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Beschlussvorlage

Erschließung des Baugebietes ''Diersfordter Straße'' nach dem Bebauungsplan Nr. 13 im Ortsteil Hamminkeln - Beratung über die sachliche und zeitliche Durchführung der Erschließung gemäß §§ 123 - 125 BauGB (Straßenbau und Kanalisation) - Darstellung d

2002/0157

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2002/0157 befasst sich mit der sachlichen und zeitlichen Durchführung der Erschließung des Baugebietes „Diersfordter Straße“ im Ortsteil Hamminkeln gemäß Bebauungsplan Nr. 13. Gegenstand der Vorlage ist der Straßenbau sowie der Bau der Kanalisation. Die Stadt besteht die vertragliche Verpflichtung, ein Grundstück im Bereich der Anliegerstraße C bis zum 30. Juni 2003 zu erschließen, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden. Während die Anlage D bereits fertiggestellt ist, stehen die Anlagen A, B und C noch aus.

Es wird vorgeschlagen, die Anlage C vollständig fertigzustellen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 423.000 Euro, wobei davon circa 104.000 Euro auf den Straßenbau und circa 319.000 Euro auf den Kanalbau entfallen. Die Finanzierung soll durch die Vorfinanzierung über Vorauszahlungen auf Erschließungsbeiträge beim Verkauf städtischer Grundstücke erfolgen. Der Ausbau der Teilstrecke der Diersfordter Straße soll vorerst zurückgestellt werden. Eine rechtliche Zusammenfassung der Anlagen A, B und C zu einer Erschließungseinheit ist nicht möglich.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Ausbau der Anliegerstraße C im genannten Baugebiet wie im Sachverhalt dargestellt zu beschließen. Zudem wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2003 empfohlen.

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