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Beschlussvorlage

Gewährung von Beihilfen an sporttreibende Vereine und sonstige Vereine, die Jugendarbeit betreiben

2003/0217

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2003/0217 befasst sich mit der Neuregelung der Beihilfen für Sportvereine sowie für sonstige Vereine, die Jugendarbeit leisten. Aufgrund von Kürzungen im Haushaltsansatz 2003 bei der Haushaltsstelle 1.550.7177 ist eine Anpassung der bisherigen Mittelverteilung erforderlich geworden.

In der Vergangenheit erhielten Vereine, die städtische Sportanlagen nutzen, sowie Vereine ohne eigene Sportanlagen Beihilfen in Höhe von 5,00 Euro pro jugendlichem Mitglied im Alter von 7 bis 18 Jahren. Zudem wurden Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bezuschusst, sofern sie aktiv am Sportbetrieb teilnahmen. Die übrigen Vereine mit Jugendarbeit erhielten bisher 10,00 Euro pro jugendlichem Mitglied in der Altersgruppe der 7- bis 18-Jährigen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Beihilfen anzupassen. Unter der Voraussetzung, dass Drittmittel in Höhe von 16.642,00 Euro zur Verfügung gestellt werden, sollen Sportvereine und Vereine mit Jugendarbeit weiterhin Beihilfen gewähren. Für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, die aktiv am Sportbetrieb teilnehmen, wird ein Betrag von 4,00 Euro pro Mitglied vorgesehen. Für jugendliche Mitglieder im Alter von 7 bis 18 Jahren beträgt die Beihilfe künftig 8,00 Euro pro Person. Auf der genannten Haushaltsstelle stehen für diese Maßnahme 4.274,00 Euro zur Verfügung.

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