Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 ''Loikumer Straße'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0177 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Loikumer Straße“ in Dingden, der die Errichtung eines Lager- und Versandzentrums der Firma H.+W.Schmänk ermöglicht. Im Rahmen des Verfahrens wurden die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg regte eine redaktionelle Änderung im Kapitel Immissionsschutz an, um die Klarheit des Textes zu erhöhen. Die Verwaltung sieht hierin eine bloße Textanpassung ohne Änderung der Planungsinhalte. Bezüglich der Hinweise des Kreises Wesel zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur Nutzung von Recyclingbaustoffen wurde eine entsprechende textliche Festsetzung im Plan aufgenommen; die erforderlichen wasserbehördlichen Erlaubnisse sind durch den Vorhabenträger im Genehmigungsverfahren zu beantragen. Die Abstimmung der Ersatzmaßnahme in der Dingdener Heide mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem NABU ist erfolgt, wobei das Kompensationsdefizit durch eine Zahlung an den NABU ausgeglichen wird.
Weitere Stellungnahmen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege sowie der Landwirtschaftskammer NRW wurden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf archäologische Funde ist bereits im Entwurf enthalten, und die Grunderwerbsfrage mit dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb ist geklärt. Ein Hinweis der RWE NET AG zu bestehenden Freileitungen wurde als nicht abwägungsrelevant eingestuft. Da sich aus den Anregungen keine Änderungen am Planentwurf ergeben, empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 240. Änderung des Flächennutzungsplanes (alte Post in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0173 befasst sich mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der alten Post in Dingden. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung einer bisher als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Fläche in eine Mischgebietsfläche.
Die öffentliche Auslegung der Planung fand im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 9. August 2004 statt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden seitens der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen zwei Stellungnahmen ein. Die Wehrbereichsverwaltung West teilte mit, dass gegen die Planung keine Einwände bestehen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Wesel, erklärte ebenfalls, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung und Ausweisung vorliegen, sofern die bestehende Erschließung zur L 602 genutzt wird. Die Verwaltung plant, die vorhandene Erschließung auch für eine zukünftige Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich beizubehalten, sodass keine zusätzliche Zufahrt von der L 602 erforderlich wird.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 36. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 ''Ortskern östlich der B 473'' (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0174 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden. Der wesentliche Inhalt der Änderung besteht in der Umwandlung einer bisher als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen Fläche in eine Mischgebietsfläche.
Die öffentliche Auslegung der Planung fand im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 9. August 2004 statt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden vonseiten der Bürger und Anlieger keine Bedenken oder Anregungen eingereicht. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, die im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden. Die Wehrbereichsverwaltung West äußerte keine Einwände gegen die Planung. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Wesel, teilte mit, dass gegen die Aufstellung und Ausweisung keine Bedenken bestehen, sofern die vorhandene Erschließung zur L 602 genutzt wird. Die Verwaltung hält fest, dass für eine zukünftige Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich die bestehende Erschließung genutzt werden soll und keine zusätzliche Zufahrt von der L 602 geplant ist.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegenden Hinweise der beteiligten Stellen zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Als Entscheidungsbegründung soll die Entwurfsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 441. Änderung des Flächennutzungsplanes (Seniorenwohnanlage) - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0178 behandelt die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, welche die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche für eine Seniorenwohnanlage im Bereich Weststraße am Feldrain vorsieht. Parallel dazu wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Nähe des geplanten Bolzplatzes zur Seniorenwohnanlage und zur bestehenden Wohnbebauung geäußert. Die Verwaltung verweist auf ein Gutachten, wonach die Konfliktsituation durch die Errichtung von begrünten Wällen und die Einhaltung von Nutzungszeiten als tragfähig bewertet wurde. Der Ausschuss schlägt vor, den eingegangenen Bedenken nicht zu folgen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange führte zu weiteren Festlegungen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Wesel, fordert die Abstimmung von Straßenbauentwürfen zur verkehrlichen Anbindung an die Weststraße, worauf die Verwaltung mit der Prüfung vorliegender Entwürfe reagiert. Bezüglich der ökologischen Kompensationsmaßnahmen wird auf die Nutzung des Naturschutzgebiets Bachtal am Hasenkamp verwiesen, um das Eingriffsausgleichsdefizit zu decken. Die Forderung des Landesbetriebs Straßen NRW, Niederlassung Krefeld, nach einer Übersicht der Ausgleichsflächen wird durch die Mitteilung der Lage im genannten Naturschutzgebiet beantwortet.
Der Ausschuss soll den Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zur öffentlichen Auslegung beschließen.
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- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 ''Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“ in Hamminkeln stehen die Abwägungsbeschlüsse zur Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Entscheidung an. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage, die verkehrliche Anbindung an die Weststraße sowie die Anlage eines Bolzplatzes.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Nachbarschaftslage des Bolzplatzes zur Wohnbebauung und zur Seniorenwohnanlage vorgetragen. Der Ausschuss beschließt, diesen Bedenken nicht zu folgen, da ein Gutachten die Tragfähigkeit der Lage unter Einhaltung von Wällen, Begrünungen und Nutzungszeiten bestätigt hat.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Ausschuss behandelt. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, zur Ergänzung des Lärmschutzgutachtens bezüglich der L 602 sowie zur Durchführbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Bachtal am Hasenkamp. Die Verwaltung nimmt diese Hinweise zur Kenntnis oder setzt sie im Plan um. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf die Wasserschutzzone IIIb hin, worauf der Planentwurf entsprechend reagiert. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte einen Hinweis auf mögliche archäologische Funde an, der bereits im Entwurf enthalten ist.
Zudem beschließt der Ausschuss, die Anregung der RWE NET AG zur Festsetzung eines Stationsstandortes sowie die Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Straßenbauplanung zu berücksichtigen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden gemäß den Vorgaben des Amtes für Agrarordnung über das Ökokonto realisiert. Abschließend wird die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Beratung über die Verkehrsführung der GüterstraßeZur Vorlage · 2004/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Güterstraße“ wird im Planungsausschuss über die künftige Verkehrsführung beraten. Die Verwaltung hat nach vorangegangenen Anliegerversammlungen eine überarbeitete Ausbaukonzeption vorgelegt.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht im südlichen Teilabschnitt eine durchgängige Verbreiterung der Straße auf 4,75 Meter vor, um Begegnungsverkehr zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen zu ermöglichen. Zudem sind punktuelle Verbreiterungen auf 5,50 Meter vorgesehen, um das Passieren von zwei Lastkraftwagen sicherzustellen, wobei der Baumbestand der Allee erhalten bleiben soll. Als wirtschaftlich günstigste Variante wird die Verbreiterung der Asphaltfläche vorgeschlagen. Im Bereich der Fahrzeugwaage der Warengenossenschaft ist eine Fahrbahneinengung mit einer Ausweichstelle geplant. Im nördlichen Abschnitt ist laut Verwaltung keine Verbreiterung erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Einrichtung eines durchgehenden Radwegs von der Ringenberger Straße bis zur Brüner Straße, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten und den Netzschluss zum Radweg an der L 480 herzustellen. Während die Anlieger die Notwendigkeit eines Radwegs im nördlichen Abschnitt bejahen, wird diese im südlichen Abschnitt nicht gesehen. Die Anlieger befürworten jedoch die Straßenverbreiterung im südlichen Bereich sowie die geplanten Engstellen im Bereich der Fahrzeugwaage und der Missionsgesellschaft. Die Verwaltung hält an der Notwendigkeit des Radwegs im südlichen Abschnitt fest. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das vorgestellte Ausbaukonzept inklusive des Radweges als Grundlage für die Straßenplanung und den Bebauungsplanentwurf zu verwenden.
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Beratungsfolge
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 7Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 ''Güterstraße'' in HamminkelnZur Vorlage · 2004/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2004/0170 eine Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 24 „Güterstraße“ beantragt. Der Rat der Stadt hatte bereits am 2. Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst. Die damit verbundene Veränderungssperre ist seit dem 21. Oktober 2002 rechtsverbindlich, läuft jedoch am 20. Oktober 2004 aus.
Die geplante Verlängerung um ein Jahr soll den Schutzzweck der Planung aufrechterhalten, da das Aufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Ziele des Bebauungsplans umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung der Abstände zur Wohnbebauung, die Überplanung von Flächen aus der Bahnnutzung sowie die Sicherstellung einer ausreichenden straßentechnischen Erschließung. Zudem soll durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen die zentrale Versorgung im Ortskern geschützt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Sperre wird durch die Brüner Straße im Süden, die B 473 im Westen, die Ringenberger Straße im Norden und die Bahnlinie Wesel-Bocholt im Osten begrenzt. Während der Sperre dürfen keine Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, die eine Genehmigung bedürfen oder erhebliche Grundstücksveränderungen beinhalten. Ausnahmen können bei überwiegenden öffentlichen Belangen zugelassen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur Verlängerung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 839. Änderung des Flächennutzungsplanes (Am Elsholtweg) - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0180 zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Elsholtweg“ befasst sich mit der Abwägung von Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Während im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine Bedenken oder Anregungen eingingen, liegen von verschiedenen Institutionen Hinweise und Forderungen vor.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW fordert die Einhaltung eines 10 Meter breiten Streifens entlang der L 896, der frei von Hochbauten und baulichen Anlagen zu halten ist, sowie die Sicherstellung der Sichtfelder und eine lückenlose Einfriedung. Die Verwaltung wird die entsprechenden Hinweise in den Plan aufnehmen. Bezüglich der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wird die Anregung der Landwirtschaftskammer NRW, die Kompensationsflächen verstärkt im Plangebiet zu realisieren, abgelehnt, da die bauliche Nutzung Vorrang hat. Stattdessen sollen Eingriffe im Naturschutzgebiet „Bachtal am Hasenkamp“ ausgeglichen werden. Dem Wunsch des Amtes für Agrarordnung, Kompensationsflächen in ökologisch wertvollen Strukturen zu lokalisieren, wird gefolgt.
Weitere Hinweise des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zum Grundwasserschutz, der Deutschen Telekom AG zur Erschließung der Telekommunikationsleitungen sowie des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ zur Beitragsveranlagung werden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW erhält Informationen zur Lage der externen Ausgleichsflächen. Der Ausschuss beschließt abschließend die öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 9Bebauungsplan Nr. 4 '' Am Elsholtweg'' in Loikum - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2004/0181 geht es um den Bebauungsplan Nr. 4 „Am Elsholtweg“ in Loikum. Nach der bereits erfolgten Bürgerbeteiligung, bei der keine Einwände erhoben wurden, wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Der Kreis Wesel forderte weitere Unterlagen für die untere Wasserbehörde sowie konkrete Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutzgebiet „Bachtal am Hasenkamp“. Die Verwaltung wird hydrogeologische Informationen sowie Details zur Abwasserentsorgung bereitstellen und die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen festlegen. Zudem wird eine Bepflanzung am Rand zur Landschaft abgestimmt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab vor, einen 10 Meter breiten Streifen an der L 896 freizuhalten und Zufahrten zu unterbinden, was im Planentwurf durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt wird.
Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf den Grundwasserschutz hin, was ohne Änderung des Planinhalts zur Kenntnis genommen wurde. Die Deutsche Telekom AG forderte die frühzeitige Anzeige von Erschließungsmaßnahmen für neue Leitungen an. Während die Landwirtschaftskammer NRW eine Erhöhung der Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet anregte, entschied der Ausschuss, das Defizit weiterhin im Naturschutzgebiet „Bachtal am Hasenkamp“ auszugleichen. Das Amt für Agrarordnung wird über die geplanten Kompensationsmaßnahmen informiert. Die Hinweise des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Lage der Ausgleichsflächen wurden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes.
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Beratungsfolge
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 106. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ''Obbergshof'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ in Mehrhoog. Gegenstand der Planung ist ein Bereich, der das Grundstück des Hauses Obberg sowie die unmittelbar nördlich und östlich angrenzenden Flächen umfasst. Das primäre Ziel dieser Änderung ist die Sicherung des Bestands des Hauses Obberg. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde bereits im Juni 2001 ein Aufstellungsbeschluss gefasst und eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet erlassen.
Nachdem der Planungsausschuss im Februar 2004 die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beschlossen hatte, fand die Auslegung im Zeitraum vom 7. Juli 2004 bis zum 9. August 2004 statt. Während dieser Phase gingen keine abwägungsrelevanten Bedenken oder Anregungen zum Planentwurf ein. Aufgrund des Ausbleibens von Einwendungen sieht die Verwaltung keinen Bedarf für weitere Abwägungsbeschlüsse vor.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Obbergshof“ zu fassen. Dabei soll die Entwurfsbegründung als offizielle Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernommen werden. Die Vorlage ist zur Beratung im Planungsausschuss am 14. September 2004 sowie im Rat am 16. September 2004 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 117. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Kuckuck'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ in Mehrhoog befasst sich mit der Neuordnung überbaubarer Grundstücksflächen sowie der Beschränkung der Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse. Das betroffene Areal liegt südöstlich der Ampelkreuzung B 8/Bahnhofstraße.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Die Handwerkskammer Düsseldorf und ein ansässiger Dachdeckerbetrieb äußerten Bedenken hinsichtlich der Nähe zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem bestehenden Betrieb. Ein durch das Staatliche Umweltamt Duisburg veranlasstes Gutachten ergab, dass die Nachbarschaftslage unter bestimmten Auflagen verträglich ist. Dazu gehören die Errichtung einer zwei Meter hohen Abschirmwand an der Nordgrenze des Betriebsgeländes, der Verzicht auf Fenster an der zum Betriebshof orientierten Giebelfassade des südlichsten Reihenhauses sowie der Ausschluss von Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Die Verwaltung empfiehlt, diese Maßnahmen als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Weitere Stellungnahmen des Kreises Wesel zur Entwässerung sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurden geprüft. Die Entwässerung erfolgt über den bestehenden Mischwasserkanal im Storchenweg, wobei auf die Notwendigkeit wasserbehördlicher Erlaubnisse hingewiesen wird. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über den Storchenweg, was den Anforderungen des Landesbetriebs entspricht. Die Anregung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege bezüglich archäologischer Funde ist bereits im Entwurf berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 123. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 '' Im Mühlenbusch'' in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2004/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der festgesetzten Verkehrsfläche im Bereich Schroverbecksweg und Ottenstraße an den Entwurf des Straßenausbaus unter Berücksichtigung der bestehenden Eigentumsverhältnisse.
Im Rahmen der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung wurden keine abwägungsrelevanten Bedenken oder Anregungen eingereicht. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wies die NGW darauf hin, dass im Änderungsbereich Gasleitungen verlegt sind, die zu berücksichtigen seien. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bestehende Gasleitung bereits in der Straßenausbauplanung berücksichtigt wurde und der Entwurf mit allen betroffenen Versorgungsträgern abgestimmt ist. Die Belange der NGW gelten somit als ausreichend berücksichtigt.
Der Ausschuss wird gebeten, den Hinweis der NGW zur Kenntnis zu nehmen und den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. Der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung wurde bereits im Dezember 2003 durch den Rat der Stadt Hamminkeln gefasst.
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- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 132. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2004/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0176 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Nachdem der Planungsausschuss im Mai 2003 bereits einen Satzungsbeschluss empfohlen hatte, wurde dieser im Rat aufgrund eingegangener Bedenken zunächst nicht gefasst. In einer erneuten Beratung im Juni 2003 beschloss der Planungsausschuss, den Planentwurf anzupassen. Diese Änderung sieht den Wegfall der Festsetzung eines Fahrrechtes auf einer privaten Grundstücksfläche vor.
Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zwischen dem 7. Juli und dem 9. August 2004 gingen zwei wesentliche Hinweise ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen auf eine bestehende Gasleitung in der Wegefläche hin. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die Leitung innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Fläche liegt und ein späterer Ausbau der Flächen in Abstimmung mit den Versorgungsträgern erfolgt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld, merkte an, dass Entschädigungsansprüche aus der Autobahmnähe nicht geltend gemacht werden können. Die Abwägung der Verwaltung ergibt, dass die Nachbarschaftslage durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Entwurf berücksichtigt wurde.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 1435. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (vorbeugender Hochwasserschutz) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2004/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zur 35. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Regionalrat hat die Erarbeitung dieser Änderung mit dem Ziel beschlossen, den vorbeugenden Hochwasserschutz regionalplanerisch zu sichern. Die Änderung sieht vor, Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiete zu kennzeichnen, um die Abfluss- und Retentionsflächen für Hochwasser zu erhalten und neue Schadenspotenziale zu vermeiden. Dies umfasst die Ergänzung zeichnerischer Darstellungen, die Anpassung textlicher Ziele sowie die Einführung einer neuen Erläuterungskarte.
Für das Stadtgebiet von Hamminkeln ergeben sich aus dieser Änderung keine unmittelbaren Konsequenzen, da im Stadtgebiet keine Überschwemmungsbereiche des Rheines oder der Issel im GEP dargestellt sind. Lediglich der deichgeschützte Bereich, der etwa die westliche Hälfte des Stadtgebietes umfasst, ist in der Erläuterungskarte betroffen. Da die Issel nach Rücksprache mit der Bezirksregierung keinen Überschwemmungsbereich im landesplanerischen Sinne aufweist, sind keine direkten Auswirkungen zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, im Rahmen der Stellungnahme eine Klarstellung im Erläuterungsbericht anzuregen, die explizit auf die Situation der Issel eingeht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine förmliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach dem Wasserhaushaltsgesetz für die Issel in absehbarer Zeit zu erwarten ist und diese Bereiche dann in den GEP aufzunehmen sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung ohne Bedenken zu unterstützen, sofern die Anregung zur Präzisierung der Issel-Situation erfolgt.
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- 16.09.2004 · Rat (42. Sitzung)
- 14.09.2004 · Planungsausschuss (33. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen