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Beschlussvorlage

Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

2002/0138

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vor. Hintergrund ist der Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft, die Veranstaltung „Butten innt Rott“ als Grundlage für die Öffnung von Verkaufsstellen zu nutzen. Da die Veranstaltung nach einem Festsetzungsverfahren als Jahrmarkt gemäß der Gewerbeordnung anerkannt wurde, ist die rechtliche Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Die Änderung sieht vor, dass in ungeraden Jahren am Sonntag vor Pfingsten die Verkaufsstellen im Ortsteil Hamminkeln in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen.

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, die Verordnung dahingehend zu erweitern, dass künftig in allen Ortteilen der Stadt die Möglichkeit besteht, die Verkaufsstellen an dem jeweils festgelegten Kirmessonntag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr zu öffnen. Die bestehenden Regelungen für die Veranstaltung „Menkeln bennen on butten“ sowie für das Sommerfest der Werbegemeinschaft bleiben hiervon unberührt. Die Neufassung der Verordnung wurde der Verwaltung als Anlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der Verordnung in der vorgelegten Form zu beschließen.

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