2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''An der kath. Kirche'' in Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2004/0176 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „An der kath. Kirche“ in Ringenberg. Nachdem der Planungsausschuss im Mai 2003 bereits einen Satzungsbeschluss empfohlen hatte, wurde dieser im Rat aufgrund eingegangener Bedenken zunächst nicht gefasst. In einer erneuten Beratung im Juni 2003 beschloss der Planungsausschuss, den Planentwurf anzupassen. Diese Änderung sieht den Wegfall der Festsetzung eines Fahrrechtes auf einer privaten Grundstücksfläche vor.
Im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zwischen dem 7. Juli und dem 9. August 2004 gingen zwei wesentliche Hinweise ein. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke wiesen auf eine bestehende Gasleitung in der Wegefläche hin. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass die Leitung innerhalb der als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzten Fläche liegt und ein späterer Ausbau der Flächen in Abstimmung mit den Versorgungsträgern erfolgt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld, merkte an, dass Entschädigungsansprüche aus der Autobahmnähe nicht geltend gemacht werden können. Die Abwägung der Verwaltung ergibt, dass die Nachbarschaftslage durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Entwurf berücksichtigt wurde.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung dienen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2004kein Ergebnis hinterlegt
- 14.09.2004kein Ergebnis hinterlegt
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