Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 ''Am Friedhof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0262 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0262 behandelt die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist eine Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der überbaubaren Grundstücksflächen im ausgewiesenen Änderungsbereich, um den tatsächlichen Bestand vor Ort abzubilden. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im März 2002 durch den Rat der Stadt Hamminkeln gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 8. Oktober bis 8. November 2002 wurde eine Stellungnahme des Kreises Wesel berücksichtigt. Der Kreis wies darauf hin, dass die geplante Bebauung zu einer erhöhten Regenwassereinleitung in den Königsbach führen und die Hochwassersituation beeinflussen könnte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die Erschließung weiterer Bauflächen im Niederungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 eine Verbesserung der hydraulischen Situation angestrebt wird. Die technischen Planungen für die weiteren Bauabschnitte sind bereits im Gange und die Umsetzung ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Dabei soll die vorhandene Regenwassereinleitung übernommen werden, um den Königsbach zu entlasten.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Hinweis des Kreises Wesel zur hydraulischen Situation zu beachten und den Satzungsbeschluss zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2002/0265 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen zu den Verkehrsflächen an einen aktuellen Straßenausbauentwurf sowie die Neugestaltung der Regenwasserentsorgung.
Bisher sieht der Bebauungsplan eine zentrale Versickerungsmulde mit einem dauerhaft wasserbespannten Teich vor, um das gesamte anfallende Regenwasser des Gebiets zu sammeln. Aufgrund der kalkulierten Kosten für diese Maßnahme, die die erwarteten Einnahmen aus Regenwasserbeiträgen um etwa 250.000 Euro übersteigen sollen, wird eine dezentrale Entwässerung geprüft. Diese Variante sieht die Versickerung von Dachflächen und privaten Verkehrsflächen auf den jeweiligen Grundstücken sowie die Versickerung öffentlicher Flächen über Mulden oder Rigolen vor. Die technische Machbarkeit wird als gegeben vorausgesetzt. Die geplante Teich- und Versickerungsanlage soll als gestaltendes Element im Sinne eines Grün- und Freibereichs erhalten bleiben, jedoch eine untergeordnete Entwässerungsfunktion übernehmen.
Aufgrund der inhaltlichen Änderungen am Plangebiet wird die Durchführung der Änderung im Normalverfahren angestrebt. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs in einem Schritt zusammengefasst werden. Die Bürgerbeteiligung hierzu ist für den 5. Dezember 2002 angesetzt. Der Ausschuss wird gebeten, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 333. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0260 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche am Standort des ehemaligen Bolzplatzes am Scheffelweg. Konkret soll die bisher als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesene Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt werden.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 26. September 2001 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Im Anschluss daran wurde durch den Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beschlossen, welche im Zeitraum vom 8. Oktober bis zum 8. November 2002 stattfand.
Während der Phase der öffentlichen Auslegung wurden keine Bedenken oder Anregungen vonseiten der Beteiligten eingereicht. Aufgrund des Ausbleibens von Einwänden entfällt die Notwendigkeit weiterer Abwägungsbeschlüsse. Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss daher, dem Rat der Stadt den Feststellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln vorzulegen. Die Vorlage ist zur Beratung im Planungsausschuss am 12. Dezember 2002 sowie im Rat am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0261 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0261 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche im Bereich Scheffelweg. Die geplante Maßnahme sieht vor, eine bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes genutzte Fläche aufzugeben und stattdessen als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) für eine entsprechende Wohnbebauung festzusetzen.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 26. September 2001 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Im Anschluss wurde durch den Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen, welche im Zeitraum vom 8. Oktober 2002 bis zum 8. November 2002 durchgeführt wurde. Während dieser Phase wurden keine Anregungen oder Bedenken vonseiten der Öffentlichkeit eingereicht.
Aufgrund des Ausbleibens von Einwendungen sieht die Vorlage vor, dass ohne weitere Abwägungsbeschlüsse direkt ein Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 zu verabschieden. Als Entscheidungsgrundlage dient dabei die Entwurfsbegründung. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 12. Dezember 2002 sowie für den Rat am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 57. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0263 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0263 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Änderungen ist es, eine zu hohe Bebauungsdichte auf den freien Grundstücken entlang des Vorthuiyser Weges zu verhindern. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Dezember 2001 die Aufstellung dieser Änderungen sowie eine Veränderungssperre für den entsprechenden Geltungsbereich beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 8. Oktober bis zum 8. November 2002 wurde ein Hinweis der Deutschen Telekom AG eingereicht. Das Unternehmen wies darauf hin, dass für die telekommunikationstechnische Versorgung im Planbereich neue Leitungen im Vorthuiyser Weg verlegt werden müssen und eine Abstimmung mit städtischen Erschließungsmaßnahmen erforderlich sei. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Verlegung der Leitungen jederzeit möglich ist und derzeit keine konkreten Erschließungsmaßnahmen der Stadt in Planung stehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Darüber hinaus wurden keine weiteren Anregungen oder Bedenken eingereicht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die genannten Bebauungsplanänderungen zu fassen, wobei die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung übernommen werden soll. Die Vorlage ist zur Beratung im Planungsausschuss am 12. Dezember 2002 und im Rat am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 6Überarbeitung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Wesel - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2002/0269 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme zum Umsetzungskonzept der Überarbeitung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Wesel. Der Kreis Wesel hat als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr den bestehenden Nahverkehrsplan überarbeitet und ergänzt.
Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen für das Stadtgebiet von Hamminkeln ist der Wegfall der Buslinie 96 zwischen Wesel und Hamminkeln. Zudem sieht das Konzept des Kreises eine neue Aufteilung des ÖPNV in kommunale und regionale Verkehre vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kostenverteilung verursachergerecht zu gestalten. Im Rahmen der differenzierten Kreisumlage sollen die Kosten für kommunale Verkehre künftig zu 100 Prozent den Kommunen zugerechnet werden. Für die regionalen Verkehre ist entweder eine Beibehaltung der bisherigen Kostenregelung oder eine Finanzierung nach der Umlagekraft der Gemeinden vorgesehen.
Für die Stadt Hamminkeln betrifft diese Neuregelung insbesondere den AST-Verkehr, dessen Kosten künftig vollständig von der Stadt zu tragen wären. Mit dieser Kostenträgerschaft ist jedoch eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung und Veränderung kommunaler Verkehrsangebote verbunden. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht möglich, da weitere Unterlagen des Kreises noch ausstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Umsetzungskonzept des Kreises zum Nahverkehrsplan grundsätzlich zu befürworten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 7Erstattung anfallender Planungskosten einer Bebauungsplanänderung durch den AntragstellerZur Vorlage · 2002/0267 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0267 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Hamminkeln im Rahmen von Bebauungsplanänderungen die Erstattung anfallender Planungskosten durch die jeweiligen Antragsteller fordern kann. Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag des Planungsausschusses an die Verwaltung, die rechtliche Möglichkeit einer solchen Kostenübernahme zu prüfen.
Die Verwaltung bezieht sich in der Begründung auf Auskünfte des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes sowie auf Bestätigungen des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach gehört die Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bebauungsplänen zur originären Aufgabe der Gemeinde, die diese in eigener Verantwortung wahrzunehmen hat. Voraussetzung hierfür ist das Planerfordernis gemäß Baugesetzbuch. Die Verwaltung stellt fest, dass die Notwendigkeit der Planung für die städtebauliche Entwicklung entscheidend ist, unabhängig davon, ob die Initiative von der Gemeinde oder von Antragstellenden ausgeht.
Zwar ermöglicht die Novellierung des Baugesetzbuches seit 1998 die Einschaltung Dritter zur Beschleunigung von Verfahrensschritten, die hoheitliche Verantwortung und die Verantwortung für das Verfahren verbleiben jedoch bei der Gemeinde. Eine direkte Kostenerstattung durch die von der Planung begünstigten Beteiligten wird als nicht möglich bewertet. Die Vorlage weist darauf hin, dass eine Erstellung baulicher Planungen durch Investoren lediglich unter der Bedingung möglich ist, dass für die erbrachten Leistungen ein Anspruch auf Gegenleistung besteht, der ohne diese Leistungen nicht entstanden wäre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 8Stadtmarketingkonzept der Stadt Hamminkeln - ZwischenberichtZur Vorlage · 2002/0279 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0279 befasst sich mit dem aktuellen Stand der Erstellung eines Stadtmarketingkonzeptes für die Stadt Hamminkeln. Im Rahmen der Arbeiten zur Bestandsaufnahme und Analyse wurden im Frühjahr des laufenden Jahres erste Schritte unternommen. Dazu gehörte im März 2002 eine repräsentative telefonische Bürgerbefragung mit einem Umfang von 800 Interviews sowie die Durchführung von sechs Zukunftswerkstätten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Anfang November 2002, an denen die örtliche Bürgerschaft teilnahm.
Vor dem Beginn der konzeptionellen Phase, die die Erstellung von Leitbildern vorsieht, wird im Planungsausschuss ein Zwischenbericht vorgelegt. Dieser Bericht wird durch das Büro „plan-lokal“ erstellt und dient dazu, den derzeitigen Bearbeitungsstand des Stadtmarketingkonzeptes sowie den weiteren Fortgang des Verfahrens darzustellen. Den Fraktionen werden vor der Sitzung jeweils zwei Exemplare des Zwischenberichtes zur Verfügung gestellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Planungsausschuss den vorliegenden Zwischenbericht zum Stadtmarketingkonzept zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 9Ausnahmen von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag des Bauherrn Konrad Frick - Antrag des Bauherrn Klaus-Dieter MaaßZur Vorlage · 2002/0266 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0266 befasst sich mit der Prüfung von Ausnahmen von der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan sowie eine entsprechende Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Die Ziele der Planung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen, die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen sowie die Sicherstellung der straßentechnischen Erschließung.
Es liegen zwei Anträge von Bauherren vor, die Ausnahmen von der Sperre beantragen. Der erste Antrag sieht den Um- und Ausbau eines Möbelgeschäfts in der Güterstraße 13 zu einer Gastwirtschaft mit Versammlungsstätte für bis zu 400 Personen sowie einer Betriebsleiterwohnung vor. Der zweite Antrag betrifft die Nutzungsänderung eines Erdgeschosses in der Güterstraße 6, einem ehemaligen Bahnhofsgebäude, von einem Ladenlokal in eine Gaststätte.
Die Verwaltung stellt fest, dass beide Vorhaben den Planungszielen der Stadt nicht widersprechen. Da die gastronomischen Betriebe jedoch Quell- und Zielverkehre erzeugen und die verkehrliche Erschließung ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist, empfiehlt der zuständige Ausschuss dem Rat, die Entscheidung über beide Anträge zurückzustellen. Eine abschließende Entscheidung soll erst erfolgen, wenn gesicherte Erkenntnisse zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 10Antrag auf Anlegung eines Tierfriedhofes in Hamminkeln - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0268 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Errichtung und den Betrieb eines Tierfriedhofs für Haus- und Kleintiere vor. Das geplante Vorhaben soll auf dem Betriebsgelände Am Baumschulenweg 3 realisiert werden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits in einer Ratssitzung im Oktober 2002 vorgelegt, wobei die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt worden war.
Nach rechtlicher Einschätzung der Verwaltung stellt ein Tierfriedhof gemäß Baugesetzbuch keine bauliche Anlage dar. Die Zuständigkeit für die Zulassung liegt bei der Veterinärbehörde des Kreises Wesel. Für ein Genehmigungsverfahren müssen alle beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Unbedenklichkeit erklären. Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Stadt als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, was dem Betrieb eines Tierfriedhofs an dieser Stelle nicht entspricht. Zudem wird auf den Widerstand von Anwohnern hingewiesen, die eine Hauswasserversorgung betreiben und bereits gegen ein ähnliches Vorhaben in der Nähe Einspruch erhoben haben.
Die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden des Kreises Wesel liegen vor. Die Untere Landschaftsbehörde sowie die Untere Wasserbehörde äußerten unter Einhaltung der Hygienerichtlinien keine Bedenken. Der Fachbereich Gesundheitswesen fordert jedoch ein geologisch bodenkundliches Gutachten zur Nachweis der Unbedenklichkeit. Die Veterinärbehörde hat klargestellt, dass eine Genehmigung nur bei uneingeschränkter Zustimmung aller Fachbehörden erteilt wird. Der Planungsausschuss soll dem Rat eine Empfehlung zur Zustimmung oder Ablehnung des Antrags vorlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen