Ausnahmen von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag Immobilien Schlebes im Namen des Eigentümers Schlebes GmbH und des Mietbewerbers Feldschlößchen GmbH - Antrag der Bauherrengemeinschaft Globe Europe M
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0077 befasst sich mit Anträgen auf Ausnahmen von der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Die Ziele der Planung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen sowie die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen.
Es liegen zwei Anträge zur Prüfung vor. Der erste Antrag der Bauherrengemeinschaft Globe Europe Missionsgesellschaft e.V. sieht den Anbau eines Bürotraktes mit Seminarräumen, einer Betriebsleiterwohnung sowie fünf Fahnenmasten auf dem Grundstück Güterstraße 37 vor. Da dieses Vorhaben den Planungszielen der Stadt nicht widerspricht, empfiehlt der Ausschuss, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.
Der zweite Antrag, gestellt von der Immobilien Schlebes im Namen der Eigentümerin Schlebes GmbH und des Mieters Feldschlößchen GmbH, betrifft die Nutzungsänderung eines Sanitär- und Heizungsgroßhandels in einen Einzelhandels-Getränkemarkt auf den Grundstücken Güterstraße 39-43. Da Getränke gemäß dem Einzelhandelserlass zur nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppe gehören und somit den Zielen des Bebauungsplans zur Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche entgegenstehen, empfiehlt der Ausschuss, die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 14.05.2003kein Ergebnis hinterlegt
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