2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Erweiterung einer überbaubaren Grundstücksfläche zur Schaffung einer zusätzlichen Baumöglichkeit sowie die Ergänzung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Das Verfahren wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, wobei die öffentliche Auslegung im Frühjahr 2003 stattfand.
Im Rahmen der Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen auf eine bestehende Gasleitung in der Wegefläche hin. Die Verwaltung sieht die Betriebssicherheit durch die Festsetzung der Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gewahrt und plant den späteren Ausbau in Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte einen Hinweis auf mögliche Bodenfunde bei Erdarbeiten an. Da im betreffenden Gebiet bislang keine Funde bekannt sind, empfiehlt der Ausschuss, diesem Hinweis nicht zu folgen.
Der Kreis Wesel thematisierte den Lärmschutz, den Anschluss an die Wasserversorgung sowie die Regenwasserversickerung. Die Verwaltung stellt fest, dass der Lärmschutz durch textliche Festsetzungen sowie der Anschluss an das öffentliche Netz über ein festgesetztes Leitungsrecht sichergestellt ist. Eine Versickerung auf dem Grundstück ist möglich, jedoch aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands nicht zwingend vorgeschrieben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung zur Bebauungsplanänderung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 14.05.2003kein Ergebnis hinterlegt
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