7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog befasst sich mit der Neuordnung überbaubarer Grundstücksflächen sowie der Beschränkung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse. Das betroffene Areal liegt südöstlich der Ampelkreuzung B 8/Bahnhofstraße.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Die Handwerkskammer Düsseldorf und ein ansässiger Dachdeckerbetrieb äußerten Bedenken hinsichtlich der Nähe zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem bestehenden Betrieb. Ein durch das Staatliche Umweltamt Duisburg veranlasstes Gutachten ergab, dass die Nachbarschaftslage unter bestimmten Auflagen verträglich ist. Dazu gehören die Errichtung einer zwei Meter hohen Abschirmwand an der Nordgrenze des Betriebsgeländes, der Verzicht auf Fenster an der zum Betriebshof orientierten Giebelfassade des südlichsten Reihenhauses sowie der Ausschluss von Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Die Verwaltung empfiehlt, diese Maßnahmen als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Weitere Stellungnahmen des Kreises Wesel zur Entwässerung sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurden geprüft. Die Entwässerung erfolgt über den bestehenden Mischwasserkanal im Storchenweg, wobei auf die Notwendigkeit wasserbehördlicher Erlaubnisse hingewiesen wird. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über den Storchenweg, was den Anforderungen des Landesbetriebs entspricht. Die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bezüglich archäologischer Funde ist bereits im Entwurf berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 14.09.2004kein Ergebnis hinterlegt
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