Antrag auf Anlegung eines Tierfriedhofes in Hamminkeln - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Errichtung und den Betrieb eines Tierfriedhofs für Haus- und Kleintiere vor. Das geplante Vorhaben soll auf dem Betriebsgelände Am Baumschulenweg 3 realisiert werden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits in einer Ratssitzung im Oktober 2002 vorgelegt, wobei die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt worden war.
Nach rechtlicher Einschätzung der Verwaltung stellt ein Tierfriedhof gemäß Baugesetzbuch keine bauliche Anlage dar. Die Zuständigkeit für die Zulassung liegt bei der Veterinärbehörde des Kreises Wesel. Für ein Genehmigungsverfahren müssen alle beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Unbedenklichkeit erklären. Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Stadt als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, was dem Betrieb eines Tierfriedhofs an dieser Stelle nicht entspricht. Zudem wird auf den Widerstand von Anwohnern hingewiesen, die eine Hauswasserversorgung betreiben und bereits gegen ein ähnliches Vorhaben in der Nähe Einspruch erhoben haben.
Die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden des Kreises Wesel liegen vor. Die Untere Landschaftsbehörde sowie die Untere Wasserbehörde äußerten unter Einhaltung der Hygienerichtlinien keine Bedenken. Der Fachbereich Gesundheitswesen fordert jedoch ein geologisch bodenkundliches Gutachten zur Nachweis der Unbedenklichkeit. Die Veterinärbehörde hat klargestellt, dass eine Genehmigung nur bei uneingeschränkter Zustimmung aller Fachbehörden erteilt wird. Der Planungsausschuss soll dem Rat eine Empfehlung zur Zustimmung oder Ablehnung des Antrags vorlegen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 12.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
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