Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bebauungsplan Nr. 22 ''Gewerbegebiet am Uhlandsweg'' in Dingden - Aufhebung des Satzungsbeschlusses - Beschluss zur erneuten öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2003/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0086 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 28.09.2000 einen Satzungsbeschluss für diesen Plan gefasst, dessen Rechtskraft jedoch bisher nicht hergestellt werden konnte. Grund hierfür war die fehlende Verfügbarkeit von Erschließungsflächen.
Nach einer zwischenzeitlich mit den Grundstückseigentümern erzielten Regelung ist eine Änderung der Planungsinhalte erforderlich geworden. Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt, den ursprünglichen Satzungsbeschluss aufzuheben und eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes zu beschließen.
Die geplanten Änderungen betreffen vor allem den östlichen Bereich des Plangebietes. Dabei werden die ökologischen Ausgleichsflächen, die bisher als Wald und Obstbaumwiese angeordnet waren, reduziert, um die gewerblichen Bauflächen zu erweitern. Zudem wird die vorgesehene Verbindungsstraße zum Höingsweg verlegt. Durch die Verringerung der internen Ausgleichsflächen entsteht ein Defizit in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, das durch externe Maßnahmen auf der Fläche „Am Veebach“ ausgeglichen werden soll. Eine Vorabstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde zu diesem Vorgehen hat bereits stattgefunden. Die Verwaltung führt aus, dass diese Anpassung notwendig ist, um das Planungsziel der Erweiterung des Gewerbeflächenangebots zeitnah umsetzen zu können.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 24. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'' in Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vorlagnummer 2003/0083 behandelt die geplante 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen für den Bereich des Schulzentrums, welches die Realschule, die Turnhalle und das Hallenbad umfasst.
Hintergrund der Neuregelung ist eine veränderte Konzeption für das Hallenbad, die Einrichtung eines Jugendhauses sowie ein Neubau der Dreifachturnhalle als Anbau. Da der Standort der Dreifachturnhalle nun anders geplant ist, wird das Grundstück an der Diersfordter Straße künftig primär für die Bereitstellung von Stellplätzen genutzt. Ein verbleibender Teil der Fläche soll einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Die Verwaltung sieht hierfür eine Wohnbaunutzung vor, die an bestehende Wohnbauflächen des Bebauungsplanes Nr. 13 anschließt.
Die geplante Änderung umfasst die Anpassung der überbaubaren Flächen an den aktuellen Entwurf für das Jugendhaus und die Turnhalle sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohnbaugebiets (WA) auf dem südlichen Teilbereich des ehemaligen Turnhallengrundstücks. In diesem Bereich sind Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Beratung über die VerkehrsführungZur Vorlage · 2003/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0087 befasst sich mit der Beratung über die Verkehrsführung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer angemessenen straßentechnischen Erschließung für bestehende und mögliche gewerbliche Nutzungen.
Für den Straßenabschnitt zwischen der Ringenberger Straße und der Einmündung „An der Windmühle“ sieht die Verwaltung die Beibehaltung des durchgängigen Zweirichtungsverkehrs vor. Eine Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich würde die Erreichbarkeit von Gewerbebetrieben wie der Tennishalle oder dem Bahnhof erschweren, da erhebliche Umwege über die Einmündung Güterstraße/Brüner Straße entstehen würden. Ein durchgängiger Fuß- und Radweg ist in diesem Abschnitt durch eine Umorientierung der Parkplatzaufstellung im Bereich der Tennishalle realisierbar.
Im südlichen Abschnitt der Güterstraße, im Bereich der Landwarengenossenschaft, wird aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite und des Baumbestandes ein Lösungsansatz vorgeschlagen, der eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Süden vorsieht. In diesem Bereich würde die Verkehrsführung so gestaltet, dass der Verkehrsstrom aus Richtung Süden auf die B 473 umgeleitet wird, um Begegnungsverkehr zu minimieren. Die Erreichbarkeit der Landwarengenossenschaft soll durch eine Umfahrt um das Gebäude sowie die Nutzung der nördlichen Zufahrt sichergestellt werden. Der Ausschuss soll über diese Lösungsmöglichkeit beraten, die als Grundlage für die Abstimmung mit den Anliegern und das weitere Planverfahren dienen soll.
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Beratungsfolge
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 4Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2003/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2003/0093 befasst sich mit der Frage einer möglichen Reduzierung der Grünfläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist eine Grundsatzberatung zu diesem Sachverhalt.
Der Vorgang wurde bereits im Februar 2003 im Planungsausschuss beraten, wobei das Gremium dem Rat empfahl, den Bebauungsplan nicht zu ändern und die öffentliche Grünfläche in ihrer bestehenden Form zu erhalten. In der anschließenden Ratssitzung im März 2003 wurde diese Empfehlung jedoch nicht bestätigt. Stattdessen wurde der Sachverhalt aufgrund eines weiteren Erörterungsbedarfs an den Planungsausschuss zurückverwiesen.
Die Verwaltung vertritt in der vorliegenden Vorlage die Ansicht, dass die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beratung im Planungsausschuss vorgelegten Planalternativen keine weiteren Verwertungsmöglichkeiten bieten, die im bestehenden Umfeld einen städtebaulichen Sinn ergeben würden. Die Verwaltung verweist daher auf die bereits vorliegenden Informationen aus der Sitzungsvorlage vom 26. Februar 2003. Die Vorlage ist für die Beratung im Planungsausschuss am 14. Mai 2003 sowie im Rat am 22. Mai 2003 vorgesehen.
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- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 56. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog - Beschluss zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0076 behandelt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ in Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Bestandssicherung des Hauses Obberg sowie die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Folgenutzung der angrenzenden Grundstücksflächen. Im Rahmen des Verfahrens soll die bestehende Baumstruktur des Objekts berücksichtigt werden.
Ein durch den neuen Eigentümer entwickeltes Nutzungskonzept, welches unter Beteiligung der Verwaltung erstellt wurde, bildet die Grundlage für den Änderungsentwurf. Dieses Konzept sieht den Erhalt des Hauptgebäudes vor, plant jedoch den Abriss eines seitlichen Nebengebäudes und dessen Ersatz durch einen zweigeschossigen Wintergarten. Zudem ist die Errichtung eines zusätzlichen, zweigeschossigen Wohnhauses an der westlichen Flanke vorgesehen, das sich in Baumasse und Höhe dem Hauptobjekt unterordnet. Der Vorgarten mit seinen großkronigen Einzelbäumen soll erhalten bleiben, während Zufahrten und Stellplätze im westlichen und nordwestlichen Bereich unter Berücksichtigung vorhandener Kastanien angeordnet werden sollen.
Der Änderungsentwurf umfasst die Festlegung von Baulinien und Baugrenzen für die Gebäude sowie den Erhalt dominanter Einzelbäume. Im Bereich des Vorgartens werden Nebenanlagen und Garagen auf der nicht überbaubaren Fläche ausgeschlossen. Für Zufahrten, Stellplätze und Garagen sind gesonderte Flächen im Westen und Nordwesten vorgesehen. Der Ausschuss wird gebeten, auf Basis dieses Entwurfs die Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
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- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 62. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0084 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung einer überbaubaren Grundstücksfläche zur Schaffung einer zusätzlichen Baumöglichkeit sowie die Ergänzung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, wobei die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2003 stattfand.
Im Rahmen der Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen auf eine bestehende Gasleitung in der Wegefläche hin. Die Verwaltung sieht die Betriebssicherheit durch die Festsetzung der Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gewahrt und plant den späteren Ausbau in Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte einen Hinweis auf mögliche Bodenfunde bei Erdarbeiten an. Da im betreffenden Gebiet bislang keine Funde bekannt sind, empfiehlt der Ausschuss, diesem Hinweis nicht zu folgen.
Der Kreis Wesel thematisierte den Lärmschutz, den Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Regenwasserversickerung. Die Verwaltung stellt fest, dass der Lärmschutz durch textliche Festsetzungen sowie der Anschluss an das öffentliche Netz über ein festgesetztes Leitungsrecht sichergestellt ist. Eine Versickerung auf dem Grundstück ist möglich, jedoch aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands nicht zwingend vorgeschrieben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung zur Bebauungsplanänderung zu verabschieden.
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- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 7Dorfplatz Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2003/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Gestaltung des Dorfplatzes in Mehrhoog. Die Fläche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ als öffentliche Grünfläche mit der Bindung als Dorfplatz ausgewiesen ist, umfasst nach Abzug von Grünstreifen etwa 10.000 m². Der Entwurf der Planungsabteilung wurde in Abstimmung mit Vertretern des Mehrhooger Schützenvereins sowie weiteren ortsansässigen Vereinen und Gemeinschaften erarbeitet.
Das Konzept sieht einen multifunktionalen, oval geformten Platz vor, der als Veranstaltungsort für Ereignisse wie Schützenfeste, Kirmes oder Märkte sowie als Grünfläche dienen soll. Die Gestaltung umfasst einen alleenartigen Fußweg, Wasserflächen, Bepflanzungen und Schotterrasen. Ein asphaltierter Ring ist für die Nutzung zum Inlinefahren vorgesehen. Die Erschließung erfolgt primär aus Richtung des Bahnhofs, wobei ein weiterer Weg als zweiter Rettungsweg dient. Ein Erdwall soll als Lärmschutz zwischen der zukünftigen Bebauung und dem Platz fungieren. Stellflächen für Fahrzeuge sind außerhalb des Ovals geplant, wobei der Platz bei Nutzung der Reithalle als Festhalle alternativ als Parkplatz dienen kann.
Die geschätzten Kosten für die Ausführung belaufen sich auf 359.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Durch die Verwendung von Füllboden aus einem benachbarten Neubaugebiet könnten die Kosten auf 262.000 Euro sinken. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zu fassen und auf Basis dieser Grundlage einen Förderantrag beim Amt für Agrarordnung zu stellen.
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- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 8Rückbau der L 602 (Bahnhofstraße) in Mehrhoog - Vorstellung des AusbauentwurfesZur Vorlage · 2003/0082 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2003/0082 befasst sich mit dem Rückbau der L 602 in der Bahnhofstraße in Mehrhoog und stellt den aktuellen Ausbauentwurf vor. Nachdem der Planungsausschuss bereits im Februar 2003 einen Vorentwurf zur Kenntnis genommen hatte, wurde die Verwaltung mit der Abstimmung mit Anliegern und dem Gewerbestammtisch beauftragt. Im Rahmen der darauf folgenden Gespräche mit Betroffenen sowie dem zuständigen Straßenbaulastträger wurde der Entwurf konkretisiert.
Der neue Entwurf sieht im Einmündungsbereich Taubenstraße/Vennackerweg einen Fahrbahnteiler beziehungsweise eine Querungshilfe vor. Zudem wurden aufgrund der vorhandenen Zufahrten zusätzliche Stellplätze in Längsaufstellung in die Planung aufgenommen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte belaufen sich die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme auf etwa 389.000 Euro. Davon entfällt ein Anteil von circa 53.000 Euro auf die städtischen Kosten für die Nebenanlagen. Ein Mehraufwand der Stadt für die Ausführung des Geh- und Radweges wird mit 8.000 Euro veranschlagt. Die Kosten für die Straßenbeleuchtung sind derzeit noch nicht beziffert. Eine abschließende Kostenberechnung soll bis zur Sitzung vorliegen. Auf Basis dieser Kalkulation ist geplant, einen Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu stellen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf zu beschließen und die Verwaltung mit der Einleitung der weiteren Umsetzungsschritte zu beauftragen.
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- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (Campingplatz ''Olden Stenert'') in Dingden Antragsteller: Rechtsanwälte Dr. Bongartz Kastner und KollegenZur Vorlage · 2003/0078 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Camping- bzw. Wochenendhausplatz „Olden Stenert“ in Dingden. Der Antrag wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Campingplatznutzer gestellt.
Die Anlage wurde ohne Genehmigung errichtet und verfügt im aktuellen Flächennutzungsplan über keine planungsrechtliche Grundlage. Die Verwaltung führt bereits seit mehreren Jahren ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Beseitigung der Anlage durch. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die entsprechenden Ordnungsverfügungen bestätigt hat, ist die Räumung des Geländes rechtlich durchsetzbar. Der Vollzug der Räumung wurde jedoch bis zum 15. November 2003 ausgesetzt, um den Nutzern den Wechsel an einen alternativen Standort zu ermöglichen.
Die Verwaltung bewertet den Antrag auf Flächennutzungsplanänderung fachplanerisch negativ. Eine Begründung für die Änderung gegenüber der Bezirksregierung oder den Fachbehörden sei nicht gegeben, da keine städtebaulichen oder entwicklungspolitischen Zielsetzungen für eine neue Nutzung im Außenbereich definiert sind. Die nachträgliche Legitimierung einer bestehenden, ungenehmigten Nutzung wird als widersprüchlich zur ordnungsgemäßen Lenkung des Baugeschehens betrachtet. Zudem wird auf die Vermeidung von Präzedenzfällen hingewiesen, da die Planung neuer Gebiete im Landschaftsraum bisher unterlassen wurde. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 10Ausnahmen von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag Immobilien Schlebes im Namen des Eigentümers Schlebes GmbH und des Mietbewerbers Feldschlößchen GmbH - Antrag der Bauherrengemeinschaft Globe Europe MZur Vorlage · 2003/0077 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2003/0077 befasst sich mit Anträgen auf Ausnahmen von der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“ in Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. Die Ziele der Planung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Ortskern durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen sowie die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen.
Es liegen zwei Anträge zur Prüfung vor. Der erste Antrag der Bauherrengemeinschaft Globe Europe Missionsgesellschaft e.V. sieht den Anbau eines Bürotraktes mit Seminarräumen, einer Betriebsleiterwohnung sowie fünf Fahnenmasten auf dem Grundstück Güterstraße 37 vor. Da dieses Vorhaben den Planungszielen der Stadt nicht widerspricht, empfiehlt der Ausschuss, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu beschließen.
Der zweite Antrag, gestellt von der Immobilien Schlebes im Namen der Eigentümerin Schlebes GmbH und des Mieters Feldschlößchen GmbH, betrifft die Nutzungsänderung eines Sanitär- und Heizungsgroßhandels in einen Einzelhandels-Getränkemarkt auf den Grundstücken Güterstraße 39-43. Da Getränke gemäß dem Einzelhandelserlass zur nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppe gehören und somit den Zielen des Bebauungsplans zur Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche entgegenstehen, empfiehlt der Ausschuss, die Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2003 · Rat (33. Sitzung)
- 14.05.2003 · Planungsausschuss (24. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen