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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 ''Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2004/0179

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“ in Hamminkeln stehen die Abwägungsbeschlüsse zur Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Entscheidung an. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage, die verkehrliche Anbindung an die Weststraße sowie die Anlage eines Bolzplatzes.

Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Nachbarschaftslage des Bolzplatzes zur Wohnbebauung und zur Seniorenwohnanlage vorgetragen. Der Ausschuss beschließt, diesen Bedenken nicht zu folgen, da ein Gutachten die Tragfähigkeit der Lage unter Einhaltung von Wällen, Begrünungen und Nutzungszeiten bestätigt hat.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Ausschuss behandelt. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, zur Ergänzung des Lärmschutzgutachtens bezüglich der L 602 sowie zur Durchführbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Bachtal am Hasenkamp. Die Verwaltung nimmt diese Hinweise zur Kenntnis oder setzt sie im Plan um. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf die Wasserschutzzone IIIb hin, worauf der Planentwurf entsprechend reagiert. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte einen Hinweis auf mögliche archäologische Funde an, der bereits im Entwurf enthalten ist.

Zudem beschließt der Ausschuss, die Anregung der RWE NET AG zur Festsetzung eines Stationsstandortes sowie die Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Straßenbauplanung zu berücksichtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden gemäß den Vorgaben des Amtes für Agrarordnung über das Ökokonto realisiert. Abschließend wird die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen.

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