Neuorganisation der Straßenreinigung in der Stadt Hamminkeln - gebührenrechtliche Auswirkungen - Neufassung einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Neuorganisation der Straßenreinigung, die eine Änderung der Straßenreinigungs- und -gebührensatzung sowie eine Neufassung der Gebührensatzung umfasst. Ziel der Verwaltung ist es, die bisherigen allgemeinen rechtlichen und technischen Regelungen von den gebührenrechtlichen Bestimmungen zu trennen. Durch die Neugestaltung sollen zudem der Umfang der Straßenreinigung sowie die Anzahl der zu reinigenden Straßen angepasst werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die bisherige Differenzierung der Gebührensätze nach Straßentypen – Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen – überprüft. Die Verwaltung schlägt vor, auf diese Differenzierung zu verzichten, da die technische Reinigungsleistung für alle Straßentypen einheitlich erfolgt und die Verkehrsbedeutung im ländlich geprägten Stadtgebiet keine unterschiedliche Gebührenbemessung erfordert. Zudem wurde bereits beschlossen, für den Winterdienst keine Gebühren mehr zu erheben.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 geht von einem umlagefähigen Gesamtaufwand von 120.467 Euro aus. Nach Abzug des städtischen Anteils von 20 Prozent und des Überschusses aus dem Vorjahr ergibt sich ein gebührenpflichtiger Gesamtaufwand von 74.734,85 Euro. Daraus resultiert ein Gebührensatz von 1,21 Euro pro laufendem Meter Frontlänge. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf der geänderten satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2002kein Ergebnis hinterlegt
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