Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2004/0170 eine Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 24 „Güterstraße“ beantragt. Der Rat der Stadt hatte bereits am 2. Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Die damit verbundene Veränderungssperre ist seit dem 21. Oktober 2002 rechtsverbindlich, läuft jedoch am 20. Oktober 2004 aus.
Die geplante Verlängerung um ein Jahr soll den Schutzzweck der Planung aufrechterhalten, da das Aufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Ziele des Bebauungsplans umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung, die Überplanung von Flächen aus der Bahnnutzung sowie die Sicherstellung einer ausreichenden straßentechnischen Erschließung. Zudem soll durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen die zentrale Versorgung im Ortskern geschützt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre wird durch die Brüner Straße im Süden, die B 473 im Westen, die Ringenberger Straße im Norden und die Bahnlinie Wesel-Bocholt im Osten begrenzt. Während der Sperre dürfen keine Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, die eine Genehmigung bedürfen oder erhebliche Grundstücksveränderungen beinhalten. Ausnahmen können bei überwiegenden öffentlichen Belangen zugelassen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 14.09.2004kein Ergebnis hinterlegt
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