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Beschlussvorlage

18. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Satzungsbeschluss

2002/0236

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2002/0236 die 18. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Korrektur der Schätzmenge für den Wasserverbrauch, die als Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren dient.

Der Hintergrund der Änderung ergibt sich aus den vorangegangenen Beratungen zu den Abwassergebühren sowie zu den Kleineinleiterabgaben. In der aktuellen Fassung der Satzung ist in § 11 Absatz 4 Satz 2 festgelegt, dass der Schätzung im Regelfall ein Verbrauch von 45 Kubikmetern pro Person und Jahr zugrunde gelegt wird. Da die Verwaltung eine rückläufige Entwicklung beim durchschnittlichen Frischwasserverbrauch in den vergangenen Jahren feststellt, wird eine Anpassung der Schätzmenge auf 40 Kubikmeter pro Person und Jahr vorgeschlagen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Änderungssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. November 2002 sowie für die Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember 2002 vorgesehen.

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