer Gebiete im Landschaftsraum bisher unterlassen wurde. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 14Ausnahmen von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag Immobilien Schlebes im Namen des Eigentümers Schlebes GmbH und des Mietbewerbers Feldschlößchen GmbH - Antrag der Bauherrengemeinschaft Globe Europe MZur Vorlage · 2003/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0077 befasst sich mit Anträgen auf Ausnahmen von der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Die Ziele der Planung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen sowie die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen.
Es liegen zwei Anträge zur Prüfung vor. Der erste Antrag der Bauherrengemeinschaft Globe Europe Missionsgesellschaft e.V. sieht den Anbau eines Bürotraktes mit Seminarräumen, einer Betriebsleiterwohnung sowie fünf Fahnenmasten auf dem Grundstück Güterstraße 37 vor. Da dieses Vorhaben den Planungszielen der Stadt nicht widerspricht, empfiehlt der Ausschuss, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.
Der zweite Antrag, gestellt von der Immobilien Schlebes im Namen der Eigentümerin Schlebes GmbH und des Mieters Feldschlößchen GmbH, betrifft die Nutzungsänderung eines Sanitär- und Heizungsgroßhandels in einen Einzelhandels-Getränkemarkt auf den Grundstücken Güterstraße 39-43. Da Getränke gemäß dem Einzelhandelserlass zur nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppe gehören und somit den Zielen des Bebauungsplans zur Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche entgegenstehen, empfiehlt der Ausschuss, die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen