Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Abwassergebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu ändern, um die Abwassergebühren für das Jahr 2003 anzupassen. Grundlage der Vorlage ist die Notwendigkeit, den Kostendeckungsgrundsatz gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu wahren. Die öffentliche Einrichtung der leitungsgebundenen Abwasserentsorgung umfasst den Betrieb von Abwasserkanälen, Pumpstationen sowie die Kläranlagen in Marienthal und Hamminkeln.
Die Verwaltung hat für den Erhebungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003 eine neue Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Diese basiert auf den voraussichtlichen Kosten und Einnahmen gemäß dem Entwurf des Haushaltsplanes 2003. Dabei wurde ein Zinssatz von 7 % für die kalkulatorischen Zinsen zugrunde gelegt. Ein vorläufiger Restüberschuss aus dem Betriebsergebnis des Jahres 2001 in Höhe von 156.334 € wurde in die Berechnung einbezogen.
Für das Jahr 2003 wird ein nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Aufwand von voraussichtlich 3.494.226 € prognostiziert, was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 5,07 % entspricht. Die Verwaltung schlägt daher folgende neue Gebührensätze vor: Die Mischwassergebühr soll auf 3,39 €/m³, die Schmutzwassergebühr auf 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 1,22 €/m³ festgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Sätze entsprechend zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2002kein Ergebnis hinterlegt
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