Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 gemäß § 101 GO.NWZur Vorlage · 2004/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/0159 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 der Stadt Hamminkeln gemäß § 101 GO.NW. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln das Abschlussergebnis des Haushalts 2003 in seiner Sitzung am 18. März 2004 zur Kenntnis genommen hatte, wurde die Jahresrechnung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.
Zur Durchführung dieser Aufgabe nutzt der Rechnungsprüfungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den entsprechenden Prüfbericht über die Jahresrechnung erstellt, welcher den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorliegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss berät diesen Bericht in seiner Sitzung am 16. September 2004.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 101 Absatz 3 GO.NW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Beratungen in einem Schlussbericht zusammen, der der vorliegenden Vorlage beigefügt ist. Der Ausschuss wird in seiner Sitzung am 16. September 2004 zudem eine Beschlussempfehlung aussprechen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Rates bekannt gegeben.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 2Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2005Zur Vorlage · 2004/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Es liegt keine inhaltliche Information zur Bearbeitung vor. Der bereitgestellte Text der Vorlage Nummer 2004/0153 enthält lediglich die formale Struktur eines Dokuments der Stadt Hamminkeln, ohne Angaben zum Sachverhalt, zur Begründung, zu den finanziellen Auswirkungen oder zu einem konkreten Beschlussvorschlag. Da der Text keine beschreibbaren Fakten oder Entscheidungsinhalte umfasst, kann keine sachliche Zusammenfassung der kommunalpolitischen Inhalte erstellt werden.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 09.09.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (39. Sitzung)
- 3Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln; hier: Bodenaustausch und -sanierung im Baugebiet ''Alter Sportplatz'' RingenbergZur Vorlage · 2004/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Bodenaustausch und -sanierung im Baugebiet „Alter Sportplatz“ in Ringenberg befasst sich mit der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Im April des laufenden Jahres wurde die Verwaltung durch Grundstückseigentümer darüber informiert, dass bei der Anlage von Gärten teer- oder ölhaltiges Material im Boden entdeckt wurde. Da die betreffenden Grundstücke im Besitz der Stadt waren, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches eine Begrenzung der Bodenbelastung auf sechs Hausgrundstücke an der Oderstraße ergab.
In Abstimmung mit den Eigentümern wurde ein Bodenaustausch durchgeführt und die Gartenanlagen durch ein Fachunternehmen neu erstellt. Die Stadt hat den Eigentümern die Kostenübernahme zugesichert, ohne dabei eine rechtliche Verpflichtung anzuerkennen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich rund 70.000 Euro. Diese Summe setzt sich aus Kosten für Bodenuntersuchungen, Erdarbeiten, Transporte, die Entsorgung des belasteten Bodens sowie die Wiederherstellung der Gartenanlagen und Zufahrtswege zusammen.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe soll durch Inanspruchnahme der Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 3.882.9320 für Grunderwerb erfolgen. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in dieser Höhe zu beschließen.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 4Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln; hier: Technische Sicherung der Bahnübergänge ''Ißhorst'' und ''Lankerner Schulweg''Zur Vorlage · 2004/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Haushalt 2004 befasst sich mit der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die technische Sicherung von Bahnübergängen. Im Fokus stehen die Maßnahmen am Bahnübergang „Ißhorst“ sowie am „Lankerner Schulweg“.
Für den Bahnübergang „Ißhorst – Nord“ wurde die technische Sicherung sowie die Schließung des Übergangs „Ißhorst – Süd“ durch die Bahn AG für das laufende Jahr zugesagt. Basierend auf einer neuen Kostenkalkulation beläuft sich der Eigenanteil der Stadt auf 281.400 Euro, wobei ein Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 80 Prozent erwartet wird. Da im Haushalt 2004 für diesen Bereich lediglich 255.000 Euro vorgesehen sind, ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von 26.400 Euro.
Zusätzlich plant die Bahn AG, die technische Sicherung des Bahnübergangs „Lankerner Schulweg“ zeitnah zusammen mit der Aufhebung des Bahnübergangs „Beltingsbach“ durchzuführen. Für diese Maßnahme, die im laufenden Haushalt nicht veranschlagt ist, wird ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 120.000 Euro veranschlagt, wobei auch hier ein 80-prozentiger Zuschuss erwartet wird.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gesamtabbedarf von voraussichtlich 150.000 Euro durch Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen zu decken. Die vorgeschlagenen Deckungsposten umfassen Mittel aus den Bereichen Instandsetzung von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen, die Sanierung des Radwegs „Blumenkamper Straße“, die bauliche Sicherung des Bahnübergangs Wesel-Bocholt sowie den Straßenausbau im Baugebiet 13 „Diersf. Straße“.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 5Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2004/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2004/0170 eine Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 24 „Güterstraße“ beantragt. Der Rat der Stadt hatte bereits am 2. Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Die damit verbundene Veränderungssperre ist seit dem 21. Oktober 2002 rechtsverbindlich, läuft jedoch am 20. Oktober 2004 aus.
Die geplante Verlängerung um ein Jahr soll den Schutzzweck der Planung aufrechterhalten, da das Aufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Ziele des Bebauungsplans umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung, die Überplanung von Flächen aus der Bahnnutzung sowie die Sicherstellung einer ausreichenden straßentechnischen Erschließung. Zudem soll durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen die zentrale Versorgung im Ortskern geschützt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre wird durch die Brüner Straße im Süden, die B 473 im Westen, die Ringenberger Straße im Norden und die Bahnlinie Wesel-Bocholt im Osten begrenzt. Während der Sperre dürfen keine Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, die eine Genehmigung bedürfen oder erhebliche Grundstücksveränderungen beinhalten. Ausnahmen können bei überwiegenden öffentlichen Belangen zugelassen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Verlängerung zu fassen.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 67. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog befasst sich mit der Neuordnung überbaubarer Grundstücksflächen sowie der Beschränkung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse. Das betroffene Areal liegt südöstlich der Ampelkreuzung B 8/Bahnhofstraße.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Die Handwerkskammer Düsseldorf und ein ansässiger Dachdeckerbetrieb äußerten Bedenken hinsichtlich der Nähe zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem bestehenden Betrieb. Ein durch das Staatliche Umweltamt Duisburg veranlasstes Gutachten ergab, dass die Nachbarschaftslage unter bestimmten Auflagen verträglich ist. Dazu gehören die Errichtung einer zwei Meter hohen Abschirmwand an der Nordgrenze des Betriebsgeländes, der Verzicht auf Fenster an der zum Betriebshof orientierten Giebelfassade des südlichsten Reihenhauses sowie der Ausschluss von Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Die Verwaltung empfiehlt, diese Maßnahmen als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Weitere Stellungnahmen des Kreises Wesel zur Entwässerung sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurden geprüft. Die Entwässerung erfolgt über den bestehenden Mischwasserkanal im Storchenweg, wobei auf die Notwendigkeit wasserbehördlicher Erlaubnisse hingewiesen wird. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über den Storchenweg, was den Anforderungen des Landesbetriebs entspricht. Die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bezüglich archäologischer Funde ist bereits im Entwurf berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 740. Änderung des Flächennutzungsplanes (alte Post in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0173 befasst sich mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der alten Post in Dingden. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung einer bisher als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Fläche in eine Mischgebietsfläche.
Die öffentliche Auslegung der Planung fand im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 9. August 2004 statt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden seitens der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen zwei Stellungnahmen ein. Die Wehrbereichsverwaltung West teilte mit, dass gegen die Planung keine Einwände bestehen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Wesel, erklärte ebenfalls, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung und Ausweisung vorliegen, sofern die bestehende Erschließung zur L 602 genutzt wird. Die Verwaltung plant, die vorhandene Erschließung auch für eine zukünftige Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich beizubehalten, sodass keine zusätzliche Zufahrt von der L 602 erforderlich wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernommen werden.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 86. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0174 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden. Der wesentliche Inhalt der Änderung besteht in der Umwandlung einer bisher als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Fläche in eine Mischgebietsfläche.
Die öffentliche Auslegung der Planung fand im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 9. August 2004 statt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, die im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden. Die Wehrbereichsverwaltung West äußerte keine Einwände gegen die Planung. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Wesel, teilte mit, dass gegen die Aufstellung und Ausweisung keine Bedenken bestehen, sofern die vorhandene Erschließung zur L 602 genutzt wird. Die Verwaltung hält fest, dass für eine zukünftige Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich die bestehende Erschließung genutzt werden soll und keine zusätzliche Zufahrt von der L 602 geplant ist.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegenden Hinweise der beteiligten Stellen zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Als Entscheidungsbegründung soll die Entwurfsbegründung übernommen werden.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ in Mehrhoog. Gegenstand der Planung ist ein Bereich, der das Grundstück des Hauses Obberg sowie die unmittelbar nördlich und östlich angrenzenden Flächen umfasst. Das primäre Ziel dieser Änderung ist die Sicherung des Bestands des Hauses Obberg. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde bereits im Juni 2001 ein Aufstellungsbeschluss gefasst und eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet erlassen.
Nachdem der Planungsausschuss im Februar 2004 die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beschlossen hatte, fand die Auslegung im Zeitraum vom 7. Juli 2004 bis zum 9. August 2004 statt. Während dieser Phase gingen keine abwägungsrelevanten Bedenken oder Anregungen zum Planentwurf ein. Aufgrund des Ausbleibens von Einwendungen sieht die Verwaltung keinen Bedarf für weitere Abwägungsbeschlüsse vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ zu fassen. Dabei soll die Entwurfsbegründung als offizielle Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernommen werden. Die Vorlage ist zur Beratung im Planungsausschuss am 14. September 2004 sowie im Rat am 16. September 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 102. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0176 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Nachdem der Planungsausschuss im Mai 2003 bereits einen Satzungsbeschluss empfohlen hatte, wurde dieser im Rat aufgrund eingegangener Bedenken zunächst nicht gefasst. In einer erneuten Beratung im Juni 2003 beschloss der Planungsausschuss, den Planentwurf anzupassen. Diese Änderung sieht den Wegfall der Festsetzung eines Fahrrechtes auf einer privaten Grundstücksfläche vor.
Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zwischen dem 7. Juli und dem 9. August 2004 gingen zwei wesentliche Hinweise ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen auf eine bestehende Gasleitung in der Wegefläche hin. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die Leitung innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Fläche liegt und ein späterer Ausbau der Flächen in Abstimmung mit den Versorgungsträgern erfolgt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld, merkte an, dass Entschädigungsansprüche aus der Autobahmnähe nicht geltend gemacht werden können. Die Abwägung der Verwaltung ergibt, dass die Nachbarschaftslage durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Entwurf berücksichtigt wurde.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 11Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 ''Loikumer Straße'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0177 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Loikumer Straße“ in Dingden, der die Errichtung eines Lager- und Versandzentrums der Firma H.+W.Schmänk ermöglicht. Im Rahmen des Verfahrens wurden die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg regte eine redaktionelle Änderung im Kapitel Immissionsschutz an, um die Klarheit des Textes zu erhöhen. Die Verwaltung sieht hierin eine bloße Textanpassung ohne Änderung der Planungsinhalte. Bezüglich der Hinweise des Kreises Wesel zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur Nutzung von Recyclingbaustoffen wurde eine entsprechende textliche Festsetzung im Plan aufgenommen; die erforderlichen wasserbehördlichen Erlaubnisse sind durch den Vorhabenträger im Genehmigungsverfahren zu beantragen. Die Abstimmung der Ersatzmaßnahme in der Dingdener Heide mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem NABU ist erfolgt, wobei das Kompensationsdefizit durch eine Zahlung an den NABU ausgeglichen wird.
Weitere Stellungnahmen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege sowie der Landwirtschaftskammer NRW wurden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf archäologische Funde ist bereits im Entwurf enthalten, und die Grunderwerbsfrage mit dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb ist geklärt. Ein Hinweis der RWE NET AG zu bestehenden Freileitungen wurde als nicht abwägungsrelevant eingestuft. Da sich aus den Anregungen keine Änderungen am Planentwurf ergeben, empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 1235. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (vorbeugender Hochwasserschutz) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur 35. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Regionalrat hat die Erarbeitung dieser Änderung mit dem Ziel beschlossen, den vorbeugenden Hochwasserschutz regionalplanerisch zu sichern. Die Änderung sieht vor, Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiete zu kennzeichnen, um die Abfluss- und Retentionsflächen für Hochwasser zu erhalten und neue Schadenspotenziale zu vermeiden. Dies umfasst die Ergänzung zeichnerischer Darstellungen, die Anpassung textlicher Ziele sowie die Einführung einer neuen Erläuterungskarte.
Für das Stadtgebiet von Hamminkeln ergeben sich aus dieser Änderung keine unmittelbaren Konsequenzen, da im Stadtgebiet keine Überschwemmungsbereiche des Rheines oder der Issel im GEP dargestellt sind. Lediglich der deichgeschützte Bereich, der etwa die westliche Hälfte des Stadtgebietes umfasst, ist in der Erläuterungskarte betroffen. Da die Issel nach Rücksprache mit der Bezirksregierung keinen Überschwemmungsbereich im landesplanerischen Sinne aufweist, sind keine direkten Auswirkungen zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, im Rahmen der Stellungnahme eine Klarstellung im Erläuterungsbericht anzuregen, die explizit auf die Situation der Issel eingeht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine förmliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach dem Wasserhaushaltsgesetz für die Issel in absehbarer Zeit zu erwarten ist und diese Bereiche dann in den GEP aufzunehmen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung ohne Bedenken zu unterstützen, sofern die Anregung zur Präzisierung der Issel-Situation erfolgt.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben von Januar bis August 2004Zur Vorlage · 2004/0161 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2004/0161 informiert den Rat über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zeitraum von Januar bis August 2004 durch den Kämmerer genehmigt wurden. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben war laut Verwaltung gewährleistet.
Im Verwaltungshaushalt verzeichnete das Budget des Hochbauservice eine Überschreitung von 4.400 Euro aufgrund personeller Umstrukturierungen, wobei die Kosten durch Deckungsmittel aus anderen Amtsbudgets ausgeglichen wurden.
Im Vermögenshaushalt wurden verschiedene Maßnahmen aufgeführt. Bei der Instandsetzung der Turmwindmühle Nordbrock fielen Kosten in Höhe von 16.130,58 Euro an, was auf einen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht genau abschätzbaren Umfang der Arbeiten zurückzuführen war. Weitere Ausgaben betrafen die Instandsetzung von Krieger- und Ehrenmalen sowie die Herrichtung der Außenanlagen am Schloss Ringenberg.
Zudem wurden Kosten für Bodenuntersuchungen und Bodenaustausch auf Grundstücken an der Oderstraße und der Von-Plettenberg-Straße sowie Kosten für den Mehrhoogausbau im Bebauungsplan Nr. 8 „Schnellenhof“ verzeichnet, die durch die Verlegung einer Zuleitung für eine Beleuchtungskabel entstanden. Bei der Beteiligung an förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 I KHG wurden Ausgaben in Höhe von 20.206,41 Euro gegenüber einem Ansatz von 125.000 Euro ausgewiesen.
Weitere außerplanmäßige Ausgaben umfassten die Erstellung einer Fotovoltaikanlage an der Realschule sowie Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen, die auf Beschlüssen des Ausschusses für Jugend und Sport basierten. Der Rat wird gebeten, diese Ausgaben zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen