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Beschlussvorlage

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Kleineinleiterabgaben

2002/0234

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE), um die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2003 anzupassen. Gemäß dem Abwasserabgabengesetz und dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, die Abwasserabgabe für Einleiter, die weniger als acht Kubikmeter Schmutzwassermenge pro Tag aus Haushaltungen einleiten, an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen. Diese Abgabe ist nach dem Kommunalabgabengesetz auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten abzuwälzen.

Die Anpassung des Abgabensatzes erfolgt im Rahmen des Kostendeckungsgrundsatzes. Grundlage für die Neukalkulation sind die veränderten Selbstkosten der Stadt sowie die verringerte Anzahl der Abgabepflichtigen, da vermehrt Grundstücke im Außenbereich an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen wurden. Das Betriebsergebnis für das Jahr 2001 schloss mit einem Fehlbetrag von 9.703 Euro ab, welcher in die Kalkulation für 2003 einfloss.

Die Verwaltung schlägt vor, den Abgabensatz von 29,02 Euro im Jahr 2002 auf 29,09 Euro je Bewohner für das Jahr 2003 festzusetzen. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,07 Euro bzw. 0,24 Prozent. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen neuen Abgabensatz entsprechend zu beschließen.

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