Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2001 gemäß § 101 GO.NWZur Vorlage · 2002/0264 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0264 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2001 gemäß § 101 GO.NW. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Durchführung der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt einen Schlussbericht erstellt. In diesem Bericht wird festgestellt, dass die Jahresrechnung die eingegangenen Geldgeschäfte der Stadt korrekt wiedergibt. Zudem entsprechen die Einnahmen und Ausgaben den gesetzlichen Bestimmungen, dem Haushaltsplan sowie den Beschlüssen der Stadtvertretung.
Die Prüfung ergab, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde, die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch belegt sind und die Verwaltung der Gemeinde im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften erfolgte. Die bereinigten Soll-Einnahmen beliefen sich auf 90.413.380,44 DM, während die bereinigten Soll-Ausgaben ebenfalls 90.413.380,44 DM betrugen, woraus ein Unterschied von 0,00 DM resultiert.
Aufgrund der Prüfungsergebnisse hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20. November 2002 dem Rat einstimmig empfohlen, die geprüfte Jahresrechnung zu beschlussfähig zu machen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der entsprechende Beschlussvorschlag für die Ratssitzung am 17. Dezember 2002 sieht die Annahme der Jahresrechnung sowie die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters vor.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 2Bau einer Sporthalle am Schulzentrum HamminkelnZur Vorlage · 2002/0250 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich mit der Planung für den Bau einer Schulsporthalle am Schulzentrum Hamminkeln sowie der Sanierung des Hallenbades. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine Zweifach- oder eine Dreifachhalle errichtet werden soll. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport hat bereits empfohlen, die Alternativlösung 4 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.
Die Verwaltung bewertet die Errichtung einer Zweifachhalle mit einer zusätzlichen Teilungsmöglichkeit, die sogenannte „2 + 1 – Lösung“, als ausreichend. Durch eine Trennwand könnte ein Teil der Halle so gestaltet werden, dass drei Sportgruppen parallel unterrichtet werden können. Dies soll den Anforderungen der Realschule gerecht werden, die aufgrund geplanter Änderungen in der Koedukation und des Bedarfes an getrenntem Unterricht für Mädchen und Jungen eine höhere Kapazität anfordert.
Die Entscheidung für die Zweifachhalle wird auch mit den voraussichtlichen Kosten begründet. Laut Berechnungen des technischen Dezernates liegen die Kosten für eine Dreifachhalle mit etwa 4,4 Millionen Euro deutlich höher als die 3,7 Millionen Euro für eine Zweifachhalle. Zudem deuten Prognosen auf sinkende Schülerzahlen in der Zukunft hin. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Zweifachhalle mit einer zusätzlichen Umkleigemöglichkeit und der Trennwand vorzusehen, um den Sportbedarf angemessen zu decken.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 04.12.2002 · Ausschuss für Schule und Kultur (13. Sitzung)
- 3Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Hamminkeln nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)Zur Vorlage · 2002/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0232 einen Entwurf für eine Widmungsverfügung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Widmung von städtischen Straßen, Wegen und Plätzen gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Widmung umfasst sowohl Erschließungsstraßen nach § 3 Absatz 4 Nr. 2 StrWG NW als auch sonstige öffentliche Straßen nach § 3 Absatz 4 Nr. 3 StrWG NW. Im Entwurf der Verfügung sind die jeweilige Verkehrsfunktion sowie etwaige Widmungsbeschränkungen aufgeführt, wobei die räumliche Lage der betroffenen Flächen in beigefügten Plänen dargestellt ist.
Durch die Widmung erhalten die betreffenden Flächen den Status einer öffentlichen Straße, eines öffentlichen Weges bzw. eines öffentlichen Platzes. Die Verwaltung führt aus, dass diese Widmung unter anderem die Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau nach dem Baugesetzbuch sowie für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Wirksamkeit der Widmung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung durch den Bürgermeister in Form einer Allgemeinverfügung ein.
Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung nunmehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das im Namen des Rates auf den Bürgermeister übertragen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Widmung der Gemeindestraßen gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 28. November 2002 und im Stadtrat für den 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 4Erschließung des Baugebietes ''Diersfordter Straße'' nach dem Bebauungsplan Nr. 13 im Ortsteil Hamminkeln - Beratung über die sachliche und zeitliche Durchführung der Erschließung gemäß §§ 123 - 125 BauGB (Straßenbau und Kanalisation) - Darstellung dZur Vorlage · 2002/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0157 befasst sich mit der sachlichen und zeitlichen Durchführung der Erschließung des Baugebietes „Diersfordter Straße“ im Ortsteil Hamminkeln gemäß Bebauungsplan Nr. 13. Gegenstand der Vorlage ist der Straßenbau sowie der Bau der Kanalisation. Die Stadt besteht die vertragliche Verpflichtung, ein Grundstück im Bereich der Anliegerstraße C bis zum 30. Juni 2003 zu erschließen, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden. Während die Anlage D bereits fertiggestellt ist, stehen die Anlagen A, B und C noch aus.
Es wird vorgeschlagen, die Anlage C vollständig fertigzustellen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 423.000 Euro, wobei davon circa 104.000 Euro auf den Straßenbau und circa 319.000 Euro auf den Kanalbau entfallen. Die Finanzierung soll durch die Vorfinanzierung über Vorauszahlungen auf Erschließungsbeiträge beim Verkauf städtischer Grundstücke erfolgen. Der Ausbau der Teilstrecke der Diersfordter Straße soll vorerst zurückgestellt werden. Eine rechtliche Zusammenfassung der Anlagen A, B und C zu einer Erschließungseinheit ist nicht möglich.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Ausbau der Anliegerstraße C im genannten Baugebiet wie im Sachverhalt dargestellt zu beschließen. Zudem wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2003 empfohlen.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 5Neuorganisation der Straßenreinigung in der Stadt Hamminkeln - gebührenrechtliche Auswirkungen - Neufassung einer Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2002/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Neuorganisation der Straßenreinigung, die eine Änderung der Straßenreinigungs- und -gebührensatzung sowie eine Neufassung der Gebührensatzung umfasst. Ziel der Verwaltung ist es, die bisherigen allgemeinen rechtlichen und technischen Regelungen von den gebührenrechtlichen Bestimmungen zu trennen. Durch die Neugestaltung sollen zudem der Umfang der Straßenreinigung sowie die Anzahl der zu reinigenden Straßen angepasst werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die bisherige Differenzierung der Gebührensätze nach Straßentypen – Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen – überprüft. Die Verwaltung schlägt vor, auf diese Differenzierung zu verzichten, da die technische Reinigungsleistung für alle Straßentypen einheitlich erfolgt und die Verkehrsbedeutung im ländlich geprägten Stadtgebiet keine unterschiedliche Gebührenbemessung erfordert. Zudem wurde bereits beschlossen, für den Winterdienst keine Gebühren mehr zu erheben.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 geht von einem umlagefähigen Gesamtaufwand von 120.467 Euro aus. Nach Abzug des städtischen Anteils von 20 Prozent und des Überschusses aus dem Vorjahr ergibt sich ein gebührenpflichtiger Gesamtaufwand von 74.734,85 Euro. Daraus resultiert ein Gebührensatz von 1,21 Euro pro laufendem Meter Frontlänge. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Entwurf der geänderten satzungsrechtlichen Bestimmungen zu beschließen.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 6Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der AbwassergebührenZur Vorlage · 2002/0233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu ändern, um die Abwassergebühren für das Jahr 2003 anzupassen. Grundlage der Vorlage ist die Notwendigkeit, den Kostendeckungsgrundsatz gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu wahren. Die öffentliche Einrichtung der leitungsgebundenen Abwasserentsorgung umfasst den Betrieb von Abwasserkanälen, Pumpstationen sowie die Kläranlagen in Marienthal und Hamminkeln.
Die Verwaltung hat für den Erhebungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003 eine neue Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Diese basiert auf den voraussichtlichen Kosten und Einnahmen gemäß dem Entwurf des Haushaltsplanes 2003. Dabei wurde ein Zinssatz von 7 % für die kalkulatorischen Zinsen zugrunde gelegt. Ein vorläufiger Restüberschuss aus dem Betriebsergebnis des Jahres 2001 in Höhe von 156.334 € wurde in die Berechnung einbezogen.
Für das Jahr 2003 wird ein nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Aufwand von voraussichtlich 3.494.226 € prognostiziert, was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 5,07 % entspricht. Die Verwaltung schlägt daher folgende neue Gebührensätze vor: Die Mischwassergebühr soll auf 3,39 €/m³, die Schmutzwassergebühr auf 2,17 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 1,22 €/m³ festgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Sätze entsprechend zu verabschieden.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 7Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der KleineinleiterabgabenZur Vorlage · 2002/0234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE), um die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2003 anzupassen. Gemäß dem Abwasserabgabengesetz und dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, die Abwasserabgabe für Einleiter, die weniger als acht Kubikmeter Schmutzwassermenge pro Tag aus Haushaltungen einleiten, an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen. Diese Abgabe ist nach dem Kommunalabgabengesetz auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten abzuwälzen.
Die Anpassung des Abgabensatzes erfolgt im Rahmen des Kostendeckungsgrundsatzes. Grundlage für die Neukalkulation sind die veränderten Selbstkosten der Stadt sowie die verringerte Anzahl der Abgabepflichtigen, da vermehrt Grundstücke im Außenbereich an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen wurden. Das Betriebsergebnis für das Jahr 2001 schloss mit einem Fehlbetrag von 9.703 Euro ab, welcher in die Kalkulation für 2003 einfloss.
Die Verwaltung schlägt vor, den Abgabensatz von 29,02 Euro im Jahr 2002 auf 29,09 Euro je Bewohner für das Jahr 2003 festzusetzen. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,07 Euro bzw. 0,24 Prozent. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen neuen Abgabensatz entsprechend zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 818. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0236 die 18. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Korrektur der Schätzmenge für den Wasserverbrauch, die als Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren dient.
Der Hintergrund der Änderung ergibt sich aus den vorangegangenen Beratungen zu den Abwassergebühren sowie zu den Kleineinleiterabgaben. In der aktuellen Fassung der Satzung ist in § 11 Absatz 4 Satz 2 festgelegt, dass der Schätzung im Regelfall ein Verbrauch von 45 Kubikmetern pro Person und Jahr zugrunde gelegt wird. Da die Verwaltung eine rückläufige Entwicklung beim durchschnittlichen Frischwasserverbrauch in den vergangenen Jahren feststellt, wird eine Anpassung der Schätzmenge auf 40 Kubikmeter pro Person und Jahr vorgeschlagen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Änderungssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. November 2002 sowie für die Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 9Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer - Beratung über die Höhe der GebührensätzeZur Vorlage · 2002/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Beratung über die Anpassung der Gebührensätze für den Erhebungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003.
Die Stadt ist gemäß dem Landeswassergesetz für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig, sofern sie Anliegerin ist. Die eigentliche Unterhaltung obliegt in Hamminkeln den Wasserverbänden. Die Stadt kann die an diese Verbände abzuführenden Beträge als Gebühren auf Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet sowie auf Erschwerer umlegen. Aufgrund des Kostendeckungsgrundsatzes des Kommunalabgabengesetzes ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebühren erforderlich.
Für das Jahr 2003 wurde eine neue Gebührenbedarfsberechnung erstellt, da sich der umlagefähige Gesamtaufwand gegenüber dem Vorjahr von 328.088,74 € auf 343.697,51 € erhöht hat. Zudem wurde ein Fehlbetrag aus der Betriebsabrechnung 2001 in die Berechnung einbezogen. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze für die sechs betroffenen Wasser- und Bodenverbände – Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel, Untere Issel Nord, Untere Issel Süd sowie Mengering-Rümping-Honselbach – für den Außen- und Innenbereich anzupassen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die 16. Satzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 10Gesetzliche Neuregelung der Erhebung der Vergnügungssteuer im Land Nordrhein-Westfalen - Aufhebung des Vergnügungssteuergesetzes durch das Land Nordrhein-Westfalen - zukünftige Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hamminkeln - Erlass einer VergnZur Vorlage · 2002/0230 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der gesetzlichen Neuregelung der Vergnügungssteuer im Land Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der die Aufhebung des bisherigen Vergnügungssteuergesetzes vorsieht. Sollte dieses Gesetz zum 31. Dezember 2002 in Kraft treten, ist die Erhebung der Vergnügungssteuer in Hamminkeln ab dem 1. Januar 2003 nur noch auf Grundlage einer eigenen kommunalen Satzung möglich.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Stadt die Vergnügungssteuer weiterhin erheben sollte. Dies wird sowohl mit ordnungspolitischen Erwägungen begründet, um die Nutzung von Geldspielgeräten zu regulieren, als auch mit finanziellen Aspekten. Ein Verzicht auf die Steuer würde zu einem durchschnittlichen jährlichen Einnahmeausfall zwischen 50.000 und 60.000 Euro führen.
Auf Basis eines Satzungsmusters des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat die Verwaltung einen Entwurf für eine neue Vergnügungssteuersatzung erarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen, um die Fortführung der Steuererhebung sicherzustellen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2002 sowie des Stadtrates am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 28.11.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 11Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2002/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vor. Hintergrund ist der Antrag der Hamminkelner Werbegemeinschaft, die Veranstaltung „Butten innt Rott“ als Grundlage für die Öffnung von Verkaufsstellen zu nutzen. Da die Veranstaltung nach einem Festsetzungsverfahren als Jahrmarkt gemäß der Gewerbeordnung anerkannt wurde, ist die rechtliche Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung gegeben. Die Änderung sieht vor, dass in ungeraden Jahren am Sonntag vor Pfingsten die Verkaufsstellen im Ortsteil Hamminkeln in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet bleiben dürfen.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, die Verordnung dahingehend zu erweitern, dass künftig in allen Ortteilen der Stadt die Möglichkeit besteht, die Verkaufsstellen an dem jeweils festgelegten Kirmessonntag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr zu öffnen. Die bestehenden Regelungen für die Veranstaltung „Menkeln bennen on butten“ sowie für das Sommerfest der Werbegemeinschaft bleiben hiervon unberührt. Die Neufassung der Verordnung wurde der Verwaltung als Anlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der Verordnung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 12Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hamminkeln vom 06.02.2002 (Abfallentsorgungssatzung - AES)Zur Vorlage · 2002/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur ersten Satzungsänderung der Abfallentsorgungssatzung (AES) vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Umsetzung der am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Die Neuregelung betrifft insbesondere die Handhabung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Gemäß der Vorlage sind Besitzer und Erzeuger dieser Abfälle verpflichtet, Abfälle, die nicht verwertet werden, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Dabei ist die Nutzung einer Pflicht-Restmülltonne vorgesehen. Zur Ermittlung des erforderlichen Behältervolumens schlägt die Verwaltung vor, auf Einwohnergleichwerte zu verzichten. Stattdessen soll ein Volumen von 7,5 Litern pro Woche und Beschäftigtem zugrunde gelegt werden. Hierbei wird zwischen Vollzeitbeschäftigten, Halbtagsbeschäftigten sowie Personen, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit leisten, differenziert.
Zudem wird der Anschlusszwang für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie für gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke mit Wohnanteil präzisiert. Die Satzung definiert Abfälle aus privaten Haushaltungen und gewerbliche Siedlungsabfälle neu. Die Änderung der Satzung führt laut Verwaltung zu keinen finanziellen Kosten, da lediglich die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt. Der Entwurf sieht vor, dass die neue Regelung zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 13Stellenplan für das Jahr 2003Zur Vorlage · 2002/0280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Stellenplan für das Jahr 2003 sieht eine Reduzierung der Gesamtzahl der Stellen um 3,5 Positionen vor. Im Bereich der Beamten verringert sich die Anzahl um eine Stelle, da eine Position in der Schulverwaltung ersatzlos gestrichen wird. Gleichzeitig werden Stellen aus der Kämmerei in den neu geschaffenen Unterabschnitt Liegenschaften überführt. Während die Anzahl der Stellen für Angestellte unverändert bleibt, reduziert sich der Bereich der Arbeiter um 2,5 Stellen.
Im Rahmen von Stellenhebungen werden im Bereich der Angestellten verschiedene Anpassungen der Vergütungsgruppen in der Hauptverwaltung, der Hochbauverwaltung und der Bauverwaltung vorgenommen. Auch im Bereich der Arbeiter sind Lohngruppenanhebungen im Bauhof vorgesehen. Für den Beamtenbereich wurden nach Beratung im Hauptamt keine Vorschläge zur Ausweisung höherwertiger Ämter unterbreitet.
Für das Jahr 2003 ist die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für Verwaltungsfachangestellte vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt zum aktuellen Zeitpunkt, die im Jahr 2003 auszubildenden Fachkräfte nicht zu übernehmen.
Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf 8.628.000 Euro, was einer Steigerung von rund 5,07 Prozent gegenüber dem Nachtragshaushalt 2002 entspricht. Als wesentliche Faktoren für diesen Anstieg werden allgemeine Tarif- und Besoldungserhöhungen, zusätzliche Versorgungslasten sowie die Nachbesetzung temporär unbesetzter Stellen angeführt. Zukünftige Aufgaben wie die Bearbeitung von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz sowie die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzwesen werden als zusätzliche Anforderungen für die Verwaltung aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 14Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2002/0277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0277 eine Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Konkret soll der aktuelle Hebesatz von 340 % auf 381 % angehoben werden. Diese Maßnahme orientiert sich an der Festlegung des fiktiven Hebesatzes gemäß dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2003.
Nach Angaben der Verwaltung dient die Anpassung dazu, Mehreinnahmen in Höhe von etwa 290.000 Euro pro Jahr zu generieren. Ein Verzicht auf die Erhöhung hätte laut Vorlage nicht nur den Wegfall dieser Einnahmen zur Folge, sondern würde aufgrund einer höheren Anrechnung der eigenen Steuerkraft im Abrechnungsverbund zu geringeren Schlüsselzuweisungen führen.
Die Vorlage sieht keine Änderungen der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer A oder der Gewerbesteuer vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Satzung zu erlassen. Die Beratung der Vorlage ist für den 11. Dezember 2002 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 17. Dezember 2002 im Rat vorgesehen.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 15Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2003Zur Vorlage · 2002/0274 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0274 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2003. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch die Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 6. November 2002 vorgelegt. Seit der Einbringung des Entwurfs hatten die Fraktionen die Möglichkeit, diesen zu beraten.
Die in der Vorlage beschriebene Beratungsfolge sieht vor, dass sich die Fachausschüsse bis zum 5. Dezember 2002 mit dem Haushaltsplan befassen. Die von der Verwaltung und den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen werden in einer Zusammenfassung erstellt und den Ratsmitgliedern vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zugehen. Im Haupt- und Finanzausschuss sollen sowohl die Änderungsvorschläge als auch die in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden Änderungsanträge beraten werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist für den 11. Dezember 2002 und die Sitzung des Rates für den 17. Dezember 2002 angesetzt. Details zu den finanziellen Auswirkungen sind dem Haushaltsplanentwurf nebst Erläuterungen zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 16Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2002 - 2006Zur Vorlage · 2002/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2002/0275 wurde das Investitionsprogramm sowie die Finanzplanung für den Planungszeitraum 2002 bis 2006 zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage ist Bestandteil des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2003.
Der Prozess sieht vor, dass sich die Fachausschüsse bis zum 5. Dezember 2002 mit den Inhalten des Investitionsprogramms befassen. Etwaige Änderungen, die von den Fachausschüssen oder der Verwaltung vorgeschlagen werden, sollen in der anschließenden Sitzung zusammengefasst und den Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Die detaillierten finanziellen Informationen zu den Kosten und den bereitgestellten Mitteln sind dem Haushaltsplanentwurf und dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 11. Dezember 2002 angesetzt, während die abschließende Beratung im Rat für den 17. Dezember 2002 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2002 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 17Notprogramm zur Rettung der Kommunen; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Verabschiedung einer Resolution an die Landesregierung NRWZur Vorlage · 2002/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamminkeln hat mit Schreiben vom 5. Dezember 2002 einen Antrag gestellt, eine Resolution an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu verabschieden. Ziel der Resolution ist die Forderung nach einem Notprogramm zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen.
Die Forderungen der Fraktion umfassen verschiedene finanzpolitische Maßnahmen. Im Bereich der Gewerbesteuer wird eine Senkung der Gewerbesteuerumlage von 30 auf 20 Prozent sowie die Aufhebung der Gewerbesteuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen und der gewerbesteuerlichen Organschaft beantragt. Zudem soll die landesseitige Mitfinanzierung der Kommunen bei Krankenhausinvestitionen und im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes beendet werden. Für die Kosten der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen wird eine vollständige Erstattung durch das Land ohne Rückgriff auf das Gemeindefinanzierungsgesetz gefordert.
Zur Stärkung der Schulen wird eine Erhöhung der Schulpauschale aus Landesmitteln angestrebt. Die Resolution fordert zudem die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz und in der Landesverfassung sowie ein Vetorecht der Kommunen gegen kostenträchtige Gesetze. Die Ausgestaltung übertragenen Aufgaben soll an die finanziellen Möglichkeiten angepasst werden. Ergänzend werden Investitionshilfen des Bundes aus UMTS-Erlösen als Ausgleich für Steuerverluste vorgeschlagen. Der Rat soll beschließen, dieses Notprogramm bei der Landesregierung und dem Landtag NRW einzufordern.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 1833. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0260 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche am Standort des ehemaligen Bolzplatzes am Scheffelweg. Konkret soll die bisher als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesene Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt werden.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 26. September 2001 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Im Anschluss daran wurde durch den Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beschlossen, welche im Zeitraum vom 8. Oktober bis zum 8. November 2002 stattfand.
Während der Phase der öffentlichen Auslegung wurden keine Bedenken oder Anregungen vonseiten der Beteiligten eingereicht. Aufgrund des Ausbleibens von Einwänden entfällt die Notwendigkeit weiterer Abwägungsbeschlüsse. Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss daher, dem Rat der Stadt den Feststellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Hamminkeln vorzulegen. Die Vorlage ist zur Beratung im Planungsausschuss am 12. Dezember 2002 sowie im Rat am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 193. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 ''Minkelsches Feld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Offenlage - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0261 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2002/0261 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld II“ in Hamminkeln. Gegenstand der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche im Bereich Scheffelweg. Die geplante Maßnahme sieht vor, eine bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung eines Bolzplatzes genutzte Fläche aufzugeben und stattdessen als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) für eine entsprechende Wohnbebauung festzusetzen.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 26. September 2001 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. Im Anschluss wurde durch den Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen, welche im Zeitraum vom 8. Oktober 2002 bis zum 8. November 2002 durchgeführt wurde. Während dieser Phase wurden keine Anregungen oder Bedenken vonseiten der Öffentlichkeit eingereicht.
Aufgrund des Ausbleibens von Einwendungen sieht die Vorlage vor, dass ohne weitere Abwägungsbeschlüsse direkt ein Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 zu verabschieden. Als Entscheidungsgrundlage dient dabei die Entwurfsbegründung. Die Beratung der Vorlage ist für den Planungsausschuss am 12. Dezember 2002 sowie für den Rat am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 206. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 ''Am Friedhof'' in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0262 behandelt die sechste Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist eine Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der überbaubaren Grundstücksflächen im ausgewiesenen Änderungsbereich, um den tatsächlichen Bestand vor Ort abzubilden. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im März 2002 durch den Rat der Stadt Hamminkeln gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 8. Oktober bis 8. November 2002 wurde eine Stellungnahme des Kreises Wesel berücksichtigt. Der Kreis wies darauf hin, dass die geplante Bebauung zu einer erhöhten Regenwassereinleitung in den Königsbach führen und die Hochwassersituation beeinflussen könnte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die Erschließung weiterer Bauflächen im Niederungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 eine Verbesserung der hydraulischen Situation angestrebt wird. Die technischen Planungen für die weiteren Bauabschnitte sind bereits im Gange und die Umsetzung ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Dabei soll die vorhandene Regenwassereinleitung übernommen werden, um den Königsbach zu entlasten.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Hinweis des Kreises Wesel zur hydraulischen Situation zu beachten und den Satzungsbeschluss zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 217. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ''An der kath. Kirche'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 ''Gewerbegebiet Mehrhoog'' - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2002/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0263 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der kath. Kirche“ sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Ziel der Änderungen ist es, eine zu hohe Bebauungsdichte auf den freien Grundstücken entlang des Vorthuiyser Weges zu verhindern. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im Dezember 2001 die Aufstellung dieser Änderungen sowie eine Veränderungssperre für den entsprechenden Geltungsbereich beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 8. Oktober bis zum 8. November 2002 wurde ein Hinweis der Deutschen Telekom AG eingereicht. Das Unternehmen wies darauf hin, dass für die telekommunikationstechnische Versorgung im Planbereich neue Leitungen im Vorthuiyser Weg verlegt werden müssen und eine Abstimmung mit städtischen Erschließungsmaßnahmen erforderlich sei. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die Verlegung der Leitungen jederzeit möglich ist und derzeit keine konkreten Erschließungsmaßnahmen der Stadt in Planung stehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Darüber hinaus wurden keine weiteren Anregungen oder Bedenken eingereicht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die genannten Bebauungsplanänderungen zu fassen, wobei die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung übernommen werden soll. Die Vorlage ist zur Beratung im Planungsausschuss am 12. Dezember 2002 und im Rat am 17. Dezember 2002 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 22Überarbeitung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Wesel - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2002/0269 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stellungnahme zum Umsetzungskonzept der Überarbeitung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Wesel. Der Kreis Wesel hat als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr den bestehenden Nahverkehrsplan überarbeitet und ergänzt.
Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Änderungen für das Stadtgebiet von Hamminkeln ist der Wegfall der Buslinie 96 zwischen Wesel und Hamminkeln. Zudem sieht das Konzept des Kreises eine neue Aufteilung des ÖPNV in kommunale und regionale Verkehre vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kostenverteilung verursachergerecht zu gestalten. Im Rahmen der differenzierten Kreisumlage sollen die Kosten für kommunale Verkehre künftig zu 100 Prozent den Kommunen zugerechnet werden. Für die regionalen Verkehre ist entweder eine Beibehaltung der bisherigen Kostenregelung oder eine Finanzierung nach der Umlagekraft der Gemeinden vorgesehen.
Für die Stadt Hamminkeln betrifft diese Neuregelung insbesondere den AST-Verkehr, dessen Kosten künftig vollständig von der Stadt zu tragen wären. Mit dieser Kostenträgerschaft ist jedoch eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung und Veränderung kommunaler Verkehrsangebote verbunden. Eine abschließende Bewertung der finanziellen Auswirkungen ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht möglich, da weitere Unterlagen des Kreises noch ausstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Umsetzungskonzept des Kreises zum Nahverkehrsplan grundsätzlich zu befürworten.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 23Ausnahmen von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 24 ''Güterstraße'' in Hamminkeln - Antrag des Bauherrn Konrad Frick - Antrag des Bauherrn Klaus-Dieter MaaßZur Vorlage · 2002/0266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0266 befasst sich mit der Prüfung von Ausnahmen von der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Oktober 2002 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan sowie eine entsprechende Satzung über eine Veränderungssperre erlassen. Die Ziele der Planung umfassen die Festsetzung eines Gewerbegebietes unter Einhaltung von Abständen zur Wohnbebauung, den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche durch den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsnutzungen, die Überplanung ehemaliger Bahnnutzungsflächen sowie die Sicherstellung der straßentechnischen Erschließung.
Es liegen zwei Anträge von Bauherren vor, die Ausnahmen von der Sperre beantragen. Der erste Antrag sieht den Um- und Ausbau eines Möbelgeschäfts in der Güterstraße 13 zu einer Gastwirtschaft mit Versammlungsstätte für bis zu 400 Personen sowie einer Betriebsleiterwohnung vor. Der zweite Antrag betrifft die Nutzungsänderung eines Erdgeschosses in der Güterstraße 6, einem ehemaligen Bahnhofsgebäude, von einem Ladenlokal in eine Gaststätte.
Die Verwaltung stellt fest, dass beide Vorhaben den Planungszielen der Stadt nicht widersprechen. Da die gastronomischen Betriebe jedoch Quell- und Zielverkehre erzeugen und die verkehrliche Erschließung ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist, empfiehlt der zuständige Ausschuss dem Rat, die Entscheidung über beide Anträge zurückzustellen. Eine abschließende Entscheidung soll erst erfolgen, wenn gesicherte Erkenntnisse zur zukünftigen verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes vorliegen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 24Antrag auf Anlegung eines Tierfriedhofes in Hamminkeln - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2002/0268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Errichtung und den Betrieb eines Tierfriedhofs für Haus- und Kleintiere vor. Das geplante Vorhaben soll auf dem Betriebsgelände Am Baumschulenweg 3 realisiert werden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits in einer Ratssitzung im Oktober 2002 vorgelegt, wobei die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt worden war.
Nach rechtlicher Einschätzung der Verwaltung stellt ein Tierfriedhof gemäß Baugesetzbuch keine bauliche Anlage dar. Die Zuständigkeit für die Zulassung liegt bei der Veterinärbehörde des Kreises Wesel. Für ein Genehmigungsverfahren müssen alle beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Unbedenklichkeit erklären. Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan der Stadt als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, was dem Betrieb eines Tierfriedhofs an dieser Stelle nicht entspricht. Zudem wird auf den Widerstand von Anwohnern hingewiesen, die eine Hauswasserversorgung betreiben und bereits gegen ein ähnliches Vorhaben in der Nähe Einspruch erhoben haben.
Die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden des Kreises Wesel liegen vor. Die Untere Landschaftsbehörde sowie die Untere Wasserbehörde äußerten unter Einhaltung der Hygienerichtlinien keine Bedenken. Der Fachbereich Gesundheitswesen fordert jedoch ein geologisch bodenkundliches Gutachten zur Nachweis der Unbedenklichkeit. Die Veterinärbehörde hat klargestellt, dass eine Genehmigung nur bei uneingeschränkter Zustimmung aller Fachbehörden erteilt wird. Der Planungsausschuss soll dem Rat eine Empfehlung zur Zustimmung oder Ablehnung des Antrags vorlegen.
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- 17.12.2002 · Rat (30. Sitzung)
- 12.12.2002 · Planungsausschuss (22. Sitzung)
- 25Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 26Mitteilungen und Anfragen